Die Antwort auf diese Frage ist noch zum Teil spekulativ. Sie wissen sicherlich, dass Prognosen immer dann besonders sehr schwierig sind, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen ...
Wegen der Wichtigkeit dieser Frage soll aber dennoch etwas "spekuliert" werden (Stand Mai 2003):
- PFV zum Bau einer A380-Wartungshalle:
- Für das Planfeststellungsverfahren zum Bau einer Wartungshalle für den A380-Riesenflieger wird voraussichtlich Mitte Juni 2003 das öffentliche Anhörungsverfahren beginnen.
- PFV zum Ausbau Landebahn - im Herbst/Winter 2003 oder 2004 ?
- Nach den Plänen der Fraport sollte das Planfestellungsverfahren zur neuen Landebahn im Frühjahr 2003 beginnen. Dieser Termin konnte aber nicht eingehalten werden, da die beim Raumordnungsverfahren vom RP geforderten Ergänzungen zu den Planungsunterlagen nicht so schnell fertig gestellt werden konnten. Im April 2003 fand ein Scoping-Termin statt, in dem der Regierungspräsident zusammen mit der Antragstellerin und betroffenen Kommunen und Verbänden den Umfang der erforderlichen Planungsunterlagen erläutert hat. Teilnehmer, z.B. die Aktion Zukunft Rhein-Main, bewerteten die von Fraport zum Scoping-Termin vorgelegten Unterlagen als unzureichend und lückenhaft. Je nachdem welche Auflagen zur Verbesserung und Ergänzung der Unterlagen das Regierungspräsidium Fraport noch macht, könnte das Planfeststellungsverfahren Landebahn ab dem Herbst/Winter 2003/2004 beginnen.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Hessen von Mitte August 2002, in dem die Vorgabe zum Ausbau des Frankfurter Flughafens aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen wurde, hat sich eine weitere Erschwernis für den Ausbau ergeben. Wenn eine Zielsetzung "Flughafen-Ausbau" nicht im LEP enthalten ist, müssen die Ausbaupläne ganz besonders gut begründet werden, um später vor Gericht Bestand zu haben. Vor einem Planfeststellungsbeschluss muss daher der Landesentwicklungsplan rechtswirksam geändert sein.
Der Regionalplan Südhessen enthält wie der Landesentwicklungsplan eine Zielvorgabe, dass der Flughafen auszubauen sei. Die Klage einiger Kommunen gegen den Regionalplan wurde zwar in erster Instanz vom VGH Kassel abgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht hat aber die Revision gegen das Urteil zugelassen. Eventuell wird die Ausbau-Zielsetzung auch im Regionalplan vom Gericht gekippt werden.
Die Änderung des Landesentwicklungsplans wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie wurde von der Landesregierung bereits Ende 2002 in die Wege geleitet, indem das Landesplanungsgesetz novelliert wurde. Das dreimonatige Anhörungsverfahrens sollte nach damaligen Aussagen des Ministeriums beginnen, sobald die zusätzlich in Auftrag gegebenen Risiko-Gutachten (Ticona) fertig sind. Im Anschluss daran könnte das Kabinett die entsprechende Rechtsverordnung verabschieden - also frühestens im Herbst 2003. Da die Risiko-Gutachten nach jüngsten Berichten alles andere als eindeutig ausgefallen sind, könnten sich hier weitere Verzögerungen und Änderungen ergeben. Die Landesregierung ist allerdings der Ansicht, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans auch parallel zum Planfeststellungsverfahren erfolgen kann. Die Juristen raten aber überwiegend von einem solchen Vorgehen ab.
Zur Zeit rechnet man damit, dass der Planfeststellungsantrag ab dem Herbst 2003 von Fraport bei der Behörde eingereicht werden wird. Das Planfeststellungsverfahren könnte dann im Laufe des Jahres 2004 beginnen. Als minimale Dauer für ein komplikationsloses Planfeststellungsverfahren für einen Flughafenausbau gilt ein Jahr, schwierigere Verfahren können bis zu 3 Jahre dauern, was auf ein Ende im Jahr 2007 hinaus laufen würde. - Gerichtliche Auseinandersetzungen bis 2010 ?
- Nach einer eventuellen Planfeststellung würden verschiedene gerichtliche Überprüfungen erfolgen, für die ca. 3 Jahre anzusetzen wären.
Weitere Informationen über zukünftige und vergangene Termine finden Sie in dem Artikel Was passiert(e) wann ? .
UVP zu FRA-Ausbauplänen PFV FRA-Ausbau Regierungspräsidium Darmstadt Ticona Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau
BUND fordert das Nachtflugverbot und kündigt konsequenten Widerstand an