Mainstädte: "Nachts muss Ruhe sein"
Gemeinsame Pressemitteilung vom 19.05.2010
Von: @Städte Flörsheim, Hattersheim und Hochheim <2010-05-28>
Die Mainstädte machen mobil gegen die geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Die Bürgermeister rufen zur Beteiligung an der laufenden Unterschriftenkampagne auf

"Nachtruhe dient dem Gesundheitsschutz, ist für die Erholung erforderlich, fördert das Wohlbefinden der Bevölkerung und ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung unserer Kinder. Dieses Gut gilt es gemeinsam mit aller Entschiedenheit zu schützen und zu verteidigen. Wir rufen daher die Bürgerinnen und Bürger unserer Städte auf, sich an einer Unterschriftenkampagne zu beteiligen und dadurch ein deutliches Zeichen für den Ruheschutz zu setzen", so die gemeinsame Erklärung der Bürgermeister der Mainstädte, Michael Antenbrink (Flörsheim am Main), Hans Franssen (Hattersheim am Main) und der Bürgermeisterin der Stadt Hochheim am Main, Angelika Munck.

Hintergrund

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) beabsichtigt der Gesetzgeber, das Luftverkehrsgesetz zu ändern. Bisher regelt der § 29 b des Luftverkehrsgesetzes, dass auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen ist. Diese Gesetzesformulierung hat das Bundesverwaltungsgericht zum Anlass genommen, um in der Kernzeit der Nacht nur dann Flugbewegungen zuzulassen, wenn ein standortspezifischer Nachtflugbedarf zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Der Luftverkehrslobbyistenverband ADV forderte daher in einem Positionspapier eine Klarstellung des § 29 b Luftverkehrsgesetz. Danach soll auf die Nachtruhe der Bevölkerung bei der Durchführung des Betriebs von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden im besonderen Maße Rücksicht genommen werden.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung hat die Forderung der ADV bereits seinen Niederschlag gefunden. Dort heißt es, dass neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sichergestellt werden. Eine erforderliche Präzisierung im Luftverkehrsgesetz – so der Koalitionsvertrag weiter – solle eine Nachthaltigkeitsabwägung auch bei Nachtflügen sicherstellen.

Konsequenzen einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes

"So harmlos diese Änderung auf den ersten Blick aussehen mag, so weitreichende negative Wirkungen hätte dies für den Nachtruheschutz der Bevölkerung. Die beabsichtigte Änderung des Luftverkehrsgesetzes dient allein der Verhinderung wirksamer Schutzmöglichkeiten gegen nächtlichen Fluglärm, also darum, Nachtflugverbote unerreichbar zu machen. Bei einer Änderung des Gesetzes ginge somit das letzte rechtliche Instrument zur Wahrung einer dem Gesundheitsschutz dienenden Nachtruhe verloren. Eine Änderung würde dazu führen, dass ein Nachtflugbetrieb vorausgesetzt wird und somit nicht zur Disposition stünde", so die düstere Prognose der drei Stadtoberhäupter.

Forderungen der Unterschriftenkampagne

In der Unterschriftenkampagne, die vom Arbeitskreis Fluglärm aus Mainz-Lerchenberg initiiert wurde und von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm sowie dem Bündnis der Bürgerinitiativen unterstützt wird, werden insgesamt vier Forderungen gestellt. Appelliert wird an den Gesetzgeber, dass es keine Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen im Luftverkehrsgesetz geben soll, dass ein Nachtflugverbot von 8 Stunden – von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr – eingeführt wird, der Flugverkehr und der Fluglärm begrenzt wird sowie, dass eine Belastung des Luftverkehrs mit allen Steuern und Gebühren, wie es bei anderen Verkehrsträgern auch der Fall ist, erfolgt.

Antenbrink, Franssen und Munck unisono: "Wir haben in der flugverkehrsfreien Zeit aufgrund der Aschewolke gespürt, dass unsere Mainstädte ohne die permanenten Fluglärmbelastungen noch ein gutes Stück lebens- und liebenswerter sein können. Der Bevölkerung wurde vor Augen geführt, zu welch einem Verlust an Lebensqualität ein ungezügelter Luftverkehr führt. Um auch dies deutlich zum Ausdruck zu bringen, appellieren wir an die Bürgerinnen und Bürger, die große Chance zu nutzen und sich durch ihre Unterschrift für ein Nachtflugverbot wie auch für eine Begrenzung des Fluglärms über unseren Wohngebieten einzusetzen. Der Gesetzgeber muss spüren, dass wir uns nicht wehrlos einem Schicksal aus ungehemmten Belastungen durch Flug-, Roll- und Bodenlärm ergeben werden".

Die Unterschriftenlisten liegen bis zum 2. Juli 2010 aus in Flörsheim im Stadtbüro im Bahnhof, den Verwaltungsstellen in Wicker und Weilbach sowie in den städtischen Kindertagesstätten, in Hattersheim am Main im Rathaus, dem Bürgerbüro "Stadtpunkt" und in den städtischen Kindertagesstätten sowie in Hochheim am Main in den Bürgerbüros Alte Malzfabrik und Dorfmittelpunkt Massenheim.

Unterschriftenlisten können auch in den Rathäusern der Mainstädte angefordert werden – bei Frau Semah Güven (Flörsheim am Main, Telefon 06145 955-214), Herrn Alexander Schwarz (Hattersheim am Main, Telefon 06190 970-260) sowie in Hochheim am Main bei Herrn Ernst Willi Hofmann unter der Telefonnummer 06146 900-130.

Unterschrifenlisten zum Download finden Sie hier.

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