Fluglärmbeschwerden für das Rhein-Main-Gebiet können jetzt bequem auf den Internetseiten des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD) eingegeben werden. Sie werden von dort an Fraport weitergeleitet.
Der neue Service ersetzt den Dienst "ProFutura", der wegen technischer Probleme eingestellt werden musste.
Fluglärmbeschwerde beim DFLD - so geht es:
Schnelle Direkteingabe
Wenn Sie schnell und ohne weitere Umwege eine Beschwerde eingeben wollen, kommen Sie über den folgenden Link direkt auf das Beschwerdeformular. Das Formular ausfüllen und abschicken - fertig!
Beschwerde über die Seite "Messwerte" eingeben
Wenn Sie sich näher über den störenden Flug oder den Flugbetrieb allgemein informieren und dann beschweren möchten möchten, können sie die Beschwerde auch über die Startseite "Messwerte" erreichen. Von dieser Seite aus können Sie alle alle anderen Daten abrufen, die der DFLD zur Verfügung stellt (z.B. Messwerte von Mess-Stationen, Flugspuren, verschiedene Statistiken):
- Startseite "Messwerte" beim DFLD aufrufen
- Unter dem Punkt Daten den Punkt "Fluglärmbeschwerde" anklicken
- Grauen Knopf "Anzeige" klicken. Das Beschwerdeformular erscheint
- Formular ausfüllen und abschicken.
Beschwerdeeingabe über Messwerte-Grafik
Wenn Sie in der Nähe einer Messstation wohnen, können Sie den oder die störenden Überflüge direkt in der Lärmgrafik der Station anschauen und markieren und dann direkt die Beschwerde aufrufen. Datum/Uhrzeit und der gemessene Lärmpegel des gewählten Überflugs werden automatisch in das Beschwerdeformular übernommen.
Eine Kurzanleitung für dieses Verfahren ist von den Seiten mit der Darstellung der Lärmgrafik aufzurufen. Neueinsteiger finden eine ausführliche Anleitung mit Bildern bei der "Initiative Fluglärm Rheinhessen".
Hinweise:
- Eine Registrierung wie bei ProFutura ist nicht mehr nötig. Sie können direkt eine Beschwerde abschicken.
- Die für eine Fluglärmbeschwerde erforderlichen persönlichen Angaben müssen dafür jedes Mal im Formular eingetragen werden.
- Wenn Sie Cookies auf ihrem Rechner zulassen (zumindest selektiv für den DFLD) werden Sie bei Ihrer nächsten Beschwerde-Eingabe "wiedererkannt" und müssen die persönlichen Angaben nicht neu ausfüllen. Sie erscheinen schon im Formular eingetragen.
- Der voreingestellte Beschwerdetext kann geändert werden. Wenn Sie sich über ein spezielles Ereignis beschweren wollen, dass von Fraport weiter verfolgt werden soll (z.B. Flugzeug weit abseits der Flugroute, viel zu tiefer Überflug), sollten Sie hier eine genauere Begründung aufschreiben.
Neu: Beschweren mit DFLD-Fluglärm-App
Wer ein Smartphone mit Android (ab Version 2.3.3) nutzt, kann sich jetzt auch von unterwegs mit der neuen Fluglärm-App des DFLD beschweren. Die App steht kostenlos im Google Play Store zur Verfügung (nach DFLD-App suchen).
Fluglärmbeschwerde direkt bei Fraport
Bei Fraport direkt kann eine Fluglärmbeschwerde telefonisch oder über ein Internet-Formular eingereicht werden:
Infofon Fluglärm: 0800-2345679 (kostenlos, rund um die Uhr)
Internet: Kontaktformular "Fluglärmbeschwerde"
Fluglärmbeschwerde bei der DFS
Auch bei der deutschen Flugsicherung kann man sich telefonisch beschweren. Es gibt aber keine spezielle Nummer, man muss sich über die Zentrale durchfragen. Die Telefonnummer der DFS ist 06103/707-0.
Beschwerde beim Fluglärmschutzbeauftragten
Allgemeine Beschwerden über den Fluglärm kann man an den Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Hessen richten. Zur Zeit ist dies Patrick Kirsch.
Adresse:
Patrick Kirsch
Flughafen Frankfurt
60549 Frankfurt/Main
Telefon: 069 / 690 660 62
Telefax: 069 / 690 482 11
E-Mail: flsb@hmwvl.hessen.de
Fluglärm-Beschwerden Deutscher Fluglärmdienst (DFLD)