Der Streit um den Fluglärm
<2021-01-31>
Durch den Flug­hafen­aus­bau nimmt der Flug­lärm in der Region zu und wird neu verteilt - das birgt politi­schen Zünd­stoff. Wir verfol­gen die Ent­wick­lung hier fort­laufend.

Worum geht es?

Mit der im Oktober 2011 eröffneten neuen Landebahn soll die Zahl der Flugbewegungen Von jetzt knapp 500 000 auf 700 000 im Jahr 2020 steigen. 900 000 sind möglich. Wegen der neuen Landebahn wurden neue Flugrouten eingeführt oder bestehende geändert und damit der Fluglärm neu verteilt, bis weit ins Nachbarland Rheinland-Pfalz und auch Bayern hinein. So manche Kommune, in der der Ausbau bisher kein Thema war, musste inzwischen feststellen, dass sie wider Erwarten doch davon betroffen ist. Das führt zu Konflikten, Gewinner und Verlierer stehen erst teilweise fest. Nur eins sicher: durch den Ausbau wird es viel mehr Fluglärm geben, und die Zahl der Betroffenen wird drastisch ansteigen.

Details ...

Doch nicht nur neue Belastungen durch den Ausbau sorgen zunehmend für Diskussionen. Ende Juni 2011 wurde im Beisein von Ministerpräsident Koch im "Forum Flughafen und Region" ein "Maßnahmenpaket aktiver Schallschutz" vorgestellt, Es enthält Maßnahmen, mit denen die Rhein-Main-Region beim Fluglärm entlastet werden soll (genauer gesagt soll die durch den Ausbau unvermeidliche Zunahme der Belastungen etwas abgemildert werden). Ziel ist die Verkleinerung der Belästigung und der Aufweckreaktionen, summiert über den betrachteten Teil der Region. Weitere Maßnahmen sollen folgen. Anfang 2012 wurden ebenfalls in kleinen Zirkeln ("Fluglärmgipfel") zwischen Landesregierung und Luftfahrtindustrie weitere Lärmminderungsmaßnahmen vereinbart, die im Laufe der Zeit bekannt gemacht und umgesetzt werden. An dem Programm wird ständig weiter gearbeitet.

Da man die Fluglärmimmissionen (den am Boden ankommenden Fluglärm) zur Zeit durch technische Maßnahmen noch nicht durchschlagend mindern kann, versucht man das Problem zu entschärfen, indem man die Belastungen in der Region verteilt. Zunehmend ist jetzt von "gerechter Verteilung" des Fluglärms die Rede. Flugrouten und/oder ihre Nutzungsintensität stehen mit dem Ausbau ohnehin auf dem Prüfstand. Selbst die bisher unveränderlich erscheinenden langen geraden Landeanflugstrecken sollen zukünftig modifiziert werden. Viele Menschen befürchten, dass es bald überhaupt keine (zumindest einigermaßen) ruhigen Gebiete mehr geben wird. Für Fraport positiver Nebeneffekt einer Verteilung: der Bereich, in dem der Flughafenbetreiber passive Schallschutzmaßnahmen (wie Lärmschutzfenster) bezahlen muss, wird kleiner. Die jetzt geplanten Änderungen sind nur ein Vorspiel: mit der flächendeckenden Einführung der satellitengestützten Navigation können die Flugzeuge in Zukunft auf sehr variablen Flugrouten fliegen, und der Fluglärm könnte flächendeckend verteilt werden.

Die - teils unvermeidliche, teils politisch gewollte - Umverteilung des Fluglärms birgt jede Menge Zündstoff. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen liegt faktisch bei der Leitung des Forums Flughafen und Region und dort bei einem exklusiven Expertenkreis, der aus Landesregierung, Fraport, DFS und Luftfahrtindustrie und wenigen handverlesenen Kommunalvertretern besteht. Das Gremium verfolgt im Grunde weiter die Umsetzung des umstrittenen "Antilärmpakts" aus dem Jahr 2007, der von den Betroffenen nie unterzeichnet wurde (die Story dazu gibt es hier ). Neue Flugrouten und das erste Maßnahmenpaket des FFR wurden hinter verschlossenen Türen ausgehandelt, praktisch alle Betroffenen überrascht. Auch bei weiteren Maßnahmen, wie z.B. den "Lärmgipfeln" der Landesregierung oder dem Regionalfonds wird im wesentlichen so verfahren. Zwischen der Fluglärmkommission und dem Expertengremium beim FFR besteht über den Vorsitzenden der Fluglärmkommission eine enge Kopplung, sodass grundsätzlich dieselbe Agenda verfolgt wird. Mit den Vorschlägen der neuen schwarz-grünen Landesregierung zur Lärmpausen-Regelung (seit Ende Mai 2016 im Regelbetrieb) und zu Lärmobergrenzen (beschlossen Ende 2017) mischte sich zum ersten Mal ein neuer Akteur mit etwas anderem Blickwinkel in die Debatte ein. Wirkliche Beteiligung der betroffenen Bürger gab es aber auch hier nicht.

Weitgehend unbemerkt von der mit anderen Dingen beschäftigten Öffentlichkeit wurde im Januar 2018 vom FFR ein zweites "Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz" vorgestellt, das eine Anzahl von Fluglärm umverteilenden Maßnahmen durch Verlegung und/oder andere Nutzung von Flugrouten enthält (vor allem "Umfliegen" größerer Städte, was neue Betroffenheiten in den benachbarten kleineren Städten schafft). Dadurch soll die Lärmbelastung der Region - gemessen am "Frankfurter Index" - rechnerisch vermindert werden. Umverteilungsmaßnahmen sollen durch ein "Konsultationsverfahren" unter Leitung des ehemaligen Mediations/RDF-Teams begleitet werden. Betroffene sollen hier zwar mitreden, aber nicht mitentscheiden können. Die Fluglärmkommission hat nach anfänglichem Widerstand dieses Vorgehen im Mai 2018 abgesegnet.

Nachdem durch den Betrieb der Landebahn immer mehr Bürger gemerkt haben, dass der Flughafenausbau doch nicht weit weg, sondern auch vor ihrer Haustür bzw. über ihren Köpfen stattfindet, regt sich unter den betroffenen Bürgern zunehmend Widerstand. Allerdings könnten sich bei Verteilungsfragen nicht nur Ausbaugegner und Ausbaubefürworter in die Haare geraten, sondern auch Ausbaugegner und Ausbaubefürworter unter sich - denn beim Fluglärm hört die Freundschaft auf. So wird z.B. über die "Südumfliegung" immer noch vor Gericht gestritten. Die Ausbaugegner haben die Gefahr aber bemerkt und wollen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen: "Wir ziehen an einem Strang", ist das Motto. Nach Meinung der Bürgerinitiativen soll der Fluglärm nicht verteilt, sondern durch Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen real reduziert werden.

Wir verfolgen die Entwicklung der Diskussion um Flugrouten, Fluglärm und die Verteilung des Fluglärms - durch den Ausbau und die Maßnahmen von FFR, DFS und der Landesregierung - in diesem fortlaufend aktualisierten Blog (beginnend ab Januar 2013). Weiter zurückliegende Beiträge finden Sie im archivierten Blog Der Streit um den Fluglärm (2010 - 2012).

Aktuelle Nachrichten

19.02.2021: Die Einführung des "Curved Approach" sorgt in Heusenstamm und Umgebung für Alarmstimmung.

Auf der letzten Sitzung der Fluglärmkommission wurde mehrheitlich [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ], den Landeanflug von Osten ab dem 1.März 2021 zu ändern und dabei Offenbach zu "umkurven". Das Konzept dafür ist zwar nicht gerade neu, denn bereits Mitte 2004 wurde es in die Diskussion geworfen, doch in den besonders stark von der sich ergebenden neuen Lärmbelastung betroffenen Orte wie unter anderem Heusenstamm herrscht laut einem [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ] nun große Verärgerung und erhöhte Alarmstimmung.

29.01.2021: Hochumstrittener Probebetrieb der Flugroute "Amtix kurz" wurde gestoppt.

Der aktuelle Probebetrieb für die Umfliegung von Darmstadt Arheilgen und Kranichstein mit der sich daraus ergebenden Mehrbelastung anderer dichbesiedelter Gebiete wurde am 29. Januar von der Deutsche Flugsicherung gestoppt. Zur Begründung werden erwartete Sicherheitsprobleme genannt, die sich bei wieder zunehmendem Luftverkehr (nach Ende der Auswirkungen der Corona-Pandemie) ergeben dürften. Mehr dazu in der [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ].

03.12.2020: 258. Sitzung der Flugkärmkommission: Neues Verfahren führt zu lärmärmeren Anflügen

Es wurde ein bereits seit Mai 2020 am Frankfurter Flughafen eingeführtes Verfahren, bei dem Flugzeugen teilweise bereits ab Reiseflughöhe durch die DFS Flugfreigaben bis zum sogenannten Initial Approach Fix, das heißt dem Beginn des eigentlichen Anflugverfahrens, erteilt werden. Das neue Verfahren hat zur Folge, dass die Flüge häufiger als früher im kontinuierlichen Sinkflug und damit tendenziell höher geführt werden als bisher.

01.12.2020: Fraport: Die Nordwest-Landebahn soll wieder stillgelegt werden.

Einer [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ] kann man entnehmen, dass die Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens ab dem 14.12.2020 erneut temporär außer Betrieb genommen werden soll. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Entwicklung und des stark reduzierten Luftverkehrs wird die Landebahn wie bereits von April bis Juni dieses Jahres zum Abstellplatz für Flugzeuge.

23.09.2020: 257. Sitzung der Flugkärmkommission: Probebetrieb für Amtix kurz startet

Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die vom FFR und der Fluglärmkommission beschlossene Nordverlegung der Flugroute "AMTIX kurz" genehmigt hat, befasste sich die Fluglärmkommission auf ihrer 257. Sitzung mit den Details des Probebetriebs. Der Probebetrieb soll am 5. November 2020 beginnen, nachdem die Startbahn West am 15. Oktober wieder in Betrieb genommen werden soll. Die Dauer des Probebetriebs ist noch nicht festgelegt, da das vorgesehene Monitoring wegen des zur Zeit stark verringerten Flugverkehrsaufkommens so schnell repräsentativen Ergebnisse liefern dürfte. Mehr zu Amtix kurz findet man in der [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ].

Weiterhin wurde auf der Sitzung über die Folgen der Corona-Krise für den Luftverkehr im allgemeinen und den Frankfurter Flughafen und Fraport im besonderen gesprochen sowie der Entwurf für eine geänderte Geschäftsordnung vorgelegt. Der Vorsitzende Jühe stellte ein Papier "Plädoyer für einen durchdachten Neustart des Luftverkehrs während/nach der Coronakrise" vor. Die Pressemitteilung geht auf diese Punkte nicht ein. Unterlagen dazu findet man auf der [ Hinweis: Dieser Abschnitt kann derzeit (noch) nicht im vereinfachten Modus dargestellt oder gedruckt werden ].

08.07.2020: Nordwestbahn wieder eröffnet

Nachdem im Zuge der Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen die Zahl der Flüge am Frankfurter Flughafen wieder zunimmt, wird die längere Zeit als Flugzeug-Parkplatz genutzte Landebahn Nordwest heute wieder in Betrieb genommen. Anwohner, die eine Zeitlang vom Fluglärm verschont geblieben sind, sind nicht begeistert davon. Eine Auswahl an Reaktionen findet man in einem Artikel in der FAZ. Das Bündnis der Bürgerinitiativen ärgert sich darüber, dass Fraport die bis jetzt bestehende Entlastung der betroffenen Bürger "willkürlich beendet, ohne dass zwingende Gründe in Form von echtem Bedarf gegeben sind" - mehr dazu in der Pressemitteilung des BBI.

24.06.2020: 256. Sitzung der Fluglärmkommission

Im Mittelpunkt der (erstmals virtuell im Internet abgehaltenen) 256. Sitzung der Fluglärmkommission standen die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Flugverkehr am Flughafen Frankfurt. Fraport informierte die Mitglieder über den historisch einmaligen Einbruch der Passagier- und Flugbewegungszahlen in den vergangenen Monaten, die aktuell noch eingeschränkte Nutzung der Start- und Landebahnen und die hiermit verbundenen wirtschaftlichen Folgen. Es wurde eine geplante Wiederinbetriebnahme der Landebahn Nordwest ab Anfang Juli angekündigt. Die Kommission will das Nachtflugverbot auch in der Krise konsequent schützen. Der Vorsitzende Jühe sieht in der Krise eine historische Chance, den wieder anwachsenden Luftverkehr nachhaltig zu organisieren. Mehr in der Pressemitteilung der Kommission. (Die 255. Sitzung wurde offenbar übersprungen).

19.02.2020: 254. Sitzung der Fluglärmkommission in neuer Zusammensetzung

Die 254. Sitzung der Fluglärmkommission fand in veränderter Zusammensetzung statt. Neue Mitglieder sind der Wetterau-Kreis und der Landkreis Alzey-Worms. Hauptthema der Sitzung war das angewendete Verfahren zur Bestimmung der Betriebsrichtung am Flughafen Frankfurt. In den letzten Jahren wurde die Betriebsrichtung Ost deutlich mehr genutzt als früher (das langjährige durchschnittliche Verhältnis war 30 Prozent Ostbetrieb, 70 Prozent Westbetrieb). Ursache dafür ist keine Willkür, sondern das Wetter, in Form von verstärktem Auftreten sog. blockierender Wetterlagen. Die Kommission will die Entwicklung der Betriebsrichtungsverteilung weiter im Auge behalten. Mehr in der Pressemitteilung der Kommission zur 254. Sitzung und in den detaillierten Sitzungsunterlagen.

12.12.2019: Kritik an geplantem Probebetrieb für Landeanflüge aus Richtung Osten

Verschiedene Betroffene sind von dem von der DFS angekündigten Probebetrieb für eine veränderte Bahnnutzung von Start- und Landebahnen bei Westbetrieb (versetzte Nutzung von Center- und Südbahn) alles andere als begeistert. Die Kritiker meinen, dass durch das geänderte Verfahren die Sicherheit auf Kosten von erhöhter Kapazität gefährdet wird. Die BI Raunheim hat eine ausführliche kritische Analyse erstellt, in der die Sicherheitsrisiken dargestellt sind. Die Stadt Offenbach droht mit einer Klage (siehe Pressemitteilung der Stadt vom 06.12.2019 ), weil man noch mehr Fluglärm fürchtet. Auch der Kreis Gross-Gerau sieht in einer Pressemitteilung die geplanten Änderungen als Gefährdung der Sicherheit an. Darüber hinaus kritisiert der Kreis die geplante (Wieder-)Absenkung des Luftraums C westlich von Bingen: eine mit Mühe erreichte Lärmschutzmaßnahme werde "per Federstreich wieder einkassiert".

05.12.2019: DFS startet Probebetrieb im Februar 2020

Die Skepsis der Fluglärmkommission (siehe Beitrag vom Vortag) hat offenbar nicht geholfen - die DFS hat angekündigt, den Probebetrieb zur optimierten Nutzung des Start- und Landebahnsystems in Frankfurt im Februar zu starten. Mehr in der Pressemitteilung der DFS.

04.12.2019: 253. Sitzung der Fluglärmkommission

Die Fluglärmkommission befasste sich auf ihrer 253. Sitzung mit der von der Flugsicherung angekündigten Erprobung eines Drei-Bahn-Betriebes für Landungen bei Westbetrieb im Februar-März 2020 (Erläuterung was damit gemeint ist in der Präsentation der DFS). Die Kommission sieht den Probebetrieb skeptisch: man kann zwar die Gründe der DFS nachvollziehen, möchte aber wohl mehrheitlich nicht, dass über veränderte Flugverfahren die Kapazität an Flugbewegungen erhöht wird. Außerdem waren mehrere vorgeschlagene Anhebungen und Absenkungen von Lufträumen ein Thema. Hierbei wird potentiell Lärm umverteilt, laut Pressemitteilung sieht die Kommission aber nicht zwingend eine negative Auswirkung auf die Gesamtlärmsituation. Mehr zur Sitzung der Fluglärmkommission in der Pressemitteilung zur 253. Sitzung.

28.11.2019: Klage gegen Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage einer Anwohnerin des Flughafens gegen den Lärmaktionsplan Hessen - Teilplan Flughafen Frankfurt als unzulässig zurückgewiesen. Die Klägerin hatte bemängelt, der Plan entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften zur Lärmminderungsplanung und den entsprechenden EU-Richtlinien. Das Gericht befand, es gebe keine Vorschrift, die einen Anspruch der Klägerin auf Überprüfung oder Änderung eines Lärmaktionsplanes begründe, da sie nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt ist. Mehr in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2019.

15.11.2019: Probebetrieb für Lärmminderungsprojekt LNAS gestartet

Im Oktober hat die Lufthansa einen Probebetrieb mit einem A320 für das Piloten-Assistenzsystems "Low Noise Augmentation System" (LNAS) am Frankfurter Flughafen gestartet. Das Projekt wird vom FFR (Flughafen und Region) unterstützt. Es soll dazu beitragen, den Piloten dabei zu unterstützen, Landeanflüge leiser und mit weniger Treibstoffverbrauch durchzuführen. Mehr zum Verfahren in der Pressemitteilung beim Umwelthaus.

17.10.2019: Neue Kriterien für Mitgliedschaft in Fluglärmkommission

Das Verkehrsministerium hat neue Berufungskriterien für die Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission festgelegt. Dabei ist man den Vorschlägen der Fluglärmkommission weitgehend gefolgt. Bei den vertretenen Kommunen soll die Teilnahme an objektive Lärmkriterien gekoppelt werden. Und es bleibt dabei: Kommunen dürfen nur Bürgermeister oder ähnliche "Amtspersonen" benennen, nicht aber den kompetenten Vertreter einer Bürgerinitiative. Auf den Seiten der Fluglärmkommission findet man mehr:

25.09.2019: Fluglärmkommission stimmt Verlegung von AMTIX-Kurz zu

Die Fluglärmkommission hat sich auf ihrer 252. Sitzung mit "deutlicher Mehrheit" für den Probebetrieb zur Verlagerung der Abflugroute AMTIX-Kurz ausgesprochen. Durch die Verlegung soll der dicht besiedelte Darmstädter Norden entlastet werden, dafür gibt es mehr Fluglärm in Darmstadt-Wixhausen und Erzhausen. Die Entscheidung der Kommission war so erwartet worden, nachdem in dem neuen FFR-Konsultationsverfahren, das hier zum ersten Mal eingesetzt wurde, die Maßnahme empfohlen worden war.Das Entscheidungskriterium dabei ist die Idee, dass "lärmverlagernde Maßnahmen dann durchgeführt werden sollen, wenn die lärmreduzierende Wirkung insgesamt für die Region eindeutig ist und die Zahl an Hochbetroffenen deutlich reduziert werden kann", wie der Vorsitzende Jühe erklärte. Mehr dazu in der Pressemitteilung der Kommission zur 252. Sitzung, genauere Informationen finden sich in den Sitzungsunterlagen der Kommission.

In Erzhausen freut man sich über die Entscheidung natürlich nicht. In einem Offenen Brief erläutert die Stadt ihre Kritik an der Entscheidung und der angewandten Methode: "Die kleinen Kommunen im Umfeld der deutschen Flughäfen können sich warm anziehen". Auch beim BBI gibt es kritische Stimmen zur Umverteilung des Lärms auf kleinere Städte.

23.09.2019: Offenbach erhält Ausgleich für Fluglärm

Die Stadt Offenbach erhält 322.000 Euro als Ausgleich für die Fluglärmbelastung nach dem Regionallastenausgleichsgesetz für besonders stark von Fluglärm belastete Kommunen. Insgesamt stehen in dem Topf 4,5 Millionen bereit, die aus den Divenden von Fraport stammen. Mehr in der Pressemitteilung des HMWEVL.

03.09.2019: BI Raunheim diskutiert Frankfurter Fluglärmindex (FFI 2.0)

Vor einigen Monaten hat das FFR eine neue Version seines "Frankfurter Fluglärmindex" (FFI 2.0)vorgestellt (siehe Eintrg vom 30.03.2019). Die BI Raunheim hat sich ein einer ausführlichen Analyse kritisch mit dem alten und dem neuen Fluglärmindex auseinandergesetzt, ein wichtiger Diskussionsbeitrag für alle an der komplexen Thematik Interessierten. Weitere Beiträge zum Thema sollen folgen. Egal, wie man zu dem nicht unumstrittenen Index steht, er ist wichtig, denn er wird vom FFR zur Beurteilung von Flugrouten bzw. deren Verlegung genutzt.

28.08.2019: Fluglärmkommission nimmt Stellung zur Entgeltordnung

Die Fluglärmkommission hat eine Stellungnahme zum Antrag der Fraport auf Entgeltänderung zum 1.1.2020 verfasst, die HIER zum Download bereit steht. DIe Kommission begrüßt die Anhebung der Lärmzuschläge in der Nachtzeit, findet aber, dass sie noch zu niedrig sind, um von solchen Flügen abzuschrecken. Auch die Zuschläge in den Nachtrandzeiten sollten nach Ansicht der Kommission noch höher ausfallen.

20.08.2019: HR-Sendung über Ultrafeinstaub

Bei der Hessenschau gibt es einen Artikel und einen Fernsehbeitrag über die Ultrafeinstaub-Belastung durch den Frankfurter Flughafen. Berichtet wird über ein Zwischenergebnis einer Studie zum Thema, die das Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie durchführt (der Zwischenbericht ist HIER zum Download verfügbar). Danach spielt der Flughafen durchaus eine maßgebliche Rolle bei der gesamten Ultrafeinstaub-Belastung im Rhein-Main-Gebiet. Den Artikel zur Sendung (20.08.2019, 19:30) gibt es HIER. Den Fernsehbericht findet man im Archiv der Hessenschau.

19.08.2019: FFR empfiehlt Flugrouten-Verlagerung AMTIX

Das Forum Flughafen und Region (FFR) hat einen Probebetrieb für die Verlagerung der Flugroute AMTIX-kurz in Richtung Norden empfohlen. Durch die Verlagerung sollen dicht besiedelte Teile Darmstadts von Fluglärm entlastet werden. Der Vorschlag wurde gestern dem Konvent des FFR und der Fluglärmkommission vorgestellt. Praktisch dürfte die Maßnahme damit so gut wie beschlossen sein. Mehr in der Pressemitteilung des FFR.

22.07.2019: Urteilsbegründung Südumfliegung verfügbar

Die ausführliche Urteilsbegründung des Urteils des VGH Kassel zur Südumfliegung vom 14.02.2019 ist jetzt erschienen und steht bei der Fluglärmkommission zum Download bereit. Der VGH Kassel hatte zunächst die Südumfliegung für nicht rechtmäßig erklärt, das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an den VGH Kassel zurück verwiesen. In der erneuten Verhandlung hatte der VGH Kassel im Februar die Klagen gegen die Südumfliegung dann abgelehnt. ALs Leitsatz wird in der Begründung genannt, dass bei der Abwägung der Flugroute die aktuelle (oder in naher Zukunft zu erwartende) Zahl der Flugbewegungen zugrunde zu legen ist, nicht die im Planfeststellungsbeschluss genannte Maximalkapazität. Die lange Begründung behandelt aber noch zahlreiche weitere Aspekte, was eine Beurteilung recht komplex macht. Der erste Eindruck ist, dass die Rechte der Institutionen, die die Flugrouten festlegen, stärker zum Tragen kommen als die der vom Lärm Betroffenen.

20.06.2019: Fluglärmberechnung 2018 im Internet verfügbar

Das Hessische Verkehrsministerium hat die Fluglärmberechnung für 2018, die von Fraport jährlich erstellt werden muss, im Internet veröffentlicht. Die Lärmkarten können HIER angesehen werden. Auf der Seite sind auch die Daten zurückliegender Jahrgänge (ab 2012) verfügbar.

03.06.2019: Mehr Klagen über Fluglärm in Bad Homburg

In Bad Homburg und Umgebung gibt es eine zunehmende Anzahl von Beschwerden gegen Fluglärm. Bis zu 100 Überflügen pro Tag in niedriger Höhe wurden gezählt. Die Stadt Bad Homburg hat wegen der Beschwerden ein offizielles Gutachten erstellen lassen. Diese Maßnahme scheint aber eher kontraproduktiv für die lärmgeplagten Bürger zu sein. Laut Gutachten sind trotz Zunahme des Lärms die Richt- und Grenzwerte deutlich unterschritten - und deshalb kein Problem für die Stadt. Die Betroffenen befürchten, dass die Situation noch schlechter wird, wenn die Anflughöhe bei den Gegenanflügen wie von der DFS angekündigt wieder abgesenkt wird. Mehr in einem Artikel in der Offenbach-Post. Im Artikel finden sich weitere Links auf ältere Artikel zum Thema.

15.05.2019: Neue DLR-Studie zu Nachtfluglärm bei Kindern

Das DLR hat eine neue Studie ("MIDAS") zur Wirkung von nächtlichem Fluglärm auf das Befinden von Kinder im Grundschulalter am Flughafen Köln-Bonn veröffentlicht. Dabei war der Schlaf der Kinder unter Lärmbelastung objektiv schlechter als der bei nicht belasteten Kindern, sie fühlten sich aber nicht müder. Ärger über den Fluglärm hing mehr von persönlichen Faktoren (Lärmempfindlichkeit, Angst vor Flugzeugen etc.) ab als von der gemessenen Belastung. Generell fühlen sich die Kinder weniger vom Lärm gestört als ihre Eltern. Am Flughafen Köln-Bonn gibt es kein Nachtflugverbot, aber auch keine Häufung von Flugbewegungen in den "Nachtrandzeiten". Die Ergebnisse sind daher nach Aussage der Forscher nicht auf andere Flughäfen wie Frankfurt übertragbar. Mehr HIER.

06.05.2019: Forderungen von Verbänden zur Novellierung des Fluglärmgesetzes

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm und die Umweltverbände BUND, DNR, NABU und VCD haben in einem Brief an die Mitglieder des Parlamentarischen Arbeitskreises Fluglärm des Bundestages fünf Kernforderungen für die Novellierung des Fluglärmgesetzes formuliert. Die sachliche Zusammenfassung geht besonders auf die Bedeutung der nachgelagerten Verordnungen zur Umsetzung des Gesetzes ein (was oft vergessen wird) und stellt pragmatische konkrete Forderungen zur Verbesserung der Situation beim passiven Schallschutz auf - dies sollte ein erreichbares Ziel sein.

30.03.2019: Neue Version des Frankfurter Fluglärmindex

Der Koordinierungsrat des Forum Flughafen und Region (FFR) hat eine neue Version des vom FFR erfundenen "Frankfurter Fluglärmindex" (FFI) verabschiedet. Der neue Index nennt sich jetzt FFI 2.0. Mehr Material dazu beim Umwelthaus.

29.03.2019: Fluglärmdaten für Frankfurt verfügbar

Die Stabstelle Fluglärmschutz der Stadt Frankfurt veröffentlicht ab sofort ein Fluglärm-Monitoring in Ergänzung zum schon verfügbaren Monitoring der Flugbewegungen. Die Daten findet man auf der Homepage der Stabsstelle unter dem Unterpunkt "Monitoring". Die Auswertung der Flugbewegungen erscheint monatlich, die Fluglärmdaten einmal pro Quartal. (Aktueller Report für das 4. Quartal 2018 HIER).

27.03.2019: Gegenanflüge - mehr Fluglärm droht

Schlechte Nachricht für die Fluglärmbetroffenen: die DFS hat der Fluglärmkommission mitgeteilt, dass die seit einigen Jahren praktizierte Anhebung der Gegenanflüge um 1000 Fuss aus Sicherheitsgründen nicht mehr durchgeführt werden soll. Mit mehr Fluglärm ist vor allem im Norden Frankfurts, im Hochtaunuskreis und in der Wetterau zu rechnen. Die Fluglärmkommission will die Notwendigkeit der Maßnahme und Gegenmaßnahmen prüfen lassen; ob das etwas helfen wird, ist unklar. Mehr dazu: Artikel in der Frankfurter Rundschau, Details: Pressemitteilung der Fluglärmkommission und dort verlinktes Material zur Sitzung.

27.03.2019: 250. Sitzung der Fluglärmkommission

Minister Al-Wazir dankte der Fluglärmkommission anlässlich der 250. Sitzung für die in den 53 Jahren ihres Bestehens geleistete Arbeit für den Fluglärmschutz. Der Minister stellte die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Lärmschutz vor. Unter anderem möchte er die Position der Fluglärmkommission durch ein Landesgesetz verbessern. Weiterer wichtiger Punkt in der Diskussion war die Ankündigung der DFS, dass die in 2012 vereinbarte Anhebung der Gegenanflüge aus Sicherheitsgründen wieder rückgängig gemacht werden soll. Das FFR soll jetzt die Notwendigkeit der Maßnahme überprüfen und eventuell Kompensationsmaßnahmen für die Erhöhung der Lärmbelastung vorschlagen. Mehr zur 250. Sitzung der Fluglärmkommission findet man in der Pressemitteilung der Kommission und in den Sitzungsunterlagen.

11.03.2019: Rückenwindkomponente in der Diskussion

In einem längeren Artikel in der FAZ werden mögliche Forderungen nach Änderung der Rückenwindkomponente diskutiert, wenn der Trend der letzten Jahre zu immer mehr Ostbetrieb anhalten sollte. (Gute Zusammenfassung der Problemlage, nichts grundsätzlich Neues. Artikel ev. nur kurze Zeit verfügbar).

19.02.2019: VGH Kassel bestätigt Südumfliegung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in der zweiten Verhandlungsrunde die Festlegung der Südumfliegung als rechtmäßig bestätigt (siehe Pressemitteilung des VGH Kassel vom 14.02.2019). Als Begründung führten die Richter im wesentlichen an, dass sich "keine andere Alternative als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt", und zwar weder bei den schon ursprünglich abgewogenen Routen noch bei den neu vorgeschlagenen. Nur wenige Stichpunkte sind in der Mitteilung konkret benannt, man kennt sie aus der ursprünglichen Diskussion. Genaueres wird sich vielleicht dem ausführlichen Urteil entnehmen lassen. Die Reaktionen fallen bisher spärlich aus und sind zurückhaltend. Die Stadt Mainz sieht sich nun immerhin vor dem Problem bewahrt, dass eine Verlegung der Südumfliegung einige Stadtteile von Mainz entlastet, dafür aber andere Stadtteile stärker belastet hätte. Landrat Will (Kreis Groß-Gerau), zu dessen Kreis einige der unterlegenen Kläger-Kommunen gehören, klingt ein wenig resigniert:"Wie man es auch dreht und wendet, es gibt offensichtlich keine Alternativen, den Lärm wirksam zu reduzieren – außer durch die Verringerung der Flugbewegungen". Vom BBI gibt es bislang keine offizielle Reaktion. Alle Genannten sehen jedoch die Verlagerung des Fluglärms (statt seiner tatsächlichen Reduzierung) kritisch.

Mit dem Urteil dürften eventuelle Hoffnungen von Kommunen, gegen Flugrouten oder Flugroutenverlegungen auf dem juristischen Weg vorgehen zu können, einen argen Dämpfer bekommen haben. Die Richter sind keine Fachleute für die Festlegung von Flugrouten. Um eine Entscheidung sachlich zu überprüfen, sind sie auf die Beurteilung von Experten angewiesen - und diese sind oftmals die selben, die die Flugroute erst festgelegt oder genehmigt haben. Die immer wieder geforderte Festlegung von Flugrouten im Planfeststellungsverfahren würde an diesem Problem wenig ändern, hätte aber einen Vorteil: die Betroffenen hätten mehr Planungssicherheit und die Umverteilung des Lärms würde deutlich erschwert.

12.02.2019: Ortsbeirat Mainz-Weisenau fordert Diskussion der Rückenwindkomponente

Im Jahr 2018 war der Anteil der Betriebsrichtung Ost am Flughafen wegen langer Ostwind-Wetterlagen überdurchschnittlich hoch (siehe auch Eintrag vom 12.01.2019), so dass Städte und Gemeinden im Westen des Flughafens, darunter auch Mainz, deutlich mehr Fluglärm zu ertragen hatten als sonst. In Mainz-Weisenau fordert der Ostbeirat daher zur Entlastung eine Erhöhung der Rückenwindkomponente, falls der Trend zu mehr Ostbetrieb anhält. In Laubenheim schloss man sich mit Mehrheit (aber nicht unumstritten) diesem Antrag an. Mehr dazu in einem Artikel der Mainzer Allgemeinen Zeitung.

30.01.2019: Konsultationsverfahren zur Verlegung von "Amtix Nord" abgeschlossen

Fluglärmkommission und Forum Flughafen und Region haben heute auf einer gemeinsamen Sitzung über den Abschluss des öffentlichen Konsultationsverfahrens zur möglichen Verlegung der Flugroute "Amtix Nord" berichtet und einen Bericht vorgelegt. Am 31.01.2019 (also morgen) findet eine öffentliche Informationsveranstaltung in Mörfelden-Walldorf statt. Mehr dazu in der Pressemitteilung von FFR und Fluglärmkommission, dort sind auch die Links zu den Unterlagen.

Die Reaktionen fielen, wie zu erwarten, je nach Standpunkt unterschiedlich aus. Die Initiatoren sprechen von einem Erfolg. Sie sind stolz auf ihr innovatives Verfahren zur Einbeziehung der Öffentlichkeit und loben das Engagement der Teilnehmer: "Die Ideen, das Feedback und die Meinungen der Beteiligten sind für uns sehr hilfreich. Wir werden das in die nun folgende sorgfältige Prüfung und Abwägung vorbehaltlos einfließen lassen". Eine Empfehlung soll bis zum Sommer 2019 vorliegen. Die Pressemitteilung befasst sich ausführlich mit dem Verfahren, aber wenig mit den Ergebnissen. Denn: "Zur Frage, ob, und wenn ja wohin die Flugroute AMTIX-kurz verlegt werden soll, gab es unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen nachvollziehbar keine Einigkeit."

Betroffene äußerten sich, wenn überhaupt, eher kritisch. Das Bündnis der Bürgerinitiativen lehnt eine reine Umverteilung des Fluglärms ab und fordert eine echte Lärmminderung, z.B. durch weniger Flugbewegungen und/oder leisere Flugzeuge. Das öffentliche Konsultationsverfahren wird häufig als reine Alibifunktion gesehen, weil die Bürger nicht wirklich entscheiden können. Ganz und gar nicht begeistert ist man natürlich in den Städten und Gemeinden, die durch eine Verlegung der Route stärker belastet werden als zuvor, wie Egelsbach und Erzhausen (siehe hierzu auch einen Artikel in der Offenbach-Post).

Dieser Blog wurde Mitte 2010 unter dem Titel "Der Streit um die Verteilung des Fluglärms" begonnen, zum Anlass der Verabschiedung des ersten Maßnahmenkatalogs "Aktiver Schallschutz" des FFR. Seitdem verfolgen das FFR und der Vorsitzende der Fluglärmkommission unter anderem die Strategie, durch Verteilung oder Umverteilung des Fluglärms in der Region die "Lärmbilanz" zu verbessern (oder zumindest durch Verkleinerung des "Frankfurter Index" besser aussehen zu lassen). Speziell versucht man hier, den Fluglärm von größeren Städten auf kleinere Städte zu verschieben, wobei zwar der Lärm um nichts geringer wird, aber die Zahl der Betroffenen insgesamt sinkt. Der erste Versuch in diese Richtung war der Testbetrieb zum "gekurvten Landeanflug" zur Umfliegung von Offenbach, der noch keineswegs vom Tisch ist. Die Verlegung von "Amtix kurz" ist das erste Beispiel für den Versuch, eine normale Flugroute direkt zu verlegen. Ein Ende ist nicht in Sicht. Mit der zunehmenden Einführung der satellitengestützten Navigation für die Flugzeuge, die wesentlich flexiblere Flugrouten ermöglicht, ergeben sich zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Lärmverteilung, und auch bisher ungefährdet erscheinende Orte könnten in die Gefahrenzone kommen.

Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit stellt zwar Transparenz her, ändert aber die Entscheidungsprozesse nicht. Die Regeln stehen längst fest: wenn die Maßnahme mehr Betroffene entlastet als neu belastet, ist sie gut und wird eingeführt, wenn es nicht wirksamer Widerstand (z.B. durch eine Klage) gelingt. Eine wirkliche Einigung ist auch mit einem Konsultationsverfahren nicht zu erwarten: es gibt beim Spiel zwangsläufig Gewinner und Verlierer. Ob es den Verlierer wirklich tröstet, dass er zumindest seine Meinung sagen durfte, bevor man ihm das Fell über die Ohren zieht, ist fraglich.

Walter Keber hat einige Bilder von der Informationsveranstaltung zum Thema in Mörfelden-Walldorf gemacht. Wer schon seit der Mediation dabei ist, kann alte Bekannte entdecken.

28.01.2019: VGH Kassel verhandelt Südumfliegung am 14. Februar

In einer Pressemitteilung kündigt der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Verhandlung zur Südumfliegung für Donnerstag, den 14. Februar 2019 10:15 im Gerichtsgebäude Brüder-Grimm-Platz 1 – 3, 34117 Kassel, Raum 300 an. Wer zuschauen will, muss sich anmelden, Details stehen in der Pressemitteilung.

12.01.2019: Hohe Belastung durch viel Ostbetrieb in 2018 - Jühe fordert Abhilfe

Der Supersommer 2018 mit seinen wochenlangen warmen Schönwetterperioden hat deutlich mehr Fluglärmbelastung für die Menschen im Westen des Flughafens gebracht. Über das ganze Jahr gerechnet, wehte der Wind etwa die Hälfte der Zeit aus östlichen Richtungen und am Flughafen herrschte dann die Betriebsrichtung 07 (Ostbetrieb), in einigen Monaten war es noch mehr. Bei Ostbetrieb erfolgen die Landeanflüge aus Richtung Westen, also über Raunheim, Flörsheim und andere Städte im Westen des Flughafens. Der Normalwert, an dem sich auch der bisherige Anspruch für passiven Schallschutz orientiert, liegt bei etwas über 25 Prozent, in den letzten Jahren gab es einen ansteigenden Trend. So viel wie in diesem Jahr war es aber noch nie, was in den besonders betroffenen Städten zu vielen Beschwerden führt.

Der Raunheimer Bürgermeister Jühe forderte, es müsse ein "dringendes Ziel sein, wieder Lärmgerechtigkeit herzustellen", in dem die Betriebsrichtungsverteilung wieder auf den alten Wert gebracht werde. Dies ginge z.B. durch eine Erhöhung der Rückenwindkomponente, für die Jühe sich seit langer Zeit einsetzt - Fluglärmbetroffene auf der anderen Seite des Flughafens sind naturgemäß von dieser Idee nicht begeistert. Sinnvoll wäre auf jeden Fall, zu prüfen, ob durch die Änderung der Betriebsrichtungsverteilung mehr Betroffene einen Anspruch auf passiven Schallschutz haben könnten. Mehr dazu im Echo online und in der Mainspitze.

09.01.2019: Rekordzahl verspäteter Landungen in 2018

Die Zahl der verspäteten Landungen zwischen 23 Uhr und Mitternacht am Frankfurter Flughafen hat trotz aller Bemühungen, dies abzustellen, im Jahr 2018 einen neuen Rekordwert erreicht. Von 775 Landungen in 2017 stieg die Zahl auf 1098 in 2018. Wirtschaftsminister Al-Wazir sieht aber seit dem Sommer einen Trend zur Besserung. Siehe dazu die Pressemitteilung des HMWEVL. Das Land hat etwa 160 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Nachtflugverbot eingereicht. Man hofft, dass man in Zukunft direkt die Fluggesellschaft (nicht wie bisher den Piloten) wegen solcher Verstöße belangen kann, dazu muss das Luftverkehrsgesetz geändert werden. Details zu verspäteten Landungen findet man auf der entsprechenden Internetseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums.

Verschiedene Organisationen äußerten sich kritisch zu den vielen Verstößen gegen das Nachtflugverbot, siehe dazu die Pressemitteilung des Kreises Groß-Gerau, die Pressemitteilung des BBI und die Pressemitteilung der IGF.

***** Weiter zurückliegende Beiträge im Blog "Streit um den Fluglärm: 2013-2018" ****

Informationsmaterial

Informationsquellen zum Flugbetrieb

Weitere Beiträge zum FFR-Maßnahmenpaket:

Informationen beim FFR und Fraport

Informationen bei der Fluglärmkommission (seit 2013)

Weiteres Material

Neue Initiativen, die sich mit Flugrouten/ -Änderungen und dem Thema "Aktiver Schallschutz" befassen

Was läuft anderswo in Sachen Flugrouten? Brennpunkt Berlin

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Flugroutenänderungen Forum Flughafen und Region (FFR) Fluglärm Kommunalpolitik Fluglärmschutz Anti-Lärm-Pakt Fluglärmkommission Ffm Gesund­heits­gefah­ren durch (Flug-)Lärm Aktiver Schallschutz Segmented Approach Verschiebung von Fluglärm

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