Presemitteilung der IGF:
Zahl der Verspätungen bei Landungen nach 23.00 Uhr in 2018 so hoch wie nie
IGF sieht erheblichen Handlungsbedarf
Von: @Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) <2019-01-08>

Nach Bekanntwerden der nächtlichen Verspätungslandungen nach 23.00 Uhr – 1.046 im Jahr 2018 – am Frankfurter Flughafen sieht Dirk Treber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) Rhein-Main e. V. erheblichen Handlungsbedarf gegeben, um die den Flughafenanwohnern zugesagte Nachtruhe von 23.00 bis 5.00 Uhr einzuhalten.

Es kann nicht angehen, dass diese ohnehin um 2 Stunden zu kurze Betriebsbeschränkung systematische von Billig-Fluglinien wie Ryanair aber auch Tuifly, Lauda Air und Condor sowie Lufthansa regelmäßig uns insbesondere in den Sommermonaten missachtet wird.

Nach Auffassung von Dirk Treber besteht hier erheblicher Handlungsbedarf und zwar auf mehreren politischen Ebenen: das hessische Verkehrsministerium muss gegenüber allen "Spätlander-Fluggesellschaften" härter vorgehen, Gespräche alleine helfen nicht und die Verhängung von Ordnungswidrigkeiten nur gegen die Piloten ist absolut unzureichend.

Bundestag und Bundesregierung müssen den vom Bundesrat Ende letzten Jahres einstimmig gefassten Beschluss, künftig Bußgelder auch gegen Fluggesellschaften, bei denen es ständig zu Verspätung kommt, zu verhängen, so schnell wie möglich beschließen.

Erst dann kann das Land Hessen bzw. der RP Darmstadt Bußgelder nicht nur gegen Piloten, sondern auch gegen die jeweilige Fluggesellschaft verhängen. Die Fraport AG ist gefordert, sobald wie möglich eine neue Gebührenordnung vorzulegen, die die Zuschläge bei Verspätungen nach 23.00 Uhr von jetzt 200 Prozent auf 1000 Prozent erhöht.

Bei der jetzigen Regelung von 200 Prozent Aufschlag bei Verspätung bedeutet dies pro Flug nur 400,00 Euro und pro Passagier 2,17 Euro: absolut lächerliche Beträge, die keine abschreckende Wirkung erzielen. Insgesamt muss der bestehende Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens überdacht und entsprechend geändert werden.

Dort ist vorgesehen, dass insgesamt im Jahresdurchschnitt bis zu 7,5 Flieger pro Nacht nach 23.00 Uhr landen können. Momentan liegt der Wert in Frankfurt bei 2,9 Flügen; für die Fluggesellschaften besteht noch erheblicher Spielraum, verspätet zu landen.

Hier ist Konfliktbereitschaft insbesondere von dem CDU-Teil der Hessischen Landesregierung gefordert. Es ist auf die Fraport AG entsprechender politischer Druck auszuüben, dass der bestehende Planfeststellungsbeschluss so geändert wird, dass für die Zeit nach 23.00 Uhr nur noch in Notfällen gelandet werden darf, weitere Ausnahmen sind unzulässig. Wenn die Fraport AG es Ernst meint, mit ihrer Aussage, sie wolle der Region ein guter Nachbar sein, kann sie sich dieser Änderung nicht wiedersetzen, ganz im Gegenteil sollte sie in ihrem eigenen Interesse diese Planänderung bewusst unterstützen und realisieren.

Die Lebensqualität der Flughafenanwohner ist wichtiger als die Gewinnmaximierungsinteressen von Billigfliegern wie Ryanair, Tuifly, usw. aber dies gilt ebenso für Condor, Lufthansa und andere Fluggesellschaften.

Die Fraport AG sollte sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass ihre Globalisierungsphantasien zu Ende gehen und es kein „weiter wachsen, immer schneller, immer mehr, immer höher, immer weiter, immer mehr“ geben kann. Die Grenzen des wirtschaftlichen Wachstums des Frankfurter Flughafens sind längst erreicht und werden mit jedem weiteren Ausbauschritt überschritten.

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