Nachtflüge
Die Kommission befasste sich auf der heutigen Sitzung mit der Entwicklung des Nachtflugverkehrs. Die Fluglärmschutzbeauftragte informierte darüber, dass die Zahl der Nachtflüge im Jahr 2017 insgesamt deutlich zugenommen habe, auch wenn die rechtlich zulässige Grenze von 133 Flügen in den beiden Nachtrandstunden zusammen noch lange nicht erreicht sei. Dieser Trend habe zwar bereits vor Aufnahme des Flugbetriebs durch Low-Cost-Carrier eingesetzt, er habe sich seit September 2017 aber noch einmal verstärkt. Vorgelegt wurden weiter die Zahlen für die Entwicklung der Landungen im Zeitraum von 23:00 und 0:00 Uhr, welche nur dann erlaubt sind, wenn sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt. Auch hier habe es im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg von durchschnittlichen 1,3 auf 2 Ausnahmelandungen pro Nacht gegeben. Die Fluglärmschutzbeauftragte verdeutlichte, dass die Frage, wann sich eine Verspätung bereits aus der Flugplangestaltung ergibt, rechtlich nicht einfach zu beantworten sei. Bei erkennbaren systematischen Verspätungen gehe das HMWEVL als Aufsichtsbehörde aber gegen jeden einzelnen Flug in mehreren Stufen, von der Einbestellung bis zum Ordnungswidrigkeitsverfahren, vor. Diese Bemühungen zeigten auch sichtbare Erfolge, so einigte man sich beispielweise mit Ryan Air auf Maßnahmen, die Verspätungen zukünftig vermeiden helfen.
Die Mitglieder der Kommission erinnerten daran, dass der Nachtzeitraum in besonderem Maße im Fokus beim Bemühen um Fluglärmminderung stehe. Daher wurde das Ministerium aufgefordert, alle zur Verfügung stehenden Mittel und Strategien zur Anwendung zu bringen, um die Zahl der Flugbewegungen nicht bis zum höchstzulässigen Punkt, nämlich 133 Flugbewegungen, ansteigen zu lassen. Der Vorsitzende Thomas Jühe fasste die Forderung der Mitglieder wie folgt zusammen: „Wir erwarten, dass das Nachtflugverbot konsequent eingehalten wird und Ausnahmeflüge in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit hin geprüft werden! Auch wenn plötzlich auftretende Krisen nur schwer vorhersehbar sind. Längerfristig anhaltende Verzögerungen in Betriebsabläufen auf Flughäfen der ganzen Welt, wie seit Monaten in Spanien zu beobachten, können nicht zu Lasten des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen gehen. Hier müssen Fluggesellschaften mit Anpassungen ihrer Abläufe reagieren, und können sich nicht blindlings regelmäßig auf fremdverursachte Störungen mit der Folge von Ausnahmelandungen am Flughafen Frankfurt berufen! Eine solche vorausschauende Planung wird nicht nur im Geschäftsverkehr, sondern auch von jedem privat Reisenden erwartet, der andernfalls selbst die Konsequenzen trägt“.
Lärmobergrenze
Nachdem das Bündnis für eine Lärmobergrenze Anfang November von Minister Al-Wazir der Öffentlichkeit vortellt wurde, befasste sich die Kommission auf der heutigen Sitzung ausführlich mit der Vereinbarung. Die Fluglärmkommission begrüßt, dass mit diesem Modell ein „erster wichtiger Schritt“ getan sei, um eine verbindliche Lärmobergrenze im Interesse der von Fluglärm betroffenen Menschen zu erreichen. Kritisiert wurde, dass seitens des Ministeriums mit Vorlage des Lärmobergrenzenmodells die Mediation als abgeschlossen angesehen werde. Ein solcher Eindruck dürfe nicht erweckt werden. Vielmehr müsse zügig und wirksam an der Ausformung aller Möglichkeiten vor allem des aktiven Schallschutzes gearbeitet werden.
Die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin von Mainz, Katrin Eder, unterstrich: „Wir begrüßen, dass das Ob einer Begrenzung des Fluglärms im (Entwurf des) Landesentwicklungsplanes auch in seiner konkreten Höhe mit 1,8 dB(A) Reduzierung unterhalb der Annahmen des Planfeststellungsbeschlusses enthalten ist. Die Fluglärmkommission erwartet vor diesem Hintergrund vom Land Hessen, dass die Einhaltung der Lärmobergrenze sichergestellt wird. Auch bis zum Erreichen der Grenze fordert die Kommission das Bündnis auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, den Verkehr so lärmarm wie möglich abzuwickeln. Hierbei sollte wie bisher eng mit dem Expertengremium Aktiver Schallschutz zusammengearbeitet werden, welches auch bisher bereits kontinuierlich Lärmschutz-Maßnahmen entwickelt und in die Umsetzung bringt. Die Fluglärmkommission wird den Prozess und das Monitoring der Lärmobergrenze kritisch begleiten.“
Von den Mitgliedern verabschiedet wurde der stellvertretende Vorsitzende und Oberbürgermeister von Rüsselsheim am Main, Patrick Burghardt, der sich seit 2012 mit großem persönlichen Einsatz sowohl in der Kommission, als auch überregional auf Landes- und Bundesebene, für die Belange des Fluglärmschutzes eingesetzt hatte. „Ich bedauere das Ausscheiden von Patrick Burghardt außerordentlich. Um für unser Nischenthema die erforderliche Aufmerksamkeit auf Landes- und vor allem Bundesebene zu erlangen, brauchen wir gut vernetzte und engagierte Persönlichkeiten wie Patrick Burghardt, die sich mit pragmatischem Blick und aus der persönlichen Betroffenheit heraus authentisch für die Verbesserung des Fluglärmschutzes einsetzen!“, erklärte der Vorsitzende und wünschte Herrn Burghardt viel Erfolg bei der Ausübung seiner neuen Aufgabe als Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Weitere Beratungsthemen waren die Entwicklung der Nordwest-Abflüge bei Betriebsrichtung 25, die Fortführung des Swing-Over-Verfahrens bei Betriebsrichtung 25, Informationen über die erneute Offenlegung des Landesentwicklungsplanes, den Regionalfonds und das Lastenausgleichsgesetz, die Anpassung eines Teilstücks der Transition UNOKO 25S, ein Vorschlag der Stadt Offenbach für ein erweitertes Fluglärm-Monitoring, der Anstieg der Überflüge über Darmstadt, Anpassungen an der Lärmschutzwand in Kelsterbach und die Entwicklung des Low-Cost-Bereiches.
Detailliertere Informationen zu diesen und weiteren Themen entnehmen Sie bitte den Anlagen sowie den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de (linke Spalte unter Sitzungen).
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