Fluglärmkommissionen empfehlen: Schutz vor Fluglärm auf die Einflugschneisen konzentrieren
Kann man die Ruhe kaufen?
<2003-10-27>
Der Schutz vor Fluglärm soll künftig auf Anwohner im Bereich der Einflugschneisen konzentriert, statt mit der Gießkanne auch auf Randgebiete ausgedehnt werden. Mit dieser Formel haben die deutschen Fluglärmkommissionen bei einer zwei-tägigen Konferenz in Düsseldorf einen lange schwelenden Grundsatzstreit beigelegt – dies kann man einem Bericht der NRZ entnehmen.
Ausgangspunkt der Überlegungen waren die neuen europäischen Flugrouten, die die Zahl der Betroffenen an allen Großflughäfen (nicht nur am Flughafen Frankfurt) vervielfacht haben. Zum Beispiel sind seit Flugroutenänderungen in Düsseldorf nicht mehr sechs Gemeinden betroffen, sondern 13, darunter auch klagebereite Großstädte. Der Ratinger Bürgermeister Diedrich, gleichzeitig Vorsitzender der Düsseldorfer Fluglärmkommission, sagte, eine "Befriedung der Situation" ließe sich nur erreichen, wenn sich zum "ausreichenden" Schallschutz auch Entschädigungen gesellen. So sei es denkbar, innerhalb der Flugschneisen die eingeschränkte Lebensqualität auf Terrassen und in Gärten mit ein bis zwei Prozent des Hauswertes abzugelten. Das Geld dafür ließe sich über einen "Lärmtaler" besorgen; einem Obulus von zwei Euro pro Flugpassagier und Frachtkilogramm. Das Geld dazu könnte man über einen "Lärmtaler" besorgen, z.B. zwei Euro pro Passagier.
Entsprechende Vorschläge wollen die Kommissionen jetzt dem Bundesumweltminister vorlegen, der ein neues Fluglärmgesetz plant. Ein Vertreter des Umweltministeriums, der zur Konferenz eingeladen war, mochte die Vorschläge nicht kommentieren.
Wir lesen es und staunen: nur noch die unmittelbar Betroffenen schützen, die aber richtig? Gibt es etwa irgendwo in Deutschland einen Flughafen, in denen Bewohner von mäßig betroffenen "Randgebieten" irgendeinen Schutz (gemeint sind wohl Lärmschutzfenster) vor dem Fluglärm bekommen - oder sogar eine Entschädigung? Den Schutz bekommen doch auch jetzt nur Anwohner, die über die Gesundheitsgefährdungsgrenze belastet sind, und Bürger, die Entschädigungen bekommen haben, hat man bei uns überhaupt noch nicht gesichtet. Also, da müssen wir etwas übersehen haben.
Da kann man nur spekulieren, wie die neue Strategie gemeint ist. Zum Beispiel so, dass diejenigen Lärmopfer, die wegen besonders hoher Belastung Chancen auf Erfolg mit einer Klage vor Gericht haben könnten, zusätzlich zu den Lärmschutzfenstern noch Geld erhalten sollen, auf dass sie ruhig sind und keinen Ärger machen? Das Geld, was man dazu braucht, könnte man bei denen einsparen, die nicht ganz so schlimm betroffen sind und deshalb vor Gericht keine Chance haben. Da würde der Ausdruck von der "Befriedung" gut dazu passen. Unzufriedene Bürger stören nämlich nicht nur den Flughafenbetreiber, sondern sind auch für die Politiker ärgerlich.
Wer sich jetzt bei dem Stichwort „Entschädigung“ allerdings einen dicken Batzen Geld erhofft, wird enttäuscht sein. Ein bis zwei Prozent des Wertes vom Haus werden da vorgeschlagen, wenn Terasse oder Balkon wegen des Lärm nicht mehr nutzbar sind. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus im Rhein-Main-Gebiet, Wert 250000 Euro, wären das 2500-5000 Euro. Das reicht, um einmal mit der Familie ein paar Wochen Urlaub auf den Malediven zu machen und sich dort vom Lärm zu erholen. Doch wenn die Familie dann wieder nach Hause kommt, ist der Fluglärm immer noch da, die Lebensqualität bleibt eingeschränkt - auf Dauer.
Eine Entschädigung für die Lärmopfer in den Einflugschneisen ist sehr zu begrüßen, aber es müsste schon eine Größenordnung sein, die den Schaden wirklich ausgleicht. Mit einem Schmerzensgeld von ein paar tausend Euro lässt sich der Verlust der Ruhe nicht kompensieren. Und die Ruhe vor den Bürgern, die eine Verminderung des Fluglärms fordern, wird man so auch nicht kaufen können.
Ausgangspunkt der Überlegungen waren die neuen europäischen Flugrouten, die die Zahl der Betroffenen an allen Großflughäfen (nicht nur am Flughafen Frankfurt) vervielfacht haben. Zum Beispiel sind seit Flugroutenänderungen in Düsseldorf nicht mehr sechs Gemeinden betroffen, sondern 13, darunter auch klagebereite Großstädte. Der Ratinger Bürgermeister Diedrich, gleichzeitig Vorsitzender der Düsseldorfer Fluglärmkommission, sagte, eine "Befriedung der Situation" ließe sich nur erreichen, wenn sich zum "ausreichenden" Schallschutz auch Entschädigungen gesellen. So sei es denkbar, innerhalb der Flugschneisen die eingeschränkte Lebensqualität auf Terrassen und in Gärten mit ein bis zwei Prozent des Hauswertes abzugelten. Das Geld dafür ließe sich über einen "Lärmtaler" besorgen; einem Obulus von zwei Euro pro Flugpassagier und Frachtkilogramm. Das Geld dazu könnte man über einen "Lärmtaler" besorgen, z.B. zwei Euro pro Passagier.
Entsprechende Vorschläge wollen die Kommissionen jetzt dem Bundesumweltminister vorlegen, der ein neues Fluglärmgesetz plant. Ein Vertreter des Umweltministeriums, der zur Konferenz eingeladen war, mochte die Vorschläge nicht kommentieren.
Wir lesen es und staunen: nur noch die unmittelbar Betroffenen schützen, die aber richtig? Gibt es etwa irgendwo in Deutschland einen Flughafen, in denen Bewohner von mäßig betroffenen "Randgebieten" irgendeinen Schutz (gemeint sind wohl Lärmschutzfenster) vor dem Fluglärm bekommen - oder sogar eine Entschädigung? Den Schutz bekommen doch auch jetzt nur Anwohner, die über die Gesundheitsgefährdungsgrenze belastet sind, und Bürger, die Entschädigungen bekommen haben, hat man bei uns überhaupt noch nicht gesichtet. Also, da müssen wir etwas übersehen haben.
Da kann man nur spekulieren, wie die neue Strategie gemeint ist. Zum Beispiel so, dass diejenigen Lärmopfer, die wegen besonders hoher Belastung Chancen auf Erfolg mit einer Klage vor Gericht haben könnten, zusätzlich zu den Lärmschutzfenstern noch Geld erhalten sollen, auf dass sie ruhig sind und keinen Ärger machen? Das Geld, was man dazu braucht, könnte man bei denen einsparen, die nicht ganz so schlimm betroffen sind und deshalb vor Gericht keine Chance haben. Da würde der Ausdruck von der "Befriedung" gut dazu passen. Unzufriedene Bürger stören nämlich nicht nur den Flughafenbetreiber, sondern sind auch für die Politiker ärgerlich.
Wer sich jetzt bei dem Stichwort „Entschädigung“ allerdings einen dicken Batzen Geld erhofft, wird enttäuscht sein. Ein bis zwei Prozent des Wertes vom Haus werden da vorgeschlagen, wenn Terasse oder Balkon wegen des Lärm nicht mehr nutzbar sind. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus im Rhein-Main-Gebiet, Wert 250000 Euro, wären das 2500-5000 Euro. Das reicht, um einmal mit der Familie ein paar Wochen Urlaub auf den Malediven zu machen und sich dort vom Lärm zu erholen. Doch wenn die Familie dann wieder nach Hause kommt, ist der Fluglärm immer noch da, die Lebensqualität bleibt eingeschränkt - auf Dauer.
Eine Entschädigung für die Lärmopfer in den Einflugschneisen ist sehr zu begrüßen, aber es müsste schon eine Größenordnung sein, die den Schaden wirklich ausgleicht. Mit einem Schmerzensgeld von ein paar tausend Euro lässt sich der Verlust der Ruhe nicht kompensieren. Und die Ruhe vor den Bürgern, die eine Verminderung des Fluglärms fordern, wird man so auch nicht kaufen können.
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