BUND: Es geht nicht nur um das Nachtflugverbot
Pressemitteilung vom 04.02.2012
Von: @BUND Hessen <2012-02-04>
Der BUND fordert ein Ende der Heuchelei und eine umfassende Neubetrachtung des Fluglärms.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert eine umfassende Neubetrachtung des Fluglärms. „Die Heuchelei der Politik muss aufhören. Sie ist manchmal fast genauso schwer zu ertragen wie der Fluglärm“, sagt der Naturschutzreferent des BUND, Thomas Norgall, in seiner Rede bei der Großdemonstration des „Bündnisses der Bürgeritiativen gegen Flughafenausbau – Für Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“ am Frankfurter Flughafen. „Gesetze und Planfeststellungsbeschlüsse kann man ändern. Die Landesregierung hat es damit in der Hand, den Menschen zu helfen. Doch statt dessen verwaltet die Landesregierung lieber den Fluglärm“, kritisiert der BUND-Vertreter.

Für den BUND kommt es einem Offenbarungseid gleich, dass die Fraport Hand in Hand mit der hessischen Landesregierung und insbesondere Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) jahrelang zu lange Planungszeiten beim Flughafenausbau beklagt haben und man nun feststellt, dass der wichtigste Konflikt, nämlich der Lärmschutz, nicht gelöst wurde. Für den BUND bestätigt sich damit, dass die Forderung nach schneller Planung in Wahrheit die Forderung nach leichterer Durchsetzung von Lobbyinteressen ist. „Wir brauchen mehr Demokratie und bessere Rechte der Betroffenen in Planungsprozessen und keine Alibiveranstaltungen und Quasselbuden“, stellt BUND Redner Thomas Norgall mit Blick auf die Erfahrungen in Frankfurt und zu Stuttgart 21 fest.

Die Diskussion über die Glaubwürdigkeit der Landeregierung und die Einführung des zugesagten Nachtflugverbotes von 23 bis 5 Uhr greifen zu kurz. Der Planfeststellungsbeschluss muss aufgeschnürt und das Lärmschutzkonzept muss sofort und vollständig überarbeitet werden. Das ist die zwingende Schlussfolgerung des BUND, nachdem Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und der für den Frankfurter Flughafen zuständige Fachminister Dieter Posch Minister (FDP) öffentlich festgestellt haben, dass die Fluglärmbelastung für die Bevölkerung zu hoch ist. „Wenn der Ministerpräsident und der Fachminister beim Gesundheitsschutz der Menschen bereits bei den heutigen Flugbewegungen Handlungsbedarf feststellen, dann müssen sie Kraft Amtes handeln. Die seit über zehn Jahren laufenden Gespräche mit dem Ziel freiwilliger Vereinbarungen mit der Luftfahrt bewertet der BUND nicht als Teil einer Lösungs-, sondern als Fortsetzung der Hinhaltestrategie.

Der BUND erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass schon heute bekannt ist, dass keine der derzeit diskutierten Lärm-Minderungsmaßnahmen für die Schwerstbetroffenen in der Nähe des Flughafens eine Lärmreduktion schaffen kann. Auch in der weiteren Umgebung wird es zur Lärmverteilung kommen, nicht jedoch zu einer Lärmreduzierung auf ein für die Menschen erträgliches Maß. Für den BUND besteht deshalb ein dringender Handlungszwang der Landesregierung: Da die heutige Belastung mit rund 480.000 Flügen pro Jahr schon unerträgliche Folgen hat, kann die Landesregierung die von ihr mit dem Planfeststellungsbeschluss akzeptierte Steigerung auf 700.000 Flugbewegungen im Jahr nicht einfach tatenlos hinnehmen.

Indiskutabel ist für den BUND auch der Verweis auf das geltende Bundesrecht. „Wenn das geltende Recht den notwendigen Lärmschutz nicht gewährleistet, dann müssen die Regierung und die sie tragenden Parteien eine Änderung des Bundesrechts auf den Weg bringen“, fasst Thomas Norgall die Position des BUND zusammen. Die Situation am Frankfurter und am Berliner Flughafen zeigen überdeutlich, dass das bestehende Luftverkehrsrecht eine parteiliche Rechtslage zu Gunsten der Luftfahrt und zu Lasten der Bevölkerung absichert.

Wenn die Landesregierung den unverzichtbaren Interessensausgleich zwischen den Belangen der Flughäfen und den Bedürfnissen ihres Umlandes wirklich wolle, dann muss sie endlich Gesetzgebungsvorhaben in Gang setzen, damit die Genehmigung von Flugrouten und die Baugenehmigung von Flughäfen in einer gemeinsamen Planfeststellung erfolgt.

Unverzichtbar ist auch die Novelle des Fluglärm- und des Luftverkehrsgesetzes, damit die Planfeststellung sich nicht länger an Kapazitätsgrenzen der Flugbewegungen, sondern an Lärmgrenzwerten und Überflughöhen ausgerichtet wird.

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