RA Baumann: Einschränkungen beim Startbetrieb stellen Flughafenplanung insgesamt in Frage
Pressemitteilung vom 07.06.2013
Von: @Baumann Rechtsanwälte <2013-06-07>
Die aktuelle Betriebsregelung bei Starts am Frankfurter Flughafen beschränkt die Kapazität auf 96 Flug­bewe­gungen pro Stunde. Dies stellt die Annahmen des Plan­fest­stelllungs­beschlusses in Frage

Presseerklärung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vom 07.06.2013

Nach Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter Berufung auf Aussagen der Deutschen Flugsicherung (DFS) können am kürzlich ausgebauten Flughafen Frankfurt Main aus Sicherheitsgründen bei Westwind die Center-Bahn und die Startbahn West nicht mehr parallel und unabhängig voneinander betrieben werden, sondern dürfen nur wechselseitig genutzt werden. Grund hierfür sind anderenfalls bestehende Kollisionsgefahren.

Diese Flugbetriebsbeschränkungen führen dazu, dass das Frankfurter Bahnsystem lediglich 96 Flugbewegungen in der Stunde abwickeln kann, bis die Kapazitätsgrenze erreicht ist. Die mit dem Ausbau anvisierte Zahl von 126 Starts und Landungen in der Stunde kann nach Angaben der DFS nicht realisiert werden.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) sieht ein wesentliches Ausbauziel in Frage gestellt: „Die Mitteilung, dass bei Westwind nur eine Kapazität von 96 Flugbewegungen pro Stunde gewährleistet werden kann, stellt das grundlegende Ziel der Errichtung der Landebahn Nordwest in Frage: das Ermöglichen von 126 stündlichen Flugbewegungen. Aus meiner Sicht werden hier die Grundfesten der Planfeststellung erschüttert. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bei der im Planfeststellungsverfahren durchzuführenden Variantenbeurteilung selbstverständlich hätte geprüft werden müssen, ob die ausgewählte Bahnkonfiguration mit der Landebahn Nordwest dieses Planungsziel überhaupt umsetzen kann. Wir hatten dies sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch in den anschließenden gerichtlichen Verfahren stets in Abrede gestellt und deshalb eine Überprüfung der Variantenbewertung gefordert. Ähnlich wie beim Flughafen Berlin-Brandenburg deckt nun offenbar auch beim Flughafen Frankfurt Main die nachfolgende tatsächliche Entwicklung ein offenes Geheimnis auf: die Annahmen des Planfeststellungsbeschlusses sind falsch und lassen sich nicht umsetzen. Wir prüfen gerade für die uns vertretenen Mandanten sehr genau die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen und gegebenenfalls einzuleitenden rechtlichen Schritte.“

Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.