So wählen Sie richtig
Eine (offizielle) Anleitung zur richtigen Stimmabgabe bei den anstehenden Kommunalwahlen
Von: @Volker Beecken <2001-02-02>
Nachfolgend finden Sie eine Abschrift aus einer Information des Kreiswahlleiters des Kreises Offenbach zur Wahl am 18.März 2001:

So wählen Sie richtig

Sie wählen richtig, wenn Sie die folgenden fünf Regeln der Stimmabgabe beachten. Dann sind Sie über alle Gestaltungsmöglichkeiten informiert, die ihnen das neue Kommunale Wahlrecht für Ihre Stimmabgabe bietet.
  1. Wie viele Stimmen habe ich ? Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für Ihren Kreistag (bzw. Stadtverordnetenversammlung usw. - Anm. V.B.) zu wählen sind. Für die anstehende Wahl (zum Kreistag des Landkreises Offenbach - Anm. V.B.) haben Sie demnach 87 Stimmen.
  2. Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen ? Sie Können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiededen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man "Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder Kandidaten nennt man "Kumulieren". Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
  3. Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben ? Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauenschenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen aufgeteilt, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis all Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
  4. Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben ? Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis der Kopfleiste ankreuzen. Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute kommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält - bis all Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
  5. Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen ? Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.
Gibt es sonst noch etwas zu beachten ? Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Und geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe sogar insgesamt ungültig ist. ...
Ohne Gewähr für die Fehlerfreiheit ... Volker Beecken, Dietzenbach, 2001-02-02 Noch ein Hinweis: Auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums des Inneren können Sie unter dem Stichwort "Wahlen" weitere Informationen finden:
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