Die Fraport AG darf nach der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH-Kassel) mit vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der neuen Landebahn beginnen. Erfolg hatte der BUND aber hinsichtlich des Umfangs der Maßnahmen. Die Arbeiten im Kelsterbacher Wald dürfen nun nämlich nicht wie zunächst beantragt auf der gesamten Vorhabensfläche von ca. 210 Hektar, sondern nur auf einer Teilfläche von 92 Hektar stattfinden. BUND Naturschutzreferent Thomas Norgall bezeichnete die Entscheidung "nach erster kursorischer Prüfung in weiten Teilen unverständlich".
Gegenüber dem VGH-Kassel hatte die Fraport bereits im Winter zugesichert, dass die eigentlichen Rodungsarbeiten frühestens dann durchgeführt würden, wenn das Gericht über den Eilantrag des BUND entschieden hat. Diese Entscheidung hat der VGH-Kassel für den Beginn 2009 angekündigt.