Mainschiene: "Kein Freiflug in der Nacht"
Empfindliche Niederlage des Landes Hessen und der Fraport vor dem VGH in Kassel (PM vom 21.08.2009)
Von: @Städte Mainz, Flörsheim, Hattersheim und Hochheim <2009-08-21>
Die Kommunen der Mainschiene freuen sich, dass sie durch ihren massiven Einsatz gelungen ist, den Schutz der Nachtruhe gegen die Verkehrswünsche der Airlines und der Fraport durchzusetzen.

Der VGH Kassel hat heute (21.08.2009) Urteile zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main verkündet, die dem Land Hessen und dem Flughafenbetreiber Fraport schwer im Magen liegen dürften. Das Gericht hat bestätigt, dass die Zulassung von 6.205 Flugbewegungen pro Jahr in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr rechtswidrig ist. Das Land Hessen habe den rechtlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der Nacht verfehlt. Durch ihren massiven Einsatz ist es den Kommunen der Mainschiene und der Landeshauptstadt Mainz damit vor dem Obersten Hessischen Verwaltungsgericht gelungen, den Schutz der Nachtruhe gegen die Verkehrswünsche der Airlines und der Fraport durchzusetzen.

Folgerichtig wurde die für die Luftverkehrsseite ausgewählte Musterklage der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG zurückgewiesen. Die Airlines kämpften vor Gericht um eine Steigerung der Nachtflugbewegungszahl, sind mit ihrem Vortrag aber an dem Kasseler Gericht vollständig gescheitert, denn der VGH hat für ihre Klagen nicht einmal die Revision, also den Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

"Gekümmert hat das Gericht sich auch um den Nachtflug in den sogenannten Nachtrandstunden" (22.00 Uhr bis 23.00 Uhr und 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr), freut sich der Mainzer Umweltdezernent Wolfgang Reichel. Hier hatte das Land Hessen in dem angegriffenen Planfeststellungsbeschluss zusätzlich rund 48.500 Flugbewegungen pro Jahr zugelassen. Der Planfeststellungsbeschluss ließ es außerdem zu, dass insbesondere in den Sommermonaten eine massive Steigerung der Flugbewegungen pro Nacht weit über den Durchschnitt des Jahres hinaus stattfindet. "Der Erzeugung solcher "Spitzennächte der Lärmbelastung" ist der VGH ebenfalls entgegengetreten und hat den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben", stellt Hochheims Bürgermeisterin Angelika Munck erfreut fest.

Zwar sind die Kommunen mit ihrem Begehren, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben und der Ausbau insgesamt gestoppt wird, nicht durchgedrungen. Doch hat das Gericht insoweit die Revision zugelassen. Damit steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen. Im nächsten Schritt kann die Frage, ob der Ausbau an sich rechtmäßig ist, vor den Bundesrichtern verhandelt werden.

Hattersheims Bürgermeister Franssen sieht es passend zur Leichtathletik-WM sportlich: "Silber und Bronze gehen jetzt schon an uns. Die Goldmedaille steht noch unter dem Vorbehalt der Klage der Stadt Flörsheim. Diese werden wir weiterhin nach Besten Kräften unterstützen. Für die Lufthansa-Nachtflüge bleibt nur der undankbare 4. Platz. Diskussionsstoff gibt es jetzt genug für den Rundgang des Kelsterbacher Waldes, zu dem wir im Rahmen der "Tage der Industriekultur Rhein-Main" für den morgigen Samstag von 14:00 bis 16:00 Uhr einladen".

Bei allem Bedauern, dass der VGH den Ausbau an sich nicht verhindert hat, stellt das Urteil für Flörsheims Bürgermeister Michael Antenbrink immerhin einen wesentlichen Teilerfolg dar. "Im Übrigen ist auch in Kassel noch nicht aller Tage Abend. Das Musterverfahren der Stadt Flörsheim am Main wird erst noch verhandelt und ist noch nicht entschieden. Es handelt sich um ein wesentliches Verfahren, in dem weitere Aspekte, die bisher noch nicht erörtert worden sind, zur Sprache kommen werden. Und diese Aspekte haben - sollten die Richter ein offenes Ohr haben - die Potenz, die Planfeststellung insgesamt zu erschüttern", sagt Antenbrink.

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