Letzte Chance zum Protest gegen neuen LEP !
Frist noch bis zum 26. September
Online Protest: www.profutura.net
Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (LEP) fertiggestellt. Mit der Änderung soll der geplante Flughafenausbau mit einer Nordwestbahn und dem Terminal 3 als Ziel der Landesplanung festgeschrieben werden. Der LEP gilt als Vorgabe für alle landesplanerischen Maßnahmen, z.B. für den Regionalplan Südhessen, und auch für das Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau. Wird er wie geplant verabschiedet, kann die Planfeststellungsbehörde praktisch den Antrag der Fraport nur noch genehmigen!
Der vorliegende Entwurf enthält den Text der Änderung, eine Begründung für den Bedarf eines Ausbaus, einen Vergleich der drei Ausbau-Varianten (nach ähnlichen Kriterien wie in den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren) und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Nach der neuen EU-Öffentlichkeitsrichtlinie ist für den neuen Landesentwicklungsplan eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Der Entwurf liegt deshalb von Beginn dieser Woche an für drei Monaten in allen hessischen Kommunen zur Einsicht aus. Jeder, der will, - nicht nur Kommunen und Verbände, sondern auch Bürgerinnen und Bürger - kann zu dem Plan eine Stellungnahme einreichen .
Offizielle Ankündigung des Änderungsverfahrens
Der Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 samt Anlagen (Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung) liegt in der Zeit vom 27. Juni bis zum 26. September 2005 bei allen hessischen Gemeinden zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.
Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht können in der Zeit vom 27. Juni bis zum 26. September 2005 an das
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Kaiser-Friedrich-Ring 75,
65185 Wiesbaden
gerichtet werden.
LEP - Stellungnahme abgeben
Jeder Interessierte kann zum LEP-Entwurf eine "Stellungnahme" abgeben. Details der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nicht geregelt, denn die EU-Richtlinie gilt direkt und ist nicht für Hessen umgesetzt. Bei der Stellungnahme handelt es sich - zumindest bei Privatpersonen - um eine Meinungsäußerung, nicht um eine rechtlich bedeutsame "Einwendung" wie beim Planfeststellungsverfahren - ähnlich wie bei einem Bebauungsplan. Klagen gegen den LEP sind für Privatpersonen wahrscheinlich nicht möglich.
Wahrscheinlich wird die Landesregierung den ablehnenden Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern keine besondere Bedeutung beimessen.Trotzdem sollten möglichst viele, die gegen den Flughafenausbau sind, sich auch gegen den Landesentwicklungsplan aussprechen - als politischer Protest. Wenn keine Einsprüche kommen, wird die Landesregierung das als Zustimmung der Bevölkerung zum Flughafenausbau interpretieren!
Alle, die eine ausführliche Einwendung im Planfeststellungsverfahren geschrieben haben, haben bereits ein Muster für eine qualifizierte Stellungnahme gegen den Landesentwicklungsplan: die Argumente unterscheiden sich nicht wesentlich. Begründung des Bedarfs, Auswahl der Variante, Berücksichtigung von Naturschutzgebieten und die Risikobetrachtung sind hier die entscheidenden Punkte. Hinweis: die Risikobetrachtung findet sich im "Umweltbericht".
Protestieren mit Unterschriftenliste
Für diejenigen, die keine ausführliche Stellungnahme schreiben, aber trotzdem protestieren wollen, hat das Bündnis der Bürgerinitiativen gemeinsam mit dem BUND Hessen zwei Muster für Unterschriftenlisten erstellt, mit denen schnell und einfach gegen den neuen Landesentwicklungsplan protestiert werden kann.
Die "kurze" Version enthält eine knappe Begründung und mehr Platz für Unterschriften (gut z.B. für Veranstaltungen und Infostand), die "längere" Version hat eine ausführlichere Begründung, dafür gehen weniger Unterschriften auf ein Blatt (ideal bei BI-Treffen, für Familien, kleine Gruppen). Zu den Listen gibt es auch ein "Anschreiben", in dem erläutert wird, warum man den Plänen der Landesregierung widersprechen muss, wenn man den brutalstmöglichen Ausbau verhindern will!
Abgeben kann man die Unterschriftenlisten entweder bei den auf den Blättern aufgeführten zentralen Adressen des Bündnisses und des BUND, oder bei der örtlichen Bürgerinitiative. Die Listen werden gesammelt und gemeinsam übergeben. Wer dazu keine Gelegenheit hat, kann die Listen auch direkt zum Ministerium schicken.
- "Motivationsschreiben" von BBI und BUND
- Pressemitteilung von BBI und BUND zur Unterschriftensammlung
- Unterschriftenliste "kurz"
- Unterschriftenliste "lang"
Stellungnahme zum LEP online bei ProFutura
Bei ProFutura.net können Sie Ihre Stellungnahme gegen den Landesentwicklungsplan online eintragen. Die wichtigsten 5 Argumente sind in Kurzform bereits eingetragen und können angekreuzt werden. In einem freien Feld können Sie noch eigene Argumente zufügen - schnell und bequem! Die Stellungnahme kann direkt als E-Mail an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung versandt werden, Sie erhalten eine Kopie. Um einfach nur zu protestieren, ist dies ausreichend. Wenn Sie eine rechtswirksame Stellungnahme abgeben wollen, können Sie die E-Mail ausdrucken und unterschreiben und per Post oder Fax ans Ministerium senden (siehe oben).
Zur Online-Stellungnahme brauchen Sie eine Benutzerkennung bei ProFutura. Alle die sich für Einwendungsschreiben im Raumordnungsverfahren oder im Planfeststellungsverfahren bei ProFutura eingetragen haben oder schon mal eine Fluglärmbeschwerde abgeschickt haben, haben schon eine solche Kennung und können diese natürlich direkt verwenden, sonst muss man sich erst registrieren.