Pressemitteilungen des RP zum Erörterungstermin
Zusammenstellung
Von: @(Regierungsprädidium Darmstadt) <2006-03-04>

Pressemitteilung vom 13.12.2006

Regierungspräsidium veröffentlicht Stellungnahme zum Flughafenausbau

Fast 1900 Seiten hat die Stellungnahme, die das Regierungspräsidium Darmstadt am 29. September als Anhörungsbehörde im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main dem Hessischen Wirtschaftsministerium übergeben hat.

Das RP stellt diese Stellungnahme nun über seine Website zum Download zur Verfügung.

Die Stellungnahme enthält

  • die zusammenfassende Darstellung des Verfahrensablaufs, des wesentlichen Inhalts des Vorbringens der Behörden, der anerkannten Naturschutzverbände und sonstigen Stellen sowie der Einwender und Betroffenen und des ermittelten Sachverhalts in seinen wesentlichen Punkten,
  • die Bewertung einzelner Konfliktpunkte und Vorschläge zu ihrer Bewältigung sowie
  • die Darstellung offener, noch aufzuklärender Punkte.

Für die im Internet abrufbare Fassung der Stellungnahme wurden geheimhaltungsbedürftige Informationen (wie etwa die Namen von Personen, Informationen über Krankheiten oder Vermögensverhältnisse) unkenntlich gemacht.

Pressemitteilung vom 04.04.2006

RP Dieke zieht positive Bilanz des Erörterungstermins

Darmstadt (rp) - Regierungspräsident Gerold Dieke ist mit dem Verlauf des mehrmonatigen Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main sehr zufrieden. Es sei gelungen, so Dieke weiter, auch angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung und Komplexität des Vorhabens und der damit verbundenen Belastungen für die Region, eine äußerst umfangreiche Tagesordnung in überwiegend ruhiger und sachlicher Atmosphäre abzuarbeiten. Dafür dankt er allen Beteiligten.

Sein besonderer Dank gilt dem Verhandlungsleiter des Erörterungstermins, Herrn Dr. Günter Gaentzsch, der den Termin mit Besonnenheit, großem juristischen Sachverstand und fundiertem Wissen erfolgreich durchführte. Dieser Dank gilt ebenso seinen beiden Stellvertretern, den Regierungsdirektoren Manfred Bach und Dietrich Hoepfner.

RP Dieke unterstreicht noch einmal, dass der jetzt abgeschlossene Erörterungstermin das Kernstück des Anhörungsverfahrens zum möglichen Flughafenausbau darstellt. Er dient dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Einwendern, den Betroffenen, den Behörden, den Verbänden sowie mit der Vorhabensträgerin sachlich zu erörtern.

Der Erörterungstermin sollte dem Regierungspräsidium als Anhörungsbehörde ermöglichen, ein umfassendes Bild über die möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu gewinnen. Auch sollten die Einwender möglichst umfassend über die Auswirkungen des Vorhabens informiert und aufgeklärt werden. Zudem sollte die Anhörungsbehörde alle für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte feststellen und abklären können. Auch diese rechtlichen Anforderungen an den Termin wurden vollauf erfüllt.

Über die Inhalte der 101 Verhandlungstage wird derzeit ein umfangreiches Wortprotokoll (ca. 15 000 Seiten) gefertigt. Dieses wird dann zusammen mit einer ausführlichen Stellungnahme der Anhörungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, das für den Erlass eines möglichen Planfeststellungsbeschlusses zuständig ist, vorgelegt werden.

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Themenbereichen werden folgende Anmerkungen gemacht:

Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main – Pressetermin am 03.04.2006

1. Verlauf des Erörterungstermins

  • Insgesamt wurde zwischen dem 12. September 2005 und dem 27. März 2006 an 101 Tagen erörtert. Der Schwerpunkt der Erörterung lag erwartungsgemäß beim Thema Lärm, das allein sechs Wochen lang den Gegenstand der Gespräche bildete.
  • Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Erörterungstermin blieb insgesamt deutlich hinter den ursprünglichen allgemeinen Erwartungen zurück. Schon an den drei ersten Tag der Erörterung, als etliche Bürgerinitiativen zur Teilnahme aufgerufen hatten, nahmen statt der erwarteten mehreren tausend Personen nur etwa je 500 bis 700 Menschen am Erörterungstermin teil. Die Teilnehmerzahl nahm in der Folgezeit deutlich ab; zumeist fand die Erörterung mit 30 bis 50 Personen statt. Allerdings hatten einige dieser Personen Vollmachten von jeweils mehreren hundert Einwenderinnen und Einwendern vorgelegt, so dass die Zahl der im Verfahren rechtlich Mitwirkenden deutlich höher lag.
  • Die Diskussion im Erörterungstermin wurde stark geprägt von einigen der beteiligten Kommunen im Umfeld des Flughafens, die mit eigenen Mitarbeitern, Rechtsanwälten und Gutachtern zu etlichen Fachgebieten fundiert und umfangreich vortrugen.
  • Die Stadthalle Offenbach war unter Berücksichtigung der Gesamtzahl aller Einwendungen und Stellungnahmen als Veranstaltungsort ausgewählt worden. Sie hat sich als Veranstaltungsort gut geeignet erwiesen. In diesem Zusammenhang ist die gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Stadthalle Offenbach hervorzuheben. Auch kurzfristig zu bewältigende Aufgaben wurden zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • Um die Beteiligung an der Erörterung zu erleichtern, war von Ende September 2005 bis zum Abschluss der allgemeinen Erörterung Privatpersonen, die sich nicht anwaltlich vertreten ließ, zusätzlich zu den ohnehin gegebenen Redemöglichkeiten an jedem Freitagnachmittag ein Vorrang des Rederechts eingeräumt worden. Von dieser Möglichkeit machten anfangs viele Privatpersonen Gebrauch; die Teilnehmerzahl an Freitagnachmittagen lag oftmals im dreistelligen Bereich, ließ aber gegen Ende deutlich nach.
  • Versuche, die Verhandlung mutwillig zu stören, gab es nicht; lediglich einmal musste die Erörterung wegen beharrlicher Zwischenrufe kurzzeitig unterbrochen werden; zudem wurde eine Person wegen solcher Zwischenrufe für eine Woche von dem Erörterungstermin ausgeschlossen.
  • Über den Erörterungstermin wird ein Wortprotokoll erstellt. Die Protokolle jedes einzelnen Erörterungstages erreichen zumeist einen Umfang von 120 bis 170 DIN-A4-Seiten (zuzüglich Anlagen). Für die gesamte Erörterungszeit werden somit ca. 15.000 Protokollseiten (zuzüglich Anlagen in etwa demselben Umfang) anfallen.
  • Während der Erörterung wurden über 400 mündliche und schriftliche Anträge gestellt. Hierzu gehörten etwa je 100 Anträge auf Akteneinsicht sowie auf Abbruch des Erörterungstermins oder des gesamten Planfeststellungsverfahrens.
  • Der Erörterungstermin folgte einer nach Themen gegliederten Tagesordnung und war auf Wunsch der Beteiligten so geplant worden, dass der Beginn eines jeden der 15 Tagesordnungspunkte terminlich feststand. Vier Tage blieben in der Folge ohne Erörterung, weil Themen schneller als erwartet abgeschlossen wurden. Andere Themen – etwa Lärm und Naturschutz – konnten nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden. Die Erörterung dieser Punkte wurde daher ab dem 21. Februar 2006 nach Abschluss des letzten planmäßigen Tagesordnungspunkts fortgesetzt, so dass die allgemeine Erörterung am 23. März 2006 endgültig abgeschlossen werden konnte.

2. Akteneinsicht und Nacherörterung

  • In Offenbach und Darmstadt wurden seit Mitte Januar 104 Aktenordner mit allen Umweltinformationen aus der Verfahrensakte des Regierungspräsidiums ausgelegt.
  • Damit hat das Regierungspräsidium die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Anfang Januar überraschend gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Einige Rechtsanwälte haben kritisiert, die nun zur Verfügung gestellten Akten machten nur etwa ein Zehntel des gesamten Aktenbestands aus. Das ist zwar rein rechnerisch richtig, ist aber auch nicht zu beanstanden. Denn allein 1372 Aktenordner sind mit den privaten Einwendungen gefüllt, die nach der Entscheidung des VGH von der Einsicht ausgenommen sind. Die Akteneinsicht ist weiterhin im Dienstgebäude des Regierungspräsidiums in Darmstadt möglich.
  • Die Stellungnahmen, die von den beteiligten Behörden und Verbänden abgegeben worden waren – sie allein füllten 85 Aktenordner –, wurden darüber hinaus auch in elektronischer Form (als PDF-Dokumente auf einer DVD) zur Verfügung gestellt.
  • Es hat sich gezeigt, dass die Zeit für die Akteneinsicht auch während der laufenden Verhandlung und an den verhandlungsfreien Tagen ausgereicht hat. Am verhandlungsfreiem 13. Februar 2006 nahm z.B. niemand die Einsichtmöglichkeit in der Stadthalle Offenbach wahr.
  • Den Verfahrensbeteiligten stand die Möglichkeit offen, bis zum 20. Februar 2006 einen aus der Akteneinsicht nach der Umweltinformationsrichtlinie resultierenden Nacherörterungsbedarf für bereits abgeschlossene Tagesordnungspunkte anzumelden.
  • Dabei wurde von einigen Beteiligten Konkretisierungsbedarf angemeldet. Insgesamt wurden etwa 380 Einzelfragen genannt, zu denen noch Erörterungsbedarf bestehe, davon bezogen sich allerdings knapp hundert auf die Tagesordnungspunkte, die ohnehin noch aufgerufen wurden. Bei diesen Punkten konnten die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht in die laufende Erörterung eingebracht werden.
  • Die anderen dabei angesprochenen Einzelfragen wurden vom 23. bis 27. März 2006 mit denjenigen, die hierzu eine Nacherörterung gewünscht hatten, besprochen. Damit konnten alle Erkenntnisse, die sich aus der Einsichtnahme in die Behördenakten ergeben haben, noch in die Erörterung eingebracht werden.

3. Inhaltliche Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin

Die Erörterung ist erst vor einer Woche abgeschlossen worden. Es versteht sich von selbst, dass die Aufarbeitung des umfangreichen Vorbringens aller Beteiligter eine sehr gründliche Arbeit der Anhörungsbehörde erfordert. Gleichwohl können und sollen einige der Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin zu den einzelnen Themen kurz skizziert werden.

Luftverkehrsprognose

Breiten Raum nahm zu Beginn des Termins die Frage ein, ob der Ausbau des Flughafens überhaupt erforderlich ist. Auf der Grundlage der Erörterung dieses Themas hat das RP Darmstadt am 21.11.2005 bereits an das HMWVL berichtet, dass die von der Fraport AG vorgelegte Luftverkehrsprognose nach Auffassung der Behörde aus vielfältigen Gründen überarbeitet werden muss.

Im Zusammenhang damit stellt sich natürlich auch die Frage, ob und wie auch die Aussagen in dem Gutachten zu den Auswirkungen des Flughafenausbaus (etwa zum Lärm, zu Luftschadstoffen, zur Sicherheit oder zum Straßen- und Schienenverkehr) verändert werden müssen. Eine solche Forderung liegt zum einen hinsichtlich der dort betrachteten Vergleichsfälle (Ist-Zustand 2000 oder 2005/Prognosenullfall und Planungsfall 2015 oder später z.B. 2020) nahe, zum anderen kommt eine Anpassung an eventuell veränderte Flugbewegungszahlen aus einer überarbeiteten Luftverkehrsprognose in Betracht.

Technische Planung, Betriebskonzept (einschließlich Dimensionierung, Kapazität, Alternativen)

Auch ganz konkret wurde kritisiert, der Flächenbedarf für die Bauflächen für Hochbauten und sonstigen baulichen Anlagen (z. B. Stellplätze) im südlichen Bereich des Flughafengeländes sei nicht hinreichend begründet und die Platzierung einiger Bauvorhaben auf dem Flughafengelände selbst sei nicht erforderlich. Dazu zählten insbesondere Werften Dritter (hier: der Lufthansa), Speditionsanlagen, Verwaltungsgebäude, Parkierungsanlagen und so bezeichnete sonstige gewerbliche Flächen, zu denen auch Flächen für den Einzelhandel gehören. Besonders angesprochen wurden im Erörterungstermin die am östlich gelegenen geplanten Terminal 3 und am westlich gelegenen Tor 31 vorgesehenen Parkhäuser angesichts ihrer relativ großen Dimensionierung. Insbesondere der BUND kritisierte denn auch die angeblich unzulängliche Alternativenprüfung der Fraport bei der Stellung ihres Planfeststellungsantrages in diesem von der Nordwestlandebahn – Variante unabhängigen Bereich hinsichtlich der Standorte der sonstigen baulichen Anlagen.

Grundlagen der Auswirkungsbetrachtung

Im Erörterungstermin wurde bezweifelt, ob im Jahr 2015 – wie von der Fraport AG berechnet – auf dem derzeitigen Bahnensystem wirklich nur 500.000 Flugbewegungen stattfinden könnten. Vielmehr seien durch weitere Optimierungen mehr Flugbewegungen möglich (z. B. durch Staffelungen der Flugzeuge und Veränderungen der Geschwindigkeit an der Schwelle).

Eine der weiteren Kernfragen ist, ob bei den Auswirkungsbetrachtungen eine für einen bestimmten Zeitpunkt prognostizierte Auslastung des Flughafens zugrunde gelegt werden darf oder ob stattdessen auf die technische Kapazität abzustellen ist. Letzteres wurde von vielen Teilnehmern am Erörterungstermin insbesondere deshalb gefordert, weil nach der bisherigen Rechtsprechung auch die über die ursprüngliche Prognose hinausgehende Nutzung eines Flughafens von der Planfeststellung abgedeckt ist, soweit der Planfeststellungsbeschluss keine Beschränkung enthält. Diesem Aspekt muss im weiteren Verfahren besondere Beachtung geschenkt werden.

Lärm

Erkenntnisse aus der Erörterung zum höchst komplexen und umstrittenen Thema Lärm können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht belastbar gezogen werden. Im Wesentlichen wurde eingewandt, die von der Fraport AG in ihren Gutachten berechneten Lärmwerte gäben nicht die tatsächliche Lärmbelastung wieder. Außerdem wurden die von der Fraport AG vorgeschlagenen Grenzwerte für den Lärm als zu hoch kritisiert. Zu diesem Thema erhofft sich die Anhörungsbehörde zudem weitere Erkenntnisse aus der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes sowie aus den schriftlichen Gründen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ausbau des Flughafens Schönefeld.

Nachtflugverbot

Im Erörterungstermin ist die von der Fraport AG beantragte Nachtflugregelung von ganz unterschiedlichen Seiten angegriffen worden. Während die Regelung den vom Lärm betroffenen Anwohnern und Gemeinden nicht weit genug geht, befürchten Luftfahrtunternehmen erhebliche wirtschaftliche Einbußen, wenn die Auslastung der vorhandenen Flugzeuge durch den Verzicht auf nächtliche Flüge sinkt. Auch hierzu erwartet sich die Anhörungsbehörde von der schriftlichen Entscheidung des BVerwG im Falle Berlin Schönefeld neue Erkenntnisse.

Luftschadstoffe

Für die Betrachtung der zu erwartenden Belastung durch Luftschadstoffe tendiert die Anhörungsbehörde dazu, eine Berechnung der Schadstoffe aus dem Kfz-Verkehr auf der Grundlage der überarbeiteten Version des „Handbuchs Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs“ zu verlangen, die vermutlich zu anderen Ergebnissen als die von der Fraport AG bislang vorgelegte Berechnung führt.

Wasser

Es hat sich gezeigt, dass die Entwässerung der Landebahn und der neuen Rollbahnen in weiterem Umfang als bisher geplant voraussichtlich nicht durch einfache Versickerung über das Bankett erfolgen kann, sondern auf qualifizierte Art und Weise vorgenommen werden muss, d.h. durch Sammeln, Reinigen, Qualitätskontrolle und Versickerung nur bei ausreichender Qualität.

Es hat sich außerdem gezeigt, dass das bisherige Konzept zur Aufforstung im Rheinvorland innerhalb des Überschwemmungsgebietes des Rheins den Anforderungen des Hochwasserschutzes widerspricht und mit den Planungen der betroffenen Gemeinden nicht kompatibel ist. Hier muss wohl eine Neukonzeptionierung erfolgen, bei der zu prüfen ist, ob es möglich ist den Anforderungen des Hochwasserschutzes zu entsprechen oder ob auf andere Aufforstungsflächen ausgewichen werden muss.

Ansonsten wurde erkennbar, dass es bei verschiedenen Einzelmaßnahmen Optimierungsmöglichkeiten gibt, deren Umsetzbarkeit noch im Einzelnen geprüft werden muss und bei denen es daher noch zu Änderungen gegenüber der bisherigen Planung kommen kann. Dies betrifft z.B. die Wiederverwertung von Niederschlagswasser, die Versickerung von nicht wiederverwertetem Niederschlagswasser sowie die Entsorgung von zur Trockenhaltung von Baugruben abgepumptem Grundwasser.

Ansonsten wurde erkennbar, dass es bei verschiedenen Einzelmaßnahmen Optimierungsmöglichkeiten gibt, deren Umsetzbarkeit noch im Einzelnen geprüft werden muss und bei denen es daher noch zu Änderungen gegenüber der bisherigen Planung kommen kann. Dies betrifft z.B. die Wiederverwertung von Niederschlagswasser, die Versickerung von nicht wiederverwertetem Niederschlagswasser sowie die Entsorgung von zur Trockenhaltung von Baugruben abgepumptem Grundwasser.

Intensiv erörtert wurde auch das von der Fraport AG vorgelegte Gutachten zum Vogelschlag. Dieses Gutachten bedarf nach Einschätzung des RP Darmstadt schon deshalb der Überarbeitung, weil zum einen verschiedene Statistikdaten veraltet sind und zum anderen eine konkrete Betrachtung des für die Beurteilung des Vogelschlags relevanten Main-km 14,4, über den der Landeanflug auf die Nordwestbahn geführt werden soll, fehlt.

Vom Flugverkehr ausgehendes Risiko

Intensiv geführt wurde im Erörterungstermin auch die Debatte um das Risiko, das sich durch mögliche Flugzeugabstürze im allgemeinen und im besonderen solche auf die Industrieanlagen im Westen der geplanten Landebahn (vor allem die Chemieanlagen Firma Ticona und das Shell-Tanklager in Raunheim) ergeben kann.

Was die Abstürze auf Industrieanlagen angeht, wurden im Erörterungstermin insbesondere bezüglich der Auswirkungen, die ein solcher Absturz außerhalb der Betriebe hätte, Meinungsverschiedenheiten deutlich. Dies muss sorgfältig und unter Berücksichtigung möglicher Maßnahmen zur Begrenzung dieser Auswirkungen überprüft werden.

In jedem Fall wird im weiteren Verfahren die Frage geklärt werden müssen, wo die Grenze des akzeptablen Risikos, das durch die Nachbarschaft zwischen dem Flughafen und Industrieanlagen hervorgerufen werden darf, liegt. Hierfür gibt es bislang in Deutschland keine gesetzliche Regelung.

Aber auch bezüglich der Auswirkungen, die der normale Flugbetrieb durch Wirbelschleppen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen und Lärm auf sensible Anlagenteile bei Ticona und Shell/Raunheim haben kann, ist bisher noch nicht ausreichend nachgewiesen, dass bei Realisierung der Nordwest-Bahn ein sicherer Anlagenbetrieb möglich ist. Hier besteht Aufklärungsbedarf in Form eines Gutachtens zu den konkreten Einwirkungen und möglichen Gegenmaßnahmen, wobei eine aktive Mitwirkung der betreffenden Industrieunternehmen zur weiteren Aufklärung unverzichtbar ist.

Natur

Innerhalb des Themenkomplexes Natur, Landschaft und Erholung sowie Kompensationen beschäftigte sich die Erörterung schwerpunktmäßig mit Fragen nach den Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete sowie auf den Bannwald.

Für den Ausbau im Südbereich, der ebenfalls zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen mindesten eines Schutzgebietes und von Bannwald führt, wurde diskutiert, ob dieser tatsächlich in der angegebenen Größe benötigt wird. Durch die Verlagerung von Bürogebäuden, Einzelhandelsflächen usw. an andere Standorte im Flughafenumfeld könnten Waldverluste reduziert werden. Diese Diskussion gewann an Brisanz, als bekannt wurde, dass die Lufthansa AG die Wartungshalle für den Airbus A 380 abschnittsweise bauen wird.

Bei der Frage nach der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft stand im Mittelpunkt der Diskussion die Kritik, dass die geplanten Maßnahmen nicht mit den Interessen der Kommunen, der Landwirtschaft und des Hochwasserschutzes zum Teil auch denen des Naturschutzes vereinbar seien. Es ist zu erwarten, dass nicht alle von der Fraport AG vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich in vollem Umfang für die Kompensation herangezogen werden können. Dies hätte zur Folge, dass das Kompensationskonzept und die Bilanzen überarbeitet werden müssten.

Von den in den Einwendungen und Stellungnahmen zum Naturschutz vorgetragenen Argumenten ist vor allen Dingen relevant, dass es inzwischen aktuellere Daten gibt. Seit dem Zeitpunkt der Antragstellung wurden bzw. werden noch im Planungsraum weiter Daten erhoben. Besonders hervorzuheben sind die Grunddatenerfassungen für die FFH- und Vogelschutzgebiete, die es erforderlich machen, die Verträglichkeitsprüfungen für die Gebiete zu überarbeiten.


Pressemitteilung Regierungspräsidium Darmstadt vom: 22.03.2006
ET Flughafenausbau: Nacherörterung beginnt

Offenbach/Darmstadt (rp) Beim in der Offenbacher Stadthalle durchgeführten Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main beginnt am Donnerstag (23. März) die "Nacherörterung". Dies bedeutet, so das Regierungspräsidium Darmstadt, dass alle ursprünglich für den Erörterungstermin vorgesehenen Tagesordnungspunkte nun besprochen wurden und der allgemeine Erörterungstermin damit beendet ist. Ergänzend wird jetzt noch über die durch die Einsichtnahme in die Verfahrensakten gewonnenen neuen Erkenntnisse gesprochen werden.

Wie das Regierungspräsidium erläuternd mitteilt, hatten sich nach Einsichtnahme in die RP-Verfahrensakten bis zum 20. Februar 2006 mehrere Behörden sowie Einwenderinnen und Einwender gemeldet und vorgetragen, dass sie aufgrund bestimmter Umweltinformationen aus den Akten ihre eigenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen noch konkretisieren wollten.

Das Regierungspräsidium macht darauf aufmerksam, dass der Erörterungstermin zwar weiterhin für alle Teilnahmeberechtigten zugänglich ist, dass aber nur diejenigen redeberechtigt sind, die rechtzeitig Konkretisierungsbedarf angemeldet haben. Dies bedeutet ferner, dass das bislang eingeräumte Redevorrecht für Privateinwenderinnen und –einwender an Freitagnachmittagen entfällt. Im Übrigen bleiben die Rahmenbedingungen unverändert. Die Besprechungspunkte werden fortlaufend abgearbeitet, das heißt, sobald ein Tagesordnungspunkt abgeschlossen ist, wird dann sofort der nächste aufgerufen, so das RP abschließend.


Pressemitteilung vom 23.01.2005
RPDA: "Bürgernachmittag" beginnt später
Beim Erörterungstermin zum Flughafenausbau haben Privatpersonen freitags ab 15:30 Uhr Vorrang

Darmstadt/Offenbach a. M. (rp) Privatpersonen, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, wird beim Erörterungstermin zum Flughafenausbau zukünftig freitags ab 15:30 Uhr ein vorrangiges Rederecht eingeräumt. Auf diese Änderung weist das Darmstädter Regierungspräsidium, das den Termin seit September 2005 in der Stadthalle Offenbach durchführt, hin. Bislang hatte diese Regelung zwar bereits ab 14 Uhr gegolten, war aber nicht im erwarteten Umfang in Anspruch genommen worden. Viele Beteiligte hatten darauf hingewiesen, dass sie wegen ihrer Berufstätigkeit erst am späteren Nachmittag teilnehmen könnten.

Die Bürger können nunmehr freitags ab 15:30 Uhr losgelöst von der Tagesordnung sprechen und ihre Einwendungen insgesamt zur Erörterung bringen. Das Regierungspräsidium rät den Teilnehmern allerdings weiterhin dazu, Freitage zu wählen, an denen das Thema, zu dem sie sprechen wollen, auf der Tagesordnung steht. Denn nur für diesen Zeitpunkt kann die Behörde garantieren, dass dann die entsprechenden Gutachter und Fachvertreter anwesend sein werden.

Das Regierungspräsidium betont ausdrücklich, dass weiterhin auch Privatleute jederzeit die Möglichkeit haben, sich entsprechend der Tagesordnung an der Erörterung zu beteiligen.


Pressemitteilung vom 19.01.2005
RPDA: Flughafen-Erörterungstermin wird fortgesetzt

Darmstadt/Offenbach a. M. (rp) - Der seit dem 12. September 2005 in der Stadthalle in Offenbach stattfindende Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens wird fortgesetzt. Mit dieser Entscheidung hat der Darmstädter Regierungspräsident Gerold Dieke Anträge von Anwälten, die Erörterung wegen der Einsichtnahme in die in der Verfahrensakte enthaltenen Umweltinformationen auszusetzen, abgelehnt. Dafür, so Dieke, seien keine Gründe erkennbar, denn eine Behinderung der Erörterung sei damit nicht verbunden, auch werde die Tätigkeit der im Erörterungstermin tätigen Anwälte nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig erschwert.

Wie Dieke in einer Pressekonferenz in der Offenbacher Stadthalle mitteilt, gibt es ausreichend Möglichkeiten, vor und während der Erörterung und auch außerhalb des Erörterungstermins in die besonders relevanten Stellungnahmen der Fachbehörden und Verbände sowie in Teile der Verfahrensakte mit Umweltinformationen einzusehen. Insgesamt würden dafür drei Sätze der Akten bereitgehalten: zwei Sätze in der Stadthalle in Offenbach und ein Satz im Regierungspräsidium in Darmstadt. Jeder Satz besteht aus 105 Ordnern mit einer Orientierungshilfe. Zudem würden auf Wunsch die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Verbände auch auf einer DVD zur Verfügung gestellt.

Ein Abbruch oder eine Aussetzung des Erörterungstermins sei auch deshalb nicht erforderlich, weil eine substanzielle Erörterung schon auf der Basis der schriftlich vorgetragenen Einwendungen möglich und sinnvoll ist, auch ohne die Stellungnahmen von Fachbehörden und Verbänden zu kennen. Auch der Hessische VGH in Kassel hat unterstrichen, dass die Akteneinsicht in die fachbehördlichen Stellungnahmen und Gutachten nur dazu dienen könne, die eigenen Einwendungen noch zu vertiefen.

Regierungspräsident Dieke wies darauf hin, dass durch die Fortführung des Erörterungstermins die rechtlichen Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligten nicht beschnitten würden. Seine Behörde werde gewährleisten, dass alle bei der Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse, die zu einer weiteren Konkretisierung der eigenen Stellungnahme führen, in das laufende Verfahren eingebracht werden können.

Dieke betonte, dass den Behörden, Verbänden und Einwendern auf jeden Fall umfassend die Möglichkeit gegeben werde, ihre Stellungnahmen und Einwendungen aufgrund der Einsichtnahme in die in der Verfahrensakte enthaltenen Umweltinformationen zu konkretisieren und zu begründen.

Abschließend wies Dieke noch darauf hin, dass auch der Bericht der Anhörungsbehörde vom 21.11.2005 zur Bedarfsprognose keine Notwendigkeit zum Abbruch des Erörterungstermins begründe. Es sei typischerweise Folge des Anhörungsverfahrens, dass die Erforderlichkeit weiterer Sachverhaltsermittlungen zu Tage tritt. Ob eine neue Luftverkehrsprognose erstellt werden muss, werde im Verlauf des weiteren Verfahrens von der Planfeststellungsbehörde zu entscheiden sein.


Pressemitteilung vom 20.12.2005
Erörterungstermin zum Flughafenausbau wird am 5. Januar 2006 fortgesetzt

Offenbach/Darmstadt (rp) - Der in der Offenbacher Stadthalle stattfindende Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main ist für dieses Jahr zu Ende. Erst am Donnerstag, dem 5. Januar 2006, wird der Termin mit dem Tagesordnungspunkt 8 - Natur und Landschaft/ Erholung - fortgesetzt.

Wie das Regierungspräsidium Darmstadt als Anhörungsbehörde weiter mitteilt, konnte am Montag, dem 19. Dezember 2005, der Tagesordnungspunkt 7 - Wasser und Boden - abgeschlossen werden. Auch im kommenden Jahr wird die Behörde den Privatpersonen, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, jeweils freitags ab 14.00 Uhr losgelöst von der Tagesordnung einen Vorrang beim Rederecht einräumen. Das Regierungspräsidium empfiehlt allerdings, auf die jeweils aktuelle Tagesordnung bezogene Redebeiträge vorzubringen, denn nur dann kann davon ausgegangen werden, dass diesbezügliche Gutachter und Fachbereichsvertreter anwesend sind.


Pressemitteilung vom 07.10.2005
Flughafenausbauverfahren: Keine personenbezogenen Daten weitergegeben

Darmstadt/Frankfurt/ (rp) - Nach eingehender Überprüfung hat das Datenschutzdezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) bei der Weitergabe von Argumenten gegen das Flughafenausbauverfahren von der Fraport AG an die Lufthansa AG (RP) keine Rechtsverstöße festgestellt. Ein entsprechender Verdacht war im Rahmen des Erörterungstermins zum Flughafenausbauverfahren in Offenbach öffentlich geäußert worden, so dass die RP-Datenschützer eine umgehende Prüfung vor Ort, am Frankfurter Flughafen und auch in der Offenbacher Stadthalle einleiteten.

Wie das Regierungspräsidium weiter mitteilte, sind bislang keine personenbezogenen Daten von Einwendern an die Fraport AG gegeben worden. Vielmehr sind die im Rahmen des Ausbauvorhabens eingegangenen Einwendungen in Sachargumente aufgeschlüsselt und diese einem vorgegebenen Themenbaum zugeordnet worden. Lediglich diese Argumente wurden an die Fraport AG weitergegeben.

Auch bei der Lufthansa AG ergab die Überprüfung, dass dort keine personenbezogenen Daten vorhanden sind. Das Unternehmen hat von der Fraport AG nur einige anonyme Sachargumente erhalten und hierbei nur solche, in denen sie inhaltlich unmittelbar angesprochen wurde bzw. die ganz spezielle Details aus dem Luftfahrtbereich betreffen und zu deren Bewertung die Fraport AG auf den Sachverstand der Lufthansa AG angewiesen ist.


Pressemitteilung vom 21.09.2005
EÖT Flughafenausbau: Abbruch- und Aussetzungsanträge abgelehnt

Offenbach (rp) - Mit dem Tagesordnungspunkt "Verfahrensfragen" wurde am Dienstag früh in der Stadthalle in Offenbach am Main der Erörterungstermin (ET) für den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens fortgesetzt. In sachlicher Atmosphäre und vor rund 80 Teilnehmern hatten Rechtsbeistände sowie private Einwender und Betroffene Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

Abgelehnt wurden im Laufe des Tages von der Verhandlungsleitung des Regierungspräsidiums die bisher zum Erörterungstermin gestellten Aussetzungs- und Abbruch-anträge. Die Antragsteller hatten dafür als Gründe u.a. mangelhafte und unvollständige Antragsunterlagen, eine zu kurze Auslegungs- und Vorbereitungszeit oder auch die Wahl des Veranstaltungsortes gerügt. Weitere Anträge, die auf einen Abbruch bzw. ein Aussetzen des Planfeststellungsverfahrens zielten, wurden vom Regierungspräsidium an das zuständige Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung weitergeleitet.

In der Ablehnungsbegründung machte das Regierungspräsidium deutlich, dass beispielsweise die vorliegenden Antragsunterlagen für die Erörterung des Vorhabens und dessen Auswirkungen ausreichen. Auch sind die Fristen für die Offenlage der Planunterlagen sowie die Zeit zwischen Planauslage und Beginn der Erörterung gesetzlich für solche Verfahren vorgeschrieben und können behördlich nicht verlängert werden.

Was den Austragungsort angeht, musste das RP aufgrund der großen Zahl der Einwendungen und der Erfahrungen in ähnlichen Verfahren davon ausgehen, dass mehrere hundert bis tausend Teilnahmeberechtigte am ET teilnehmen wollten. Nach einer Umfrage in der Region bei mehreren geeigneten Versammlungsstätten (mind. 1 500 Plätze und im Zeitraum 2. Hälfte 2005 bis 1. Hälfte 2006 verfügbar) stellte sich heraus, dass nur die Offenbacher Stadthalle zur Verfügung stand.

Zwar bedingt der große Auslegungsraum, dass die Anfahrzeiten mit dem PKW oder mit öfftl. Verkehrsmitteln im Einzelfalle relativ hoch sein können, gleichwohl war aber auch festzustellen, dass die Stadt Offenbach als eine vom Fluglärm bereits deutlich betroffenen Kommune im Schnittpunkt des Auslegungsbereiches liegt und ein erheblicher Teil der Einwendungen aus diesem Raum kommen, so dass die Möglichkeit der Erörterung mit allen Beteiligten gewährleistet ist.

Von verschiedenen Seiten wurde in den letzten Tagen beantragt, an Samstagen oder an übrigen Wochentagen bis 22.00 Uhr zu verhandeln, um auch Berufstätigen die bessere Möglichkeit einer Teilnahme an dem Anhörungsverfahren zu geben. Dieser Weg soll jedoch nicht beschritten werden, um die Belastungen für alle in Grenzen zu halten.

Gleichwohl kommt das Regierungspräsidium Darmstadt den Interessen der Privateinwendern entgegen, in dem ab kommendem Freitag, immer freitags ab 14.00 Uhr, Privatpersonen, die sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen, einen Vorrang des Rederechts eingeräumt wird. Sie können dann losgelöst von der Tagesordnung sprechen und ihre Einwendungen insgesamt zur Erörterung bringen. Das Regierungspräsidium rät allerdings Freitage zu wählen, die in dem Zeitraum liegen, in dem das Thema behandelt wird, zu dem sie sprechen wollen. Denn nur für diesen Zeitpunkt kann die Behörde garantieren, dass dann die entsprechenden Gutachter und Fachvertreter anwesend sein werden.

In diesem Zusammenhang weist das Regierungspräsidium noch einmal darauf hin, dass an der montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 9.30 Uhr und 19.00 Uhr stattfindenden Erörterung neben den Behörden- und Verbandsvertretern sowie allen Einwendern auch Betroffene, die keine Einwendungen erhoben haben, am Termin teilnehmen können. Dieser Personenkreis muss allerdings bei der Einlasskontrolle seine Betroffenheit glaubhaft darlegen.

Da die Resonanz an dem Erörterungstermin bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, stehen derzeit ausreichend Parkmöglichkeiten in der Nähe der Offenbacher Stadthalle zur Verfügung, so der RP abschließend.


Pressemitteilung vom 19.08.2005
Ab Freitag öffentliche Bekanntmachung des Flughafen-Erörterungstermins

Darmstadt (rp) Der am 12. September in der Offenbacher Stadthalle beginnende Erörterungstermin für den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens wird ab heute in etwa 50 Tageszeitungen und sonstigen Veröffentlichungsblättern im Rhein-Main-Gebiet und Rheinhessen bekannt gemacht. Darauf weist das Darmstädter Regierungspräsidium hin.

Wie die Behörde mitteilt, enthält die Veröffentlichung u.a. Informationen über den Beginn und den zeitlichen Ablauf des Termins, die Teilnahmeberechtigten sowie die vorgesehene Tagesordnung der bis Februar nächsten Jahres terminierten Erörterung.

Das Regierungspräsidium macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sich bei der Erörterung der einzelnen Themenblöcke im Ausnahmefall auch zeitliche Verschiebungen ergeben können. Der aktuelle Stand der Erörterung sowie etwaige Änderungen der Tagesordnung, der Themenblöcke und der Termine könnten jedoch während des Erörterungstermins unter der Telefonnummer 069 850 98750 erfragt werden. Weitere Informationen sowie eine detaillierte Tagesordnung können aber auch ab sofort im Internet unter www.flughafen.rpda.de abgerufen werden.

Im Anhörungsverfahren zum Flughafenausbau sind 127.000 Einwendungen und 212 Stellungnahmen von Behörden und Verbänden eingegangen. Die Erörterung beginnt für Teilnehmer aus der Stadt Frankfurt, der Stadt Offenbach, dem Landkreis Offenbach und dem Main-Kinzig-Kreis am 12. September, für Teilnehmer aus der Stadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Landkreis Groß-Gerau am 13. September und für allen übrigen Teilnehmer am 15. September. Ab dem 16. September wird die Erörterung montags, dienstags, donnerstags und freitags für alle Gruppen gemeinsam fortgesetzt.


Pressemitteilung vom 19.07.2005
Erörterung zum Flughafenausbau beginnt Mitte September
- Einwender kommen zu Beginn in drei regionalen Gruppen zu Wort -

Darmstadt/Offenbach (rp) - Der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens beginnt am 12. September um 10 Uhr in der Stadthalle in Offenbach am Main. Darauf macht der Darmstädter Regierungspräsident Gerold Dieke aufmerksam. Mit diesem Hinweis, so Dieke, wolle er die Einwenderinnen und Einwender noch vor den am Wochenende in Hessen beginnenden Sommerferien über den Beginn des Erörterungstermins informieren, damit sie sich zeitlich darauf einstellen könnten.

Er bittet gleichzeitig um Verständnis dafür, dass an dem nicht öffentlichen Erörterungstermin neben den Behörden- und Verbandsvertretern und Betroffenen nur Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben hätten, teilnehmen könnten. Da deshalb eine Einlasskontrolle stattfinden müsse, rät er allen Teilnahmeberechtigten wegen des vor allem zu Beginn des Erörterungstermins zu erwartenden Andrangs möglichst frühzeitig nach Offenbach zu kommen.

An den ersten drei Tagen, so Regierungspräsident Dieke (12., 13. und 15. September), beginnt die Erörterung in drei regionalen Gruppen jeweils um 10 Uhr. Ab dem 16. September wird der Erörterungstermin dann montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 9.30 und 19.00 Uhr stattfinden. Den Mittwoch, sagte Dieke, habe man zunächst von der Erörterung ausgenommen, um den Einwendern, den Rechtsbeiständen, den Vertretern der Behörden und Verbänden und den Verhandlungsführern eine "Verschnaufpause" von dem "Erörterungsmarathon" zu gönnen.

Wie Dieke weiter mitteilt, ist das Regierungspräsidium als Anhörungsbehörde für die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Planfeststellungsverfahren zuständig, das am 9. September 2003 auf Antrag der Fraport AG begonnen worden ist. Dem Erörterungstermin vorausgegangen sei zu Beginn des Jahres die Auslegung der Planunterlagen in 57 Städten und Gemeinden. Daraufhin seien bei seiner Behörde über 127.000 Einwendungen eingegangen, die zusammen mit den 212 Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Verbände die Grundlage des voraussichtlich bis ins erste Quartal 2006 dauernden Erörterungstermins bilden. Ziel des Erörterungstermins sei es, so Dieke, ein umfassendes Bild über die möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu gewinnen. Die Erörterung werde deshalb - wie bereits im Verfahren zur A380-Werft - themenbezogen stattfinden. Die entsprechende Tagesordnung werde gegenwärtig erarbeitet und im August zusammen mit der "amtlichen" Bekanntmachung des Erörterungstermins veröffentlicht.

Dieke bittet die Einwenderinnen und Einwender sich aber schon jetzt die Termine für den in drei regionalen Gruppen stattfindenden Beginn der Erörterung vorzumerken. Das ist

a) für die Einwender/-innen und Betroffenen, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz in der Stadt Frankfurt am Main, der Stadt Offenbach am Main, im Main-Kinzig-Kreis oder im Landkreis Offenbach haben (Gruppe A), Montag, der 12. September 2005,
10 Uhr

b) für die Einwender/innen und Betroffenen, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz in der Stadt Darmstadt, im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder im Landkreis Groß-Gerau haben (Gruppe B), Dienstag, der 13. September 2005, 10 Uhr

c) für die Einwender/-innen und Betroffenen, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz in der Stadt Mainz, der Stadt Wiesbaden, im Main-Taunus-Kreis oder im Landkreis Mainz-Bingen haben, sowie für alle übrigen Einwender/-innen und Betroffenen (Gruppe C), Donnerstag, der 15. September 2005, 10 Uhr.

Ab dem 16. September 2005, 9.30 Uhr, wird die Erörterung für alle Gruppen gemeinsam fortgesetzt.

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