Endrunde im Kampf gegen den Flughafen-Ausbau!
Ohne Einspruch kein Anspruch!
Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens mit einer "Landebahn Nordwest" geht in die entscheidende Phase. Am 17. Januar hat das Anhörungsverfahren begonnen. Ab dann können 6 Wochen lang (bis zum 2. März 2005) Einwendungen erhoben werden.
Die Planfeststellungsunterlagen werden im Zeitraum vom
in 53 Kommunen zur Einsicht für die Bürgerinnen und Bürger ausgelegt werden.
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Die Einwendungsfrist für Privatpersonen läuft vom
Einwendungen müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingegangen sein.
Nur wenn Sie jetzt eine Einwendung erheben, können Sie später gegen den Planfeststellungsbeschluss oder auf eine Entschädigung klagen
Wer jetzt seine Stimme nicht erhebt, sagt "Ja" zum Ausbau und damit zu jeder Anzahl
an Flugbewegungen, die irgendwann in der Zukunft - und sei es in 30 Jahren - mit den vorhandenen Start- und Landebahnen technisch möglich sein wird.
Jede/r Betroffene kann eine Einwendung machen, egal, ob am Wohnort die Unterlagen ausgelegt sind oder nicht.
Wahren Sie jetzt Ihre Rechte! Denn sonst ist es zu spät.
Mehr Informationen und Tipps:
- Original Planfeststellungsunterlagen bei Fraport
- Einwendung erheben - wie mache ich das?
- Informationsbroschüre zum Planfeststellungsverfahren
- Forum für Rechtsfragen zum Ausbau
Rechtsanwalt Möller-Meinicke beantwortet juristische Fragen zu Ausbau, Einwendungen und Fraports CASA Programm - PFV Landebahn - was passiert in der Region?
Infos zur Auslegung der Unterlagen, Veranstaltungen etc. aktuell bei Zukunft Rhein-Main - Pressemitteilung des RP zur Auslegung der Unterlagen
- Liste der Kommunen, in denen die Unterlagen ausgelegt werden
Aktuelle News rund ums laufende Planfeststellungsverfahren:
Anhörungsverfahren zur Planfeststellung Landebahn Nordwest PFV Landebahn Nordwest Öffentliche Auslegung der PFV-Unterlagen Einwendungsfrist PFV-Einwendungen