Auslegung der Planfeststellungs-Unterlagen ab dem 17. Januar geplant
Pressemitteilung RP Darmstadt vom 06.12.2004
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2004-12-06>
Die Öffenlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau beginnt: Ab dem 17. Januar 2005 sollen die Unterlagen in den Kommunen ausgelegt werden. Bis zum 2. März können Einwendungen erhoben werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Flughafenausbau beginnt
Ab 17. Januar 2005 sollen die Planfeststellungsunterlagen in 57 Kommunen ausgelegt werden


Darmstadt (rp) - Der Darmstädter Regierungspräsident Gerold Dieke hat jetzt 57 hessische und rheinland-pfälzische Städte und Gemeinden (s. beil. Liste) schriftlich darüber informiert, dass die Planunterlagen für den Ausbau des Frankfurter Flughafens zwischen dem 17. Januar und 16. Februar 2005 in den Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt werden sollen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, so der Regierungspräsident, dass die Antragsunterlagen der Fraport AG bis Mitte Dezember versandfertig seien. Wenn alles planmäßig verlaufe, so Dieke, könne dann in dem genannten Zeitraum in die Planunterlagen eingesehen und es könnten bis einschließlich 2. März 2005 Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht werden. Außer den Auslegungskommunen, sagte der Regierungspräsident, würden Mitte Dezember weitere rund 250 Behörden und Umweltverbände, deren Aufgabenbereich von dem Vorhaben berührt seien, die jeweils aus etwa 60 Aktenordnern bestehenden Antragsunterlagen zur Stellungnahme erhalten.

Wie Dieke weiter mitteilt, ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die Planfeststellungsbehörde für den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens. Das Regierungspräsidium sei jedoch als Anhörungsbehörde zuständig für die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Planfeststellungsverfahren, das am 9. September 2003 durch den Antrag der Fraport AG eingeleitet worden war. Seit der Antragstellung habe es deshalb zwischen seiner Behörde und der Fraport AG intensive Gespräche über die Antragsunterlagen gegeben, die daraufhin ergänzt wurden. Nunmehr sei es Aufgabe der Behörde, mit der Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und Verbände die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

Der Regierungspräsident rechnet damit, dass die Einwendungen und Stellungnahmen im Anschluß an deren Auswertung nach den Hessischen Sommerferien im nächsten Jahr mit den Einwenderinnen und Einwendern, den Behörden und Verbänden sowie der Fraport AG erörtert werden. In diesem Zusammenhang weist Dieke ausdrücklich darauf hin, dass Einwendungen aber erst erhoben werden können, wenn die Auslegung der Unterlagen begonnen hat.
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Regierungspräsidium Darmstadt PFV Landebahn Nordwest Unterlagen zum PFV-Antrag Ablauf einer Planfeststellung

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