Landesplanerische Beurteilung zum Raumordnungsverfahren Flughafen Frankfurt Main
Gutachten des RP Darmstadt
<2002-06-10>
Das Regierungspräsidium Darmstadt kommt in seiner Beurteilung unter anderem zu folgenden Schlüssen:
- Die Vorhabensvarianten Nordwest und Nordost sind NICHT mit den Erfordernissen der aktuellen Raumordnung vereinbar !
Im Einzelnen gibt es den Zielen des Regionalplans Südhessen 2000 bei folgenden Punkten Konflikte:- Regionaler Grünzug
- Bereich für Grundwassereicherung
- Waldbereich, Bestand
- der Siedlungsbeschränkungsbereich
- die Siedlungsbereiche Zuwachs (innerhalb eines neuen Siedlungsgsbeschränkungsbereiches)
- Festlegungen Industrie- und Gewerbebereich, Bestand im Süden von Kelsterbach (nur bei NW-Variante)
- Die Bannwald-Eigenschaft der betroffenen Waldabteilungen steht einem Ausbau entgegen.
- Weitere Punkte bei einer Süd-Variante
- Probleme bei und Maßgaben für die Norwest- und Nordost-Varianten:
- Im unmittelbaren Flughafenbereich wären Ausbau- und Anpassungsmaßnahmen sowie Optimierungen im Straßennetz erforderlich.
- Von der Fraport als bereits vorhanden vorausgesetzte Vorhaben der Schienen- und Straßeninfrastruktur ist teilweise noch nicht einmal konkret geplant.
- ÖPNV-Bedienung ist unzureichend.
- Lärmbelastung der Bevölkerung ist zu reduzieren. Besonders sind auf schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, Beschäftigte sowie Freizeit- und Erholungsräume zu berücksichtigen. Der Schutz der Nachtruhe hat besonderes Gewicht.
- Alle möglichen Schallschutz-Maßnahmen sind durchzuführen. Z.B. der "kontinuierliche Sinkflug" (CDA), Lärmkontingentierung, sonstige Maßnahmen aus dem "Anti-Lärm-Pakt" des sog. "Mediationsverfahrens".
- Luftschadstoffimmissionen sind zu minimieren. Insbesondere ist die Emission von Klimagasen und Ozon-Vorläufersubstanzen am Flughafen zu reduzieren.
- Niedrige Überflüge (unter 250 m bei Wohngebieten und unter 60 m bei Gewerbegebieten) sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
- Die Auswirkungen auf Waldökosysteme durch Randschäden, Zerschneidungs- und Verinselungseffekte und Beeinträctigungen der Rastvögel am Mönchwaldsee sind so gering wie möglich zu halten.
- Artenschutzmaßnahmen während der Bauzeit durchhführen.
- Forst- und naturschutzrechtliche Kompensionen sind flughafennah zu realisieren. Neuanlage von Wäldern in großen Komplexen.
Zur Erhaltung der Erholungsfunktionen sind Regionalparkrouten neu zu ordnen. Kommunale Landschaftsplanung und örtliche Agrarstruktur sind zu berücksichtigen. - Keine Landwirtschafts-Bereiche für Kompensationsmaßnahmen. Ausgleichsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz abstimmen.
- Sowie etliche weitere Punkte ...
Den vollen Text der Beurteilung des RP finden Sie im Internet unter:
Themen hierzuAssciated topics:
Einwendungen zum ROV Ausbau FRA Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau Regierungspräsidium Darmstadt Siedlungsbeschränkungen
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