Raumordnungsverfahren: BUND fordert neuen Scoping-Termin
Pressemitteilung vom 03.11.2000
<2003-11-01>
Nach Einschätzung der Teilnehmer des hessischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - die Vorstandssprecher Walter Raiss und Brigitte Martin und Naturschutzreferent Thomas Norgall - zeigte der bisherige Verlauf des ersten Scoping-Termins zum Raumordnungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens deutlich, dass die vorgelegten Unterlagen der FAG völlig unzureichend sind und wichtige Punkte nicht oder nur sehr unscharf behandeln.
Bereits am ersten Verhandlungstag kritisierte der Verhandlungsführer des RP die FAG wegen fehlender Unterlagen zum sogenannten zusätzlichen Flächenbedarf von 117 ha. Der vorgelegte Zeitplan entspricht nach Meinung des BUND offensichtlich den Wünschen der FAG, aber nicht dem Sachstand des Verfahrens. Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND stellt fest: "Damit ist ein neuer Termin zwingend, wenn die vom UVP-Gesetz gewollte Beratung der Umweltauswirkungen anläßlich eines Scoping-Termin erfolgen soll."
In den vorgelegten Scoping-Unterlagen wurden beispielsweise zur Frage des Bedarfs einer Ausbauplanung keinerlei Bedarfsnachweise erbracht und prognostiziert. Aussagen zu Lärm als eine der wichtigsten Umweltauswirkung fehlen. Auch müßte nach Ansicht des BUND eine maximale Flugbewegungszahl angegeben werden, nicht jedoch die von der FAG gewünschte minimale von 120 Flugbewegungen in der Stunde. Offenbar - so der BUND - wollte die FAG ohne Beschränkungen ins Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gehen, ohne sich zu Nachtflugbeschränkungen und ähnlichem vorher zu äußern.
Ein Scoping Termin zu den Belangen der Raumordnung soll die Erfordernisse zu Umfang und Themenbereichen darstellen, welche im Raumordnungsverfahren durch Gutachten belegt werden müssen. Die Diskussion wird bestimmt vor allem von Rechtsanwälten und Vertretern der Kommunen und den Umweltverbänden.
Die Behörde reklamierte wie zuvor das Plenum, dass die zusätzlich nachträglich ins Verfahren eingebrachten 117 Hektar Flächenbedarf der FAG Gegenstand der Umweltverträglichkeitsuntersuchung sein und in den Unterlagen nach Lage, Art und Beschaffenheit konkret dargestellt werden müssen, mit Kapazität, Größe und Umweltauswirkungen. Hierzu sind umfangreiche ergänzende Unterlagen erforderlich.
Obwohl die FAG kurzfristig während des Termins ergänzende Unterlagen einbrachte, die noch nicht abschließend behandelt werden konnten, sind in der Frage des Lärmschutzes erhebliche Nachbesserungen des Untersuchungsumfanges zu leisten.
Beim Schutzgut Mensch ist es nach Ansicht des BUND unerlässlich, das Thema Gesundheit bereits im Raumordnungsverfahren zu behandeln, da in diesem Verfahren soziale und ökologische Belange der Region überprüft werden müssen. Begonnen werden müssten nach Ansicht der Kommunen und des BUND mit epidemiologischen Langzeitstudien, deren erste Ergebnisse schon im Raumordnungsverfahren vorliegen müssten.
Die Begriffsklärung "was ist eine Alternative", "was ist eine Variante" wurde von RP-Verfahrensleiter Hans Eck so zusammengefasst, dass alles, was die FAG ins ROV (Raumordnungsverfahren) einbringen will (die Landebahnen Kelsterbacher Wald, Schwanheimer Wald und die Start- und Landebahn Süd) Varianten sind und alles was von den Scopingteilnehmern eingebracht wird Alternativen. Somit wären sowohl der geplante Flughafen Stendal bei Magdeburg als auch Wiesbaden-Erbenheim oder Hahn genauso Alternativen wie die Verlagerung auf andere Verkehrsmittel und die Kooperation zwischen Flughäfen..
In allen diskutierten Punkten zeigte sich nach Ansicht des BUND, dass dieser erste Scoping-Termin zum Raumordnungsverfahren aufgrund der unzureichenden Unterlagen zu früh gewählt und wohl nur durch politischen Willen und Druck der FAG bereits zum jetzigen Zeitpunkt stattfindet.
Bereits am ersten Verhandlungstag kritisierte der Verhandlungsführer des RP die FAG wegen fehlender Unterlagen zum sogenannten zusätzlichen Flächenbedarf von 117 ha. Der vorgelegte Zeitplan entspricht nach Meinung des BUND offensichtlich den Wünschen der FAG, aber nicht dem Sachstand des Verfahrens. Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND stellt fest: "Damit ist ein neuer Termin zwingend, wenn die vom UVP-Gesetz gewollte Beratung der Umweltauswirkungen anläßlich eines Scoping-Termin erfolgen soll."
In den vorgelegten Scoping-Unterlagen wurden beispielsweise zur Frage des Bedarfs einer Ausbauplanung keinerlei Bedarfsnachweise erbracht und prognostiziert. Aussagen zu Lärm als eine der wichtigsten Umweltauswirkung fehlen. Auch müßte nach Ansicht des BUND eine maximale Flugbewegungszahl angegeben werden, nicht jedoch die von der FAG gewünschte minimale von 120 Flugbewegungen in der Stunde. Offenbar - so der BUND - wollte die FAG ohne Beschränkungen ins Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gehen, ohne sich zu Nachtflugbeschränkungen und ähnlichem vorher zu äußern.
Ein Scoping Termin zu den Belangen der Raumordnung soll die Erfordernisse zu Umfang und Themenbereichen darstellen, welche im Raumordnungsverfahren durch Gutachten belegt werden müssen. Die Diskussion wird bestimmt vor allem von Rechtsanwälten und Vertretern der Kommunen und den Umweltverbänden.
Die Behörde reklamierte wie zuvor das Plenum, dass die zusätzlich nachträglich ins Verfahren eingebrachten 117 Hektar Flächenbedarf der FAG Gegenstand der Umweltverträglichkeitsuntersuchung sein und in den Unterlagen nach Lage, Art und Beschaffenheit konkret dargestellt werden müssen, mit Kapazität, Größe und Umweltauswirkungen. Hierzu sind umfangreiche ergänzende Unterlagen erforderlich.
Obwohl die FAG kurzfristig während des Termins ergänzende Unterlagen einbrachte, die noch nicht abschließend behandelt werden konnten, sind in der Frage des Lärmschutzes erhebliche Nachbesserungen des Untersuchungsumfanges zu leisten.
Beim Schutzgut Mensch ist es nach Ansicht des BUND unerlässlich, das Thema Gesundheit bereits im Raumordnungsverfahren zu behandeln, da in diesem Verfahren soziale und ökologische Belange der Region überprüft werden müssen. Begonnen werden müssten nach Ansicht der Kommunen und des BUND mit epidemiologischen Langzeitstudien, deren erste Ergebnisse schon im Raumordnungsverfahren vorliegen müssten.
Die Begriffsklärung "was ist eine Alternative", "was ist eine Variante" wurde von RP-Verfahrensleiter Hans Eck so zusammengefasst, dass alles, was die FAG ins ROV (Raumordnungsverfahren) einbringen will (die Landebahnen Kelsterbacher Wald, Schwanheimer Wald und die Start- und Landebahn Süd) Varianten sind und alles was von den Scopingteilnehmern eingebracht wird Alternativen. Somit wären sowohl der geplante Flughafen Stendal bei Magdeburg als auch Wiesbaden-Erbenheim oder Hahn genauso Alternativen wie die Verlagerung auf andere Verkehrsmittel und die Kooperation zwischen Flughäfen..
In allen diskutierten Punkten zeigte sich nach Ansicht des BUND, dass dieser erste Scoping-Termin zum Raumordnungsverfahren aufgrund der unzureichenden Unterlagen zu früh gewählt und wohl nur durch politischen Willen und Druck der FAG bereits zum jetzigen Zeitpunkt stattfindet.
Themen hierzuAssciated topics:
Pressemitteilungen des BUND Hessen Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau BUND Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
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