VGH-Urteil ist keine Vorentscheidung
Presseinformation
Von: @(BUND Hessen) <2003-04-02>

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel keine Vorentscheidung in der juristischen Auseinandersetzung um die Erweiterung des Frankfurter Flughafens, weil es sich auf die Vergangenheit bezieht. "Das Urteil ist keine Vorentscheidung für den Ausbau, zeigt aber, dass die Betroffenen sich in das kommende Ausbauverfahren umfassend einbringen müssen", kommentiert BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin die Entscheidung.

Gegenstand der Klage der Stadt Offenbach war die Frage, ob die nach 1971 vorgenommenen Baumaßnahmen noch mit dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1971 vereinbar wären. Bei der geplanten neuen Landebahn wird es jedoch unstrittig um eine Erweiterung des Start- und Landebahnsystems gehen. Auch konnte die Stadt Offenbach die Frage der Gesundheitsbeeinträchtigung nicht so vorbringen, wie ein Bürger dies kann, da eine Stadt keine persönliche Gesundheitsbeeinträchtigung erleiden kann. Eine solche Klage kann wirkungsvoll nur von den Bürgerinnen und Bürgern selbst vorgetragen werden.

Kritisch bewertet der BUND das Urteil, weil der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Maßstab zur Notwendigkeit der Planfeststellung für einen Verkehrsflughafen vom VGH offenbar nicht aufgegriffen wurde. Danach ist eine Planfeststellung notwendig, wenn "das Gesicht des Flughafens" sich durch zusätzliche Bauten ändert. Unklar bleibt auch, ob die technischen Verbesserungen z. B. in der Radartechnik, die im Verlauf der Jahre eine sehr viel höhere Ausnutzung des Bahnensystems ermöglicht haben, als dies 1971 zum Genehmigungszeitpunkt erkennbar sein konnte, vom VGH unter den Begriff der "unbegrenzten Genehmigung" gefasst werden.

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