Fraport kann Gewerbegebiet auf dem Caltex-Gelände nicht verhindern
VGH Kassel lehnt Klagen gegen Bebauungspläne ab
<2003-12-16>
Der Versuch von Fraport, das geplante Gewerbegebiet auf dem Caltex-Gelände per Gerichtsbeschluss verhindern, ist gescheitert. Der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs lehnte zwei Normenkontrollklagen der Fraport gegen die entsprechenden Bebauungspläne der Städte Raunheim und Kelsterbach ab.
Das Caltex-Gelände, auf dem einmal 10000 Arbeitsplätze entstehen sollen, liegt in der Einflugschneise der geplanten Nordwestbahn. Hohe Gebäude bis zu 59 Meter Höhe, die der Bebauungsplan gestattet, würden den anfliegenden Flugzeugen im Wege stehen. Die Fraport hatte ihre Klagen damit begründet, dass die Planungen für das Gewerbegebiet mit ihren Plänen für die Nordwestbahn kollidierten und ihre Interessen an einer Erweiterung des Flughafens nicht hinreichend berücksichtigt worden seien.
Doch die Richter entschieden: die Bebauungspläne waren zuerst da. Im Jahr 2001, als die Pläne beschlossen wurden, habe es noch keine Vorzugsvariante Nordwest gegeben. Fraport könne nicht verlangen, dass die Kommunen schon damals eine eventuell geplante Landebahn bei ihren Abwägungen berücksichtigten.
Fraport-Sprecher Schwalm sagte dazu, die geplante Bebauung könne die von Fraport favorisierte Bahn nicht verhindern. Das Luftverkehrsgesetz garantiere die für den Landebetrieb notwendige Hindernisfreiheit. Wenn Kelsterbach und Raunheim gefährlich hohe Bauten errichteten, müssten diese hinterher eben wieder abgerissen werden.
Das Hessische Verkehrsministerium kommentierte, die Richter hätten "keine materielle Überprüfung" der Vereinbarkeit beider Bauvorhaben vorgenommen. Die von den Kommunen vorgelegten Planungen für das neue Industriegebiet müssten jetzt jedoch in das gerade eröffnete Planfeststellungsverfahren einbezogen werden.
In Kelsterbach und Raunheim ist die Freude groß, dass das Gericht die Bebauungspläne gebilligt hat. Bürgermeister Engisch: "Das Urteil ist eine doppelte Klatsche für die Fraport". Die Drohung, dass die Gebäude wieder abgerissen werden müssten, sieht er gelassen: "Dann sind wir bei der Entschädigungsproblematik". Landrat Enno Siehr sprach von "einem großen Erfolg für die Region", der auch für den Kreis als Wirtschaftsstandort wichtig sei.
Die Städte werden jetzt mit der konkreten Umsetzung der Pläne für den Gewerbepark beginnen.
Das Caltex-Gelände, auf dem einmal 10000 Arbeitsplätze entstehen sollen, liegt in der Einflugschneise der geplanten Nordwestbahn. Hohe Gebäude bis zu 59 Meter Höhe, die der Bebauungsplan gestattet, würden den anfliegenden Flugzeugen im Wege stehen. Die Fraport hatte ihre Klagen damit begründet, dass die Planungen für das Gewerbegebiet mit ihren Plänen für die Nordwestbahn kollidierten und ihre Interessen an einer Erweiterung des Flughafens nicht hinreichend berücksichtigt worden seien.
Doch die Richter entschieden: die Bebauungspläne waren zuerst da. Im Jahr 2001, als die Pläne beschlossen wurden, habe es noch keine Vorzugsvariante Nordwest gegeben. Fraport könne nicht verlangen, dass die Kommunen schon damals eine eventuell geplante Landebahn bei ihren Abwägungen berücksichtigten.
Fraport-Sprecher Schwalm sagte dazu, die geplante Bebauung könne die von Fraport favorisierte Bahn nicht verhindern. Das Luftverkehrsgesetz garantiere die für den Landebetrieb notwendige Hindernisfreiheit. Wenn Kelsterbach und Raunheim gefährlich hohe Bauten errichteten, müssten diese hinterher eben wieder abgerissen werden.
Das Hessische Verkehrsministerium kommentierte, die Richter hätten "keine materielle Überprüfung" der Vereinbarkeit beider Bauvorhaben vorgenommen. Die von den Kommunen vorgelegten Planungen für das neue Industriegebiet müssten jetzt jedoch in das gerade eröffnete Planfeststellungsverfahren einbezogen werden.
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Gerichtsurteile Klage (vor Gericht) Caltex-Gelände Fraport AG Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
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