VGH Kassel: Normenkontrollantrag gegen Regionalplan Südhessen 2000 abgelehnt
Pressemitteilung vom 03.11.2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-11-03>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute einen Normenkontrollantrag der Stadt Darmstadt gegen die Festlegung so genannter Siedlungsbeschränkungsbereiche durch den Regionalplan Südhessen 2000 abgelehnt.

Der Regionalplan Südhessen 2000 war bereits im Jahr 2004 Gegenstand gerichtlicher Prüfung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Durch Beschluss vom 26. Juli 2004 hatte das Gericht den Regionalplan in der Fassung der Genehmigung vom 14. November 2000 für nichtig erklärt (s. hierzu: Presseinformation Nr. 22/2004 vom 30. Juli 2004). Daraufhin hatte die Hessische Landesregierung den Plan durch Beschluss vom 23. August 2004 in der ursprünglichen, von der Regionalversammlung im Dezember 1999 beschlossenen Fassung erneut genehmigt und bekannt gemacht. Sowohl diese Verfahrensweise der Neugenehmigung ohne erneute Beschlussfassung durch die Regionalversammlung als auch die von der Stadt Darmstadt beanstandete Festlegung so genannter Siedlungsbeschränkungsbereiche sind nach dem heute verkündeten Urteil des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtlich nicht zu beanstanden.

Der Regionalplan Südhessen 2000 sieht für den Bereich des Verkehrsflughafens Frankfurt am Main so genannte Siedlungsbeschränkungsbereiche vor, in denen die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht zulässig ist. Diese Bereiche betreffen im Einwirkungsbereich des Flughafens Frankfurt am Main bisher unbeplante Gebiete, in denen aufgrund der bereits vorhandenen Lärmbelastung durch den derzeitigen Flugbetrieb ein errechneter Dauerschallpegel von 60 dB (A) zu erwarten ist. Von dieser Festlegung der Siedlungsbeschränkungsbereiche ist die Stadt Darmstadt mit den Stadtteilen Arheiligen, Kranichstein und Wixhausen betroffen.

Gegen diese Ausweisung von Siedlungsbeschränkungsbereichen wandte die Stadt Darmstadt ein, die Bestimmung einer Isophone (Lärmkontur) von 60 dB (A) für den Flughafen Frankfurt am Main sei nicht gerechtfertigt und zudem rechtlich und tatsächlich fehlerhaft erfolgt. Aus lärmmedizinischer Sicht sei nach derzeitigem Kenntnisstand unterhalb eines Richtwertes von 62 dB (A) keine negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit zu erwarten, so dass die kommunale Planungshoheit der Stadt weit mehr eingeschränkt sei, als dies zum ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen erforderlich sei. In dem streitigen Siedlungsbeschränkungsbereich befänden sich mehrere Bebauungspläne in Aufstellung, auf die die Stadt im Hinblick auf das für die Jahre 2020/2025 angestrebte Bevölkerungswachstum dringend angewiesen sei.

Diese Einwände hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. In seiner Begründung führt das Gericht hierzu aus, bei der zu prüfenden Planungsentscheidung gehe es um die Umsetzung eines Planungsrichtwertes mit dem Ziel einer ausgewogenen Gewichtung der bei der Raumordnung zu beachtenden Belange. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Städte und Gemeinden bei ihrer kommunalen Bauleitplanung auch ohne raumordnerische Vorgaben durch einen Regionalplan im Rahmen der Lärmvorsorge verpflichtet seien, die Lage einer genehmigten Flugschneise und die daraus resultierenden möglichen Lärmbelastungen in ihre planerische Abwägung einzubeziehen. Soweit Siedlungsbeschränkungsbereiche Gebiete beträfen, in denen die in einem allgemeinen Wohngebiet erforderliche Wohnruhe tatsächlich nicht gegeben sei, schränke die Festsetzung von Siedlungsbeschränkungsbereichen die Planungshoheit der Gemeinden de facto nicht ein, weil eine Kommune bereits aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs gar nicht befugt wäre, in einem solchen Gebiet eine Wohnbebauung auszuweisen. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze sei die planerische Festlegung einer 60 dB (A)-Siedlungsbeschränkungszone durch den Regionalplan Südhessen 2000 nicht zu beanstanden. Die Festlegung sei fachlich abgestützt und rechtlich begründbar. Der Wert von 60 dB(A) sei bereits als Empfehlung in der Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder aus dem Jahr 1997 (LAI-Richtlinie) enthalten. Zudem habe sich die Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Flughafen Frankfurt am Main ebenfalls im Jahr 1997 für eine 60 dB (A)-Siedlungsbeschränkungszone ausgesprochen. Diese Entscheidung der Fluglärmkommission sei mit der Mehrheit der in diesem Gremium vertretenen Kommunalvertreter getroffen worden, die zu Recht darauf hingewiesen hätten, dass es zu den originären Aufgaben der Kommunen gehöre, für den Schutz der Einwohner vor Lärm zu sorgen.

Ebenfalls nicht zu beanstanden ist nach der Urteilsbegründung, dass der im Jahr 1999 beschlossene Regionalplan Südhessen 2000 von der Hessischen Landesregierung im August 2004 ohne vorherige ( nochmalige ) Beschlussfassung durch die regionale Planungsversammlung erneut genehmigt und bekannt gemacht worden ist.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.

Aktenzeichen: 4 N 177/05
Themen hierzuAssciated topics:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage (vor Gericht) Lärmbelastung Regionalplan Südhessen Gerichtsurteile Siedlungsbeschränkungen

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
Klagen der Stadt Offenbach gegen den Frankfurter Flughafenbetrieb abgewiesen
Presseinformation
Von: @(Verwaltungsgerichtshof Hessen, VGH) <2003-04-02>
   Mehr»
Klage von Neu-Isenburg beim VGH Kassel wahrscheinlich gescheitert
Urteil am 14. Oktober erwartet
Von: @cf <2003-08-30>
   Mehr»
Klage von Neu-Isenburg gegen Flughafenbetrieb abgewiesen
Pressemitteilung des VGH Kassel vom 14. 10. 2003
Von: @cf <2003-10-15>
   Mehr»
Fraport kann Gewerbegebiet auf dem Caltex-Gelände nicht verhindern
VGH Kassel lehnt Klagen gegen Bebauungspläne ab
Von: @cf <2003-12-16>
   Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern.    Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier   Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen.   Mehr»
Flughafen-Verfahren: Städte der Mainschiene und Mainz stellen Befangenheitsantrag
Gemeinsame Pressemitteilung vom 08.12.2008
Von: @Städte Mainz, Flörsheim, Hattersheim und Hochheim <2008-12-08>
Die Städte Mainz, Flörsheim, Hattersheim und Hochheim lehnen die Richter des 11. Senats als befangen ab: "Wir sind nicht länger gewillt, die unzulässige und unfaire Vorgehensweise, die das Gericht wiederholt an den Tag gelegt hat, unwidersprochen hinzunehmen".   Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben.   Mehr»
Hauptverhandlung beim VGH Kassel
Von: @cf <2009-08-19>
Vom 2. - 26. Juni 2009 lief beim VGH Kassel die Hauptverhandlung über die Musterklagen gegen den Flughafenausbau. Informationen, Berichte, Meinungen (abgeschlossen)   Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten.    Mehr»
Gericht gibt den Ausbaugegnern Recht
Von: @Joachim Geburtig <2002-08-17>
   Mehr»
Urteil des Hess. Verwaltungsgerichtshof zum Regionalplan Südhessen 2000
Ist der Regionalplan Südhessen 2000 eine Norm und daher gerichtlich angreifbar?
Von: @PFV <2002-10-17>
   Mehr»
Flugroutenurteil: "Ein toller Erfolg"
VGH stellt Abwägungsfehler fest: Flugrouten über den Taunus müssen neu überdacht werden
Von: @(BUND Hessen) <2003-02-11>
   Mehr»
VGH Kassel weist Klage von Neu-Isenburg gegen Flughafenbetrieb ab
Das Urteil: Betrieb legal, genug Lärmschutz
Von: @cf <2003-10-15>
Das VGH Kassel hat die Klage von Neu-Isenburg gegen den aktuellen Betrieb am Frankfurter Flughafen abgelehnt.   Mehr»
Presseerklärung vom 25. November 2003
Kaltluftentstehung, Luftreinhaltung und Naherholung gestärkt
Wie gelingt ein voller funktionaler Ausgleich von Beeinträchtigungen ?
Von: @RA Matthias Möller-Meinecke <2003-11-25>
Wie gelingt ein voller funktionaler Ausgleich von Beeinträchtigungen?
Das Bundesverwaltungsgericht und der Hessische Verwaltungsgerichtshof setzen den Willen der hessischen Regionalplanung zu einem sparsamen Ressourcenverbrauch in Regionalen Grünzügen konsequent um und fordern einen vollen funktionalen Ausgleich für Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung, der Luftreinhaltung und der Freiraumerholung in Regionalen Grünzügen. Die nur sehr begrenzte Verfügbarkeit von Kompensationsflächen beschränkt damit das Wachstum neuer Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsprojekte.
   Mehr»
Klage von Neu-Isenburg gegen aktuellen Betrieb des Flughafens gescheitert
Bundesverwaltungsgericht lässt keine Revision zu
Von: @cf <2004-04-30>
   Mehr»
Verbandsklage CCT-Werft: BUND geht in die nächste Instanz
Pressemitteilung vom 01.06.2004
Von: @BUND <2004-06-01>
   Mehr»
Klage von Mörfelden-Walldorf auf Schutz vor Fluglärm gescheitert
Pressemitteilung vom 03.06.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-06-05>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auch die Klage von Mörfelden-Walldorf gegen den Ist-Betrieb am Flughafen Frankfurt abgewiesen. Ein Anspruch auf Schallschutz oder Entschädigung wurde ebenfalls abgelehnt.    Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Taunus-Flugrouten rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 37/2004 vom 24.6.2004
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2004-06-24>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Festlegung der Taunus-Flugrouten (TABUM) für rechtmäßig erklärt und damit ein anders lautendes Urteil des VGH Kassel aufgehoben.    Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.