Gericht gibt den Ausbaugegnern Recht
<2002-08-17>
Gericht gibt den Ausbaugegnern Recht
Offenbach (alk) Der Kasseler Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat der Klage Offenbachs, Neu-Isenburgs und fünf weiterer Städte gegen die Art und Weise, wie der Flughafenausbau im Landesentwicklungsplan festgeschrieben worden ist, im Wesentlichen Recht gegeben.
Über die Folgen der Entscheidung gehen die Ansichten jedoch auseinander.
In dem gestern verkündeten Urteil erklärt der VGH die Formulierung "Hierzu ist eine Erweiterung über das bestehende Start- und Landesystem hinaus zu planen und zu realisieren" im Landesentwicklungsplan (LEP) für nichtig. Mit dieser "verbindlichen Zielaussage" sei etwa eine Null-Variante oder auch die Option Erbenheim ausgeschlossen worden. Eine landesplanerische Entscheidung von dieser Verbindlichkeit sei jedoch nur zulässig, "wenn zuvor abschließend abgewogen worden sei". Dem "Flughafenausbau möglicherweise entgegenstehende Belange etwa bezüglich der Anzahl künftig möglicher Flugbewegungen, der Lärmsorten sämtlicher Verkehrsträger oder der Vogelschutzgebiete" seien nicht einmal erhoben worden, kritisiert das Gericht in einer Pressemitteilung.
Nach Ansicht des hessischen Wirtschaftsministers Dieter Posch (FDP) verzögert das Urteil den geplanten Ausbau nicht. Dagegen zeigten sich die Rechtsanwälte Offenbachs und Neu-Isenburgs, Reiner Geulen und Klaus Haldenwang, überzeugt, dass es dem Land nicht leicht fallen werde, die vom Gericht gestellten Hürden überhaupt zu überwinden. In jedem Fall würden die Ausbauplanungen um etwa zwei Jahre verzögert, meint Geulen.
http://www.op-online.de/8_120_68939.html
Offenbach (alk) Der Kasseler Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat der Klage Offenbachs, Neu-Isenburgs und fünf weiterer Städte gegen die Art und Weise, wie der Flughafenausbau im Landesentwicklungsplan festgeschrieben worden ist, im Wesentlichen Recht gegeben.
Über die Folgen der Entscheidung gehen die Ansichten jedoch auseinander.
In dem gestern verkündeten Urteil erklärt der VGH die Formulierung "Hierzu ist eine Erweiterung über das bestehende Start- und Landesystem hinaus zu planen und zu realisieren" im Landesentwicklungsplan (LEP) für nichtig. Mit dieser "verbindlichen Zielaussage" sei etwa eine Null-Variante oder auch die Option Erbenheim ausgeschlossen worden. Eine landesplanerische Entscheidung von dieser Verbindlichkeit sei jedoch nur zulässig, "wenn zuvor abschließend abgewogen worden sei". Dem "Flughafenausbau möglicherweise entgegenstehende Belange etwa bezüglich der Anzahl künftig möglicher Flugbewegungen, der Lärmsorten sämtlicher Verkehrsträger oder der Vogelschutzgebiete" seien nicht einmal erhoben worden, kritisiert das Gericht in einer Pressemitteilung.
Nach Ansicht des hessischen Wirtschaftsministers Dieter Posch (FDP) verzögert das Urteil den geplanten Ausbau nicht. Dagegen zeigten sich die Rechtsanwälte Offenbachs und Neu-Isenburgs, Reiner Geulen und Klaus Haldenwang, überzeugt, dass es dem Land nicht leicht fallen werde, die vom Gericht gestellten Hürden überhaupt zu überwinden. In jedem Fall würden die Ausbauplanungen um etwa zwei Jahre verzögert, meint Geulen.
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Themen hierzuAssciated topics:
Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Offenbach am Main Neu-Verlärmung Flughafen Wiesbaden-Erbenheim Posch Verzögerungen Vogelschutz-Gebiete (im Rhein-Main-Gebiet) Anzahl der Flugbewegungen (bei FRA)
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