Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Landesentwicklungsplans (LEP) ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Erfolg im Kampf gegen den Flughafenausbau. Sollte Fraport die Planfeststellung tatsächlich in diesem Herbst beantragen, dann liegt die Hürde für eine Genehmigung deutlich höher, denn "aus dem rechtlichen Fundament der Ausbaubegründung wurde ein weiterer zentraler Standpfeiler weggeschlagen", erläutert BUNDvorstsandssprecher Walter Raiß den Richterspruch.
Die veröffentlichen Kommentare (Pressemitteilungen vom 16.08.02) der Fraport und des Hessischen Wirtschaftsministers Dieter Posch weist der BUND zurück. "Minister Posch vertuscht seine die Probleme und Fraport behauptet schlicht die Unwahrheit", kritisiert Walter Raiß vom BUND. Tatsache ist, dass die Landesregierung im Zuständigkeitsbereich von Minister Posch nach der A 44-Entscheidung erneut eine rechtswidrige Entscheidung zu vertreten hat.
Wenn Minister Posch behauptet, dass das die Gerichtsentscheidung die Ausbauplanung nicht verzögert, dann lenkt er den Blick in die falsche Richtung. Das wichtigste Ergebnis des Gerichtsurteils betrifft nämlich die Ausbaubegründung. "Fraport kann die Planfeststellung (=Baugenehmigung) zwar in diesem Herbst beantragen, doch liegt die rechtliche Hürde nun deutlich höher", erläutert der BUNDsprecher. Fraport hatte den Bau der neuen Bahn im Raumordnungsverfahren im Wesentlichen auf die ausdrückliche Festlegung im LEP gestützt. "Diese Stütze hat das Gericht eingerissen", stellt BUNDmann Walter Raiß fest. Nachdem die Fraport-Argumente hinsichtlich der Arbeitsplätze und Entwicklung der Flugbewegungen sich zwischenzeitlich als falsch erwiesen haben, wird die Luft für eine neue Begründung des Vorhabens immer dünner.
Glatt falsch ist die Behauptung des stellvertretenden Fraport-Vorstandsvorsitzenden Prof. Manfred Schölch, das Raumordnungsverfahrens (ROV) habe die "Vereinbarkeit" des Flughafenausbaus mit dem Regionalplan "grundsätzlich festgestellt". Richtig ist statt dessen, dass die ROV-Beurteilung die massiven Planungslücken der Fraport-Planung, z. B. in der Sicherheitsfrage, und ihre grundlegenden Widersprüche zum Regionalplan herausgearbeitet hat. "Prof. Schölch sollte zur Wahrheit zurückkehren und den fairen Dialog nicht durch Falschaussagen belasten", fordert BUNDsprecher Walter Raiß.
Das Urteil berührt außerdem die ministeriellen Weisungsmöglichkeit an die Regionalversammlung. Schon nach der alten, nun vom Gericht aufgehobenen Rechtslage, wäre die Änderung des Regionalplans gegen den Willen der zuständigen und mehrheitlich gegen den Ausbau eingestellten Regionalversammlung ein schwieriges Prozedere gewesen. Nun wird es noch komplizierter, denn die wichtigste LEP-Formulierung, auf die Minister Posch sich gegen die Regionalversammlung stützen wollte, haben die Richter weggeschlagen.
Ob Minister Posch die Regionalversammlung weisen kann, bevor der LEP neu festgesetzt ist, bezweifelt der BUND. Vorteil für die Ausbaugegner: Die LEP-Änderung kann ein Jahr oder länger dauern, denn es muss auch hier ein umfangreiches Abstimmungsverfahren durchgeführt werden. Zwar kann Fraport theoretisch auch ohne LEP- und der Regionalplanänderungen Baurecht erhalten, doch die Klageaussichten gegen eine solche Genehmigung gelten als sehr gut.
Wirtschaftsministerium, hessisches Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Pressemitteilungen des BUND Hessen Verzögerungen Regionalplan Südhessen Lokal-Politik Rhein-Main-Gebiet Verfahrensfehler (allg.) hessische Rechtsvorschriften Juristisches zum FRA-Ausbau Flughafen-Ausbau FRA PFV FRA-Ausbau Gerichtsurteile Landes-Politik Hessen