Klage von Neu-Isenburg gegen aktuellen Betrieb des Flughafens gescheitert
Bundesverwaltungsgericht lässt keine Revision zu
<2004-04-30>
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Stadt Neu-Isenburg gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel über die Zulässigkeit des gegenwärtigen Betriebs am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Damit ist das Urteil vom 14.10.2003 rechtskräftig.
Die Stadt Neu-Isenburg und vier Privatkläger hatten beim VGH Kassel vergeblich auf Einschränkung des Betriebs zur Reduzierung des Flug- und Bodenlärms geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, auch der Betrieb des Flughafens im jetzigen Umfang sei durch den Planfeststellungsbeschluss von 1971 für die Startbahn West abgedeckt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Beschwerde der Kläger gegen die Nicht-Zulassung zur Revision wurde jetzt vom 4. Bausenat des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt. Zuvor war bereits die Stadt Offenbach mit einer ähnlichen Klage gescheitert.
Erster Stadtrat Hunkel (parteilos) zeigte sich enttäuscht: "Die große Politik kümmert sich nicht um die Belange der Bürger". Den Widerstand gegen die Ausbaupläne will die Stadt deshalb aber keineswegs aufgeben. Der Fluglärm in der Stadt habe schon jetzt ein unzumutbares Ausmaß erreicht, sagte Hunkel, es müsse weiterer Schaden von den Bürgern abgewendet werden. Die bisherigen juristischen Auseinandersetzungen seien nicht nutzlos gewesen, denn damit habe die Kommune die Voraussetzungen für Entschädigungsforderungen gegenüber der Fraport geschaffen.
Politiker der anderen Parteien unterstützten die Aussagen Hunkels. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Marx, wies darauf hin, dass bei einem eventuellen Scheitern der Nordwest-Variante durchaus wieder die Südbahn auf den Tisch kommen könnte: "Deshalb dürfen wir nicht locker lassen". Der Fraktionschef der CDU, Schmitt, sieht dies ähnlich. SPD-Fraktionschef Beck hält das Geld für die Prozesskosten für gut angelegt. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Gräber plädierte dafür, weiter am Ball zu bleiben, das Umland dürfe sich nicht von Fraport über den Tisch ziehen lassen.
Die Stadt Neu-Isenburg wird sich nach Aussage des Ersten Stadtrats jetzt auf den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Landebahn konzentrieren. Wenn das aktuell werde, gebe es genügend neue Angriffsfläche, um gegen die Airporterweiterung vorzugehen.
Die Stadt Neu-Isenburg und vier Privatkläger hatten beim VGH Kassel vergeblich auf Einschränkung des Betriebs zur Reduzierung des Flug- und Bodenlärms geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, auch der Betrieb des Flughafens im jetzigen Umfang sei durch den Planfeststellungsbeschluss von 1971 für die Startbahn West abgedeckt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Beschwerde der Kläger gegen die Nicht-Zulassung zur Revision wurde jetzt vom 4. Bausenat des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt. Zuvor war bereits die Stadt Offenbach mit einer ähnlichen Klage gescheitert.
Erster Stadtrat Hunkel (parteilos) zeigte sich enttäuscht: "Die große Politik kümmert sich nicht um die Belange der Bürger". Den Widerstand gegen die Ausbaupläne will die Stadt deshalb aber keineswegs aufgeben. Der Fluglärm in der Stadt habe schon jetzt ein unzumutbares Ausmaß erreicht, sagte Hunkel, es müsse weiterer Schaden von den Bürgern abgewendet werden. Die bisherigen juristischen Auseinandersetzungen seien nicht nutzlos gewesen, denn damit habe die Kommune die Voraussetzungen für Entschädigungsforderungen gegenüber der Fraport geschaffen.
Politiker der anderen Parteien unterstützten die Aussagen Hunkels. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Marx, wies darauf hin, dass bei einem eventuellen Scheitern der Nordwest-Variante durchaus wieder die Südbahn auf den Tisch kommen könnte: "Deshalb dürfen wir nicht locker lassen". Der Fraktionschef der CDU, Schmitt, sieht dies ähnlich. SPD-Fraktionschef Beck hält das Geld für die Prozesskosten für gut angelegt. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Gräber plädierte dafür, weiter am Ball zu bleiben, das Umland dürfe sich nicht von Fraport über den Tisch ziehen lassen.
Die Stadt Neu-Isenburg wird sich nach Aussage des Ersten Stadtrats jetzt auf den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Landebahn konzentrieren. Wenn das aktuell werde, gebe es genügend neue Angriffsfläche, um gegen die Airporterweiterung vorzugehen.
Themen hierzuAssciated topics:
Klagen gegen Ist-Zustand FRA Gerichtsurteile Klage (vor Gericht) Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
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