Klage von Neu-Isenburg beim VGH Kassel wahrscheinlich gescheitert
Urteil am 14. Oktober erwartet
<2003-08-30>
Wieder mal eine schlechte Nachricht vom VGH Kassel: Nach dem zweiten Verhandlungstag über die Klage von Neu-Isenburg gegen den Ist-Zustand am Frankfurter Flughafen ist abzusehen, dass auch diese Klage abgelehnt werden wird. Neu-Isenburg hatte mit dem Ziel geklagt, eine Reduzierung des Fluglärms am Tag und in der Nacht zu erreichen. Den Flugbetrieb im derzeitigen Ausmaß hält die Stadt für illegal, weil seit dem Planfeststellungsbeschluß von 1971 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt wurden, die die Kapazität des Flughafens - und damit den Lärm - stark erhöht haben, ohne dass dafür Genehmigungsverfahren durchgeführt wurden.
Die Rechtsanwälte der Stadt, Haldenwang und Fislake, wollten deshalb alle Baumaßnahmen seit 1971 untersuchen lassen und zum Gegenstand der Verhandlung machen. Sie vermuten, dass es für viele bauliche Veränderungen keine rechtlichen Genehmigungen gab. Haldenwang: "Wenn es die Genehmigungen tatsächlich gibt, dann soll der Betreiber sie uns bitte zeigen".
Die Kläger kritisierten in der Verhandlung , dass man ihnen wichtige Akten und Informationen vorenthalte. Auch wurde bemängelt, dass die Originalunterlagen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1971 im Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums seit diesem Frühjahr offenbar nicht mehr aufzufinden seien. Die erste Verhandlung gegen die Klage war bereits vertagt worden, weil die richtigen Akten nicht aufzufinden waren.
Eine ähnliche Klage der Stadt Offenbach hatte das Gericht bereits im April dieses Jahres abgelehnt, mit der Begründung, mit der Genehmigung des Flughafens seien auch alle Kapazitätssteigerungen abgedeckt. Die Anwälte von Neu-Isenburg konfrontierten das Gericht in der Verhandlung mit zwei VGH-Urteilen aus den Jahren 1973 und 1980 zum Planfeststellungsbeschluss von 1971. Darin wurde erklärt, die Genehmigung für den Flughafen schließe eine Zunahme des Flugverkehrs aus, das Gericht hätte also gegen seine eigenen früheren Entscheidungen verstoßen. Doch dieses Argument fand keine Beachtung.
Am Ende der Verhandlung beschloss das Gericht nach dreistündiger Beratung die Ablehnung aller Beweisanträge, mit denen die Anwälte den rechtswidrigen Betrieb des Flughafens belegen wollten, mit der lapidaren Begründung, sie seien nicht rechtsbedeutsam. Das eigentliche Urteil soll am 14. Oktober verkündet werden. Nach der Verhandlung geht man davon aus, dass die Klage abgelehnt werden wird. Lediglich die Begründung ist noch interessant.
Teilnehmer der 20-köpfigen Delegation aus Neu-Isenburg, die nach Kassel gereist waren, um die Verhandlung zu verfolgen, waren bitter enttäuscht. Nicht nur dass die Beweisanträge ihrer Anwälte einfach vom Tisch gewischt wurden, sondern auch die Art und Weise, wie das Gericht mit der Klage umging, erzürnte die Zuschauer. "Hier geht es doch um die Interessen von Menschen, die vom Fluglärm betroffen sind" , kommentierte ein Teilnehmer. "Stattdessen durften wir erleben, wie die Richter rund eineinhalb Stunden lang vor Eröffnung der eigentlichen Aussprache Akten hin und herschoben. Akten scheinen den Richtern hier wichtiger zu sein als die Interessen der Menschen". Ein anderer meinte: "Da geht einem der Glaube an den Rechtsstaat verloren". Auch die Anwälte waren nicht gut zu sprechen auf das Kasseler Gericht. Sie verzichteten auf ein Schlussplädoyer, "weil mit diesem Gericht kein vernünftiges Rechtsgespräch möglich ist".
Trotz dieser Niederlage wird die Stadt Neu-Isenburg aber nicht aufgeben. Bürgermeister Quilling kündigte an, man werde alle juristischen Mittel ausschöpfen und vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen.
Das Bundesverwaltungsgericht wird wohl in Sachen Flughafen demnächst einige Arbeit bekommen. Denn die anderen noch ausstehenden Klagen gegen den aktuellen Flugbetrieb werden sehr wahrscheinlich auch alle dort landen. Dass sich die Kasseler Richter in dieser Frage noch überzeugen lassen werden, glaubt kaum noch einer.
Die Rechtsanwälte der Stadt, Haldenwang und Fislake, wollten deshalb alle Baumaßnahmen seit 1971 untersuchen lassen und zum Gegenstand der Verhandlung machen. Sie vermuten, dass es für viele bauliche Veränderungen keine rechtlichen Genehmigungen gab. Haldenwang: "Wenn es die Genehmigungen tatsächlich gibt, dann soll der Betreiber sie uns bitte zeigen".
Die Kläger kritisierten in der Verhandlung , dass man ihnen wichtige Akten und Informationen vorenthalte. Auch wurde bemängelt, dass die Originalunterlagen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1971 im Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums seit diesem Frühjahr offenbar nicht mehr aufzufinden seien. Die erste Verhandlung gegen die Klage war bereits vertagt worden, weil die richtigen Akten nicht aufzufinden waren.
Eine ähnliche Klage der Stadt Offenbach hatte das Gericht bereits im April dieses Jahres abgelehnt, mit der Begründung, mit der Genehmigung des Flughafens seien auch alle Kapazitätssteigerungen abgedeckt. Die Anwälte von Neu-Isenburg konfrontierten das Gericht in der Verhandlung mit zwei VGH-Urteilen aus den Jahren 1973 und 1980 zum Planfeststellungsbeschluss von 1971. Darin wurde erklärt, die Genehmigung für den Flughafen schließe eine Zunahme des Flugverkehrs aus, das Gericht hätte also gegen seine eigenen früheren Entscheidungen verstoßen. Doch dieses Argument fand keine Beachtung.
Am Ende der Verhandlung beschloss das Gericht nach dreistündiger Beratung die Ablehnung aller Beweisanträge, mit denen die Anwälte den rechtswidrigen Betrieb des Flughafens belegen wollten, mit der lapidaren Begründung, sie seien nicht rechtsbedeutsam. Das eigentliche Urteil soll am 14. Oktober verkündet werden. Nach der Verhandlung geht man davon aus, dass die Klage abgelehnt werden wird. Lediglich die Begründung ist noch interessant.
Teilnehmer der 20-köpfigen Delegation aus Neu-Isenburg, die nach Kassel gereist waren, um die Verhandlung zu verfolgen, waren bitter enttäuscht. Nicht nur dass die Beweisanträge ihrer Anwälte einfach vom Tisch gewischt wurden, sondern auch die Art und Weise, wie das Gericht mit der Klage umging, erzürnte die Zuschauer. "Hier geht es doch um die Interessen von Menschen, die vom Fluglärm betroffen sind" , kommentierte ein Teilnehmer. "Stattdessen durften wir erleben, wie die Richter rund eineinhalb Stunden lang vor Eröffnung der eigentlichen Aussprache Akten hin und herschoben. Akten scheinen den Richtern hier wichtiger zu sein als die Interessen der Menschen". Ein anderer meinte: "Da geht einem der Glaube an den Rechtsstaat verloren". Auch die Anwälte waren nicht gut zu sprechen auf das Kasseler Gericht. Sie verzichteten auf ein Schlussplädoyer, "weil mit diesem Gericht kein vernünftiges Rechtsgespräch möglich ist".
Trotz dieser Niederlage wird die Stadt Neu-Isenburg aber nicht aufgeben. Bürgermeister Quilling kündigte an, man werde alle juristischen Mittel ausschöpfen und vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen.
Das Bundesverwaltungsgericht wird wohl in Sachen Flughafen demnächst einige Arbeit bekommen. Denn die anderen noch ausstehenden Klagen gegen den aktuellen Flugbetrieb werden sehr wahrscheinlich auch alle dort landen. Dass sich die Kasseler Richter in dieser Frage noch überzeugen lassen werden, glaubt kaum noch einer.
Themen hierzuAssciated topics:
Klagen gegen Ist-Zustand FRA Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Rechtsstreit bez. Flughafen FRA Juristische Auseinandersetzung Klage (vor Gericht)
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