VGH Kassel weist Klage von Neu-Isenburg gegen Flughafenbetrieb ab
Das Urteil: Betrieb legal, genug Lärmschutz
<2003-10-15>
Der Hessiche Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat heute das Urteil bezüglich der Klage der Stadt Neu-Isenburg und einiger Privatkläger gegen den Ist-Zustand am Flughafen Frankfurt gesprochen. Die Kläger hatten eine deutliche Verringerung des Fluglärms am Tag und in der Nacht gefordert, weil die jetzige Zahl der Flugbewegungen nicht durch den Planfeststellungsbeschluss für die Startbahn West von 1971 gedeckt sei. (Mehr zur Klage ...)
Wie schon nach der Verhandlung am 28.8. erwartet worden war, hat das Gericht die Klage abgelehnt. (Bericht von der Verhandlung ... )
Die Richter meinten, der Flughafenbetrieb sei auch noch in seinem jetzigen Umfang durch den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Startbahn West von 1971 rechtlich abgedeckt. Der Beschluss umfasse nicht nur den Bau der Startbahn, sondern auch die seit den 80er Jahren vorgenommenen Erweiterungen von Vorfeldflächen und Abfertigungseinrichtungen ab. Der Ausbau des Bahnensystems sei genehmigt worden mit dem Ziel, "eine mögliche Kapazitätsgrenze zeitlich weit hinauszuschieben".
Zum Fluglärm meinte das Gericht, Neu-Isenburg befinde sich in einer als Nachtschutzgebiet ausgewiesenen Zone, in der Fraport bauliche Schallschutzmaßnahmen für Wohnungen und öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten finanzieren müsse. Damit werde dem Lärmschutz genüge getan, die Kläger hätten deshalb keinen Anspruch auf Einschränkung des Betriebs. Das konkrete Ausmaß der Lärmbelastung in Neu-Isenburg sei ohne rechtliche Bedeutung, weil auch "schwersten Lärmwirkungen mit geeigneten baulichen Schallschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden könne". Als Ausgleich für Nutzungseinschränkungen der Außenwohnbereiche komme eine angemessene Geldentschädigung in Frage.
Revision wurde, wie in vergleichbaren Verfahren, nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Anwälte Neu-Isenburgs hatten bereits angekündigt, zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen, falls ihre Klage in Kassel abgewiesen wird. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Nachdem das VGH Kassel schon bei der Klage von Offenbach gegen den Ist-Zustand am Flughafen ein ähnliches Urteil gesprochen hat, wissen wir jetzt ziemlich genau, wie die Richter dort zum Thema denken. Die Ergebnisse der anderen noch offenen Klagen dürften nicht besser ausfallen. Die endgültige Entscheidung in allen diesen Fällen wird das Bundesverwaltungsgericht treffen.
Ausbaugegner, die sich bisher zurückgelehnt und darauf vertraut haben, die Anwälte würden den Ausbau schon für sie verhindern, sollten spätestens jetzt aufwachen: es ist keineswegs sicher, dass der Klageweg zum gewünschten Erfolg führt. Ohne noch aktivere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird es nicht gehen. Ist die Genehmigung für die neue Bahn erst einmal da, steht einer Ausweitung des Betriebs auf eine Million Flugbewegungen nichts mehr im Weg!
Wie schon nach der Verhandlung am 28.8. erwartet worden war, hat das Gericht die Klage abgelehnt. (Bericht von der Verhandlung ... )
Die Richter meinten, der Flughafenbetrieb sei auch noch in seinem jetzigen Umfang durch den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Startbahn West von 1971 rechtlich abgedeckt. Der Beschluss umfasse nicht nur den Bau der Startbahn, sondern auch die seit den 80er Jahren vorgenommenen Erweiterungen von Vorfeldflächen und Abfertigungseinrichtungen ab. Der Ausbau des Bahnensystems sei genehmigt worden mit dem Ziel, "eine mögliche Kapazitätsgrenze zeitlich weit hinauszuschieben".
Zum Fluglärm meinte das Gericht, Neu-Isenburg befinde sich in einer als Nachtschutzgebiet ausgewiesenen Zone, in der Fraport bauliche Schallschutzmaßnahmen für Wohnungen und öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten finanzieren müsse. Damit werde dem Lärmschutz genüge getan, die Kläger hätten deshalb keinen Anspruch auf Einschränkung des Betriebs. Das konkrete Ausmaß der Lärmbelastung in Neu-Isenburg sei ohne rechtliche Bedeutung, weil auch "schwersten Lärmwirkungen mit geeigneten baulichen Schallschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden könne". Als Ausgleich für Nutzungseinschränkungen der Außenwohnbereiche komme eine angemessene Geldentschädigung in Frage.
Revision wurde, wie in vergleichbaren Verfahren, nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Anwälte Neu-Isenburgs hatten bereits angekündigt, zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen, falls ihre Klage in Kassel abgewiesen wird. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Nachdem das VGH Kassel schon bei der Klage von Offenbach gegen den Ist-Zustand am Flughafen ein ähnliches Urteil gesprochen hat, wissen wir jetzt ziemlich genau, wie die Richter dort zum Thema denken. Die Ergebnisse der anderen noch offenen Klagen dürften nicht besser ausfallen. Die endgültige Entscheidung in allen diesen Fällen wird das Bundesverwaltungsgericht treffen.
Ausbaugegner, die sich bisher zurückgelehnt und darauf vertraut haben, die Anwälte würden den Ausbau schon für sie verhindern, sollten spätestens jetzt aufwachen: es ist keineswegs sicher, dass der Klageweg zum gewünschten Erfolg führt. Ohne noch aktivere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird es nicht gehen. Ist die Genehmigung für die neue Bahn erst einmal da, steht einer Ausweitung des Betriebs auf eine Million Flugbewegungen nichts mehr im Weg!
Themen hierzuAssciated topics:
Klagen gegen Ist-Zustand FRA Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Gerichtsurteile
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