Unabhängigkeit der Behörden steht auf dem Prüfstand
Presseerklärung vom 10.09.2003
Von: @Stadt Offenbach <2003-09-10>
Die Erweiterung des Frankfurter Flughafens geht in eine entscheidende Phase. Nach Auffassung des Oberbürgermeisters der vom Fluglärm gepeinigten Stadt Offenbach, Gerhard Grandke, stehen dabei nicht nur die von der Fraport AG eingereichten Planungsunterlagen sondern auch die Neutralität und Unabhängigkeit der Genehmigungsbehörden auf dem Prüfstand.

Mit Datum vom 11. August 2003 hatte das Darmstädter Regierungspräsidium sein Unterrichtungsschreiben zu den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und zum Planfeststellungsverfahren hinsichtlich des Ausbaus des Flughafen Frankfurt an die Fraport AG gesandt. Knapp vier Wochen nach Erhalt dieses Unterrichtungsschreibens reichte die Fraport AG die Antragsunteralgen am gestrigen Dienstag zum Planfeststellungsverfahren beim RP-Darmstadt ein.

"Innerhalb eines solch kurzen Zeitraums ist es schon sehr ungewöhnlich, wenn nicht unmöglich, ein Antragspaket von 10.000 Seiten, 750 Plänen und Karten sowie 34 Gutachten und Untergutachten zu erstellen", so Grandke. Es müsse also davon ausgegangen werden, dass die Antragsunterlagen bereits zum Zeitpunkt des Scoping-Termins im April weitestgehend fertiggestellt waren.

Diese Zeit reiche, ergänzt Dieter Faulenbach da Costa, Berater der Stadt Offenbach, gerade aus, die Antragsunterlagen in 50-facher Ausfertigung zu drucken und zu binden. Als Projektleiter habe er bei einem ähnlich großen Vorhaben diese Zeit allein für die Antragsprüfung und den Druck einkalkulieren müssen.

Grandke: "Entweder wurde das Unterrichtungsschreiben an die bereits fertiggestellten Antragsunterlagen angepasst, dann ist berechtigterweise die Frage nach der Unabhängigkeit der Verfahrensbehörde und der Planfeststellungsbehörde zu stellen, oder aber die Fraport AG hat am gestrigen Tage unvollständige Unterlagen eingereicht."

Dann jedoch müsse der RP-Darmstadt die Unterlagen nach sorgfältiger Prüfung an den Antragsteller zur Vervollständigung zurückgeben und dürfe einer Eröffnung des Verfahrens vorerst nicht zustimmen. Die Stadt Offenbach, so der Oberbürgermeister, werde dies sorgfältig beobachten und gegebenenfalls Akteneinsicht verlangen. Die Unabhängigkeit der zuständigen Behörden sei ein elementares Prinzip der deutschen Verwaltung, wenn diese aufgegeben werde, sei es um die Rechtsstaatlichkeit solcher Verfahren nicht mehr gut bestellt.

Am Beispiel des Störfallrisikofaktors "Chemiewerk Ticona" seien Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Risikoanalyse und des Absturzrisikos feststellbar, die von entscheidender Bedeutung seien: "Presseberichten zufolge liegen mehrere Gutachten vor, die sich in ihren Kernaussagen widersprechen. Ohne diese Frage zu klären, erklärt aber der für die Planfeststellung zuständige Minister, dass mit dem Ausbau das Risiko vermindert wird und Fraport spricht gar von einem geregelten Nebeneinander von Flugbetrieb und Störfallanlage. Mir erscheint es unverantwortlich, so mit den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung in dieser Region umzugehen."

Weiterhin bemängelt Grandke, dass die Fraport AG nur die sogenannte Mediationsnacht, das heißt die Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr in die Antragsunterlagen einstelle: "Wir bleiben bei unserer Forderung nach einem Nachtflugverbot welches der gesetzlichen Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr entspricht. Andere Regelungen werden wir nicht akzeptieren."

Grandke fordert zudem eine deutliche Reduzierung der nächtlichen Flugbewegungen bereits vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens: "Derzeit haben wir in Spitzennächten bis zu 220 Flugbewegungen. Dies ist für die betroffene Bevölkerung unzumutbar. Fraport und Landesregierung sind aufgefordert, unabhängig vom Planfeststellungsverfahren eine Nachtflugregelung einzuführen, die dieser Gesundheitsgefährdung Einhalt gebietet."

Landesentwicklungsplan (LEP) und Raumordnungsplan (ROP), so Grandke, seien nicht für den beantragten Ausbau geeignet. Weder LEP noch ROP lieferten derzeit die Grundlage für ein solches Verfahren. Die Stadt Offenbach habe mit ihrer Klage letztinstanzlich beim VGH-Kassel die Aussage erhalten, dass die Ziele des LEP, die den Ausbau am Standort bestimmten, als Zielfestsetzungen unzulässig seien. Beim ROP werde die Stadt Offenach sich in der Revision ebenfalls durchsetzen, ist sich Grandke sicher. Somit fehlten die wichtigsten Voraussetzungen überhaupt, ein solches Verfahren zu eröffnen.

Ein weiterer Punkt sei die ungeklärte technische Kapazität des beantragten Start- und Landebahnsystems. Es könne eindeutig belegt werden, dass mit diesem System bis zu 900.000 Bewegungen pro Jahr, und nicht nur 660.000 wie Fraport derzeit beantragt, möglich seien. Dies müsse insbesondere unter dem Eindruck der letzten Entscheidungen des VGH-Kassel zur Planfeststellung 1971 und den illegalen Erweiterungen der Fraport AG im letzten Jahrzehnt berücksichtigt werden:

"In der Planfeststellung 1971 und in den späteren Gerichtsentscheidungen, auch des VGH-Kassel, wurde von maximal 325.000 Bewegungen pro Jahr gesprochen, die mit dem Parallelbahnsystem und der Startbahn 18-West möglich seien. Jetzt sagt das gleiche Gericht und der gleiche Senat, dass die Planfeststellung von 1971 auch 450.000, vielleicht sogar 500.000 Bewegungen ermöglicht, die damit auch genehmigt sind. Wenn dies geltende Rechtsprechung ist, haben wir einen Anspruch darauf zu wissen, welche Kapazität mit einem weiteren Ausbau verbunden ist."

Es reiche nicht aus, dass Fraport erkläre, nur 660.000 Bewegungen für 2015 zu beantragen. Offenbach habe einen Anspruch darauf, dass mit offenen Karten gespielt wird und die tatsächlich mögliche Kapazität für Fluglärm und Risikobetrachtungen in die Planung eingestellt werden. Sonst erlebe man nach 2015 die gleiche Farce mit den Gerichten wie sie derzeit stattfinde.

Dass mehr als 660.000 Bewegungen und 82 Millionen Passagiere pro Jahr geplant seien, bewiesen auch die Äußerungen von Fraport-Vize Schölch, wonach die letzte Baustufe des neuen Terminals 3 erst 2015 in Betrieb gehen soll.

Üblicherweise, so Faulenbach da Costa, werde fünf bis zehn Jahre vor dem Bedarf hergebaut. Es mache aber keinen Sinn, Kapazitätszuwächse in einer Baustelle zu erwarten. Wer die dritte Baustufe erst 2015 in Betrieb nehmen wolle, der beabsichtige erheblich mehr als 82 Millionen Passagiere abzufertigen.
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Flughafen-Ausbau FRA Flughafen-Kapazität Offenbach am Main PFV FRA-Ausbau Unterlagen zum PFV-Antrag Pressemitteilungen Nachtflugverbot Regierungspräsidium Darmstadt Störfall-Kommission (SFK)

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