Flughafenausbau vor dem Kollaps
Pressemitteilung vom 03.04.2004
<2004-04-03>
Am gestrigen Tag leitete die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Hintergrund ist die Nähe der geplanten Nordwestbahn zum Chemiewerk Ticona, die mit der europäischen Seveso II-Richtlinie unvereinbar sein könnte. Die Städte der Nordmainschiene hatten gemeinsam mit der Landeshauptstadt Mainz und der Gemeinde Budenheim bei der Kommission bereits im Dezember 2002 Beschwerde wegen Verstoßes gegen das europäische Umweltrecht erhoben.
"Wir sind über die Einleitung rechtlicher Schritte hoch erfreut. Wieder einmal zeigt sich, dass sich die Mühen im Kampf gegen des geplanten Ausbau lohnen. Bereits das Votum der Bundesstörfallkommission hat belegt, dass die geplante Bahn neben der Ticona nicht realisierbar ist. Die Einleitung des jetzigen Verfahrens bestätigt dies nachdrücklich", betonen der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel, Bürgermeisterin Angelika Munck (Hochheim), Bürgermeister Hans Franssen (Hattersheim) sowie Bürgermeister Ulrich Krebs aus Flörsheim am Main.
Die Europäische Kommission habe auch das ablehnende Votum der Störfallkommission zum Anlass genommen, sich für eine schriftliche Mahnung gegen die Bundesrepublik zu entscheiden. "Ich hätte nie zu träumen gewagt, dass wir mit unserem Antrag, die Risiken des Nebeneinanders von geplanter Nordwestbahn und Ticona überprüfen zu lassen, in solch ein Wespennest gestoßen sind," zeigt sich Hattersheims Rathauschef Franssen sehr zufrieden.
Die Kommission hat die Bundesrepublik aufgefordert, sich binnen zweier Monate zur Sache zu äußern. Vor einer Beantwortung des Mahnschreibens der EU wird die Bundesregierung möglicherweise vom Land Hessen eine Stellungnahme anfordern.
Dem jetzt eingeleiteten Mahnverfahren kann sich nach dem Ermessen der Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof anschließen. Für den Fall, dass Deutschland einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung nicht in dem Sinne nachkommt, dass die festgestellten Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht beseitigt werden, kann ein Zwangsgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland verhängt werden. Es scheint unwahrscheinlich, dass sich die Bundesregierung die Peinlichkeit eines eventuelles Zwangsgeldes erlauben wird.
Die EU-Kommission könnte zugleich zu dem Ergebnis kommen, dass die landesplanerische Beurteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt - die den Abschluss des Raumordnungsverfahrens darstellte - gegen EU-Recht verstößt. Dies wäre dann als eine "schallende Ohrfeige" gegen das Regierungspräsidium Darmstadt als verfahrensführende Behörde und auch für Regierungspräsident Dieke zu verstehen. Die Stadtoberhäupter der Nordmainschiene sowie aus Mainz sind sich darüber einig, dass dies in der Konsequenz nur eine Neuauflage des Raumordnungsverfahren bedeuten könne und somit das von Fraport für dieses Jahr vorgesehene Planfeststellungsverfahren hinfällig würde.
Die Rathauschefs der Nordmainschiene und der Stadt Mainz: "Wir sind zuversichtlich, dass die Kommission zu unseren Gunsten entscheiden wird. Allein die Einleitung des Verfahrens zeigt schon, dass die Kommission von einem Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht ausgeht, anderenfalls hätte sie das Verfahren nicht eingeleitet. Die Realisierung der Nordwestbahn hieße Gefahren heraufzubeschwören, die gegenüber den Menschen in dieser Region nicht zu verantworten sind. Wir appellieren daher nochmals an die Landesregierung, in dieser Angelegenheit Besonnenheit walten zu lassen und zukunftsträchtige Alternativen ernsthaft zu prüfen. Es wird Zeit, dass in Hessen wieder Vernunft einkehrt sowie Recht und Gesetz gilt und nicht mit der "Enteignungs-Keule" gedroht wird."
Und abschließend: "Wir sind keine Flughafengegner! Aber die Grenze der Verträglichkeit zwischen dem Flughafen Frankfurt und der Bevölkerung in den Anrainerkommunen ist aus unserer Sicht erreicht."
"Wir sind über die Einleitung rechtlicher Schritte hoch erfreut. Wieder einmal zeigt sich, dass sich die Mühen im Kampf gegen des geplanten Ausbau lohnen. Bereits das Votum der Bundesstörfallkommission hat belegt, dass die geplante Bahn neben der Ticona nicht realisierbar ist. Die Einleitung des jetzigen Verfahrens bestätigt dies nachdrücklich", betonen der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel, Bürgermeisterin Angelika Munck (Hochheim), Bürgermeister Hans Franssen (Hattersheim) sowie Bürgermeister Ulrich Krebs aus Flörsheim am Main.
Die Europäische Kommission habe auch das ablehnende Votum der Störfallkommission zum Anlass genommen, sich für eine schriftliche Mahnung gegen die Bundesrepublik zu entscheiden. "Ich hätte nie zu träumen gewagt, dass wir mit unserem Antrag, die Risiken des Nebeneinanders von geplanter Nordwestbahn und Ticona überprüfen zu lassen, in solch ein Wespennest gestoßen sind," zeigt sich Hattersheims Rathauschef Franssen sehr zufrieden.
Die Kommission hat die Bundesrepublik aufgefordert, sich binnen zweier Monate zur Sache zu äußern. Vor einer Beantwortung des Mahnschreibens der EU wird die Bundesregierung möglicherweise vom Land Hessen eine Stellungnahme anfordern.
Dem jetzt eingeleiteten Mahnverfahren kann sich nach dem Ermessen der Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof anschließen. Für den Fall, dass Deutschland einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung nicht in dem Sinne nachkommt, dass die festgestellten Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht beseitigt werden, kann ein Zwangsgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland verhängt werden. Es scheint unwahrscheinlich, dass sich die Bundesregierung die Peinlichkeit eines eventuelles Zwangsgeldes erlauben wird.
Die EU-Kommission könnte zugleich zu dem Ergebnis kommen, dass die landesplanerische Beurteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt - die den Abschluss des Raumordnungsverfahrens darstellte - gegen EU-Recht verstößt. Dies wäre dann als eine "schallende Ohrfeige" gegen das Regierungspräsidium Darmstadt als verfahrensführende Behörde und auch für Regierungspräsident Dieke zu verstehen. Die Stadtoberhäupter der Nordmainschiene sowie aus Mainz sind sich darüber einig, dass dies in der Konsequenz nur eine Neuauflage des Raumordnungsverfahren bedeuten könne und somit das von Fraport für dieses Jahr vorgesehene Planfeststellungsverfahren hinfällig würde.
Die Rathauschefs der Nordmainschiene und der Stadt Mainz: "Wir sind zuversichtlich, dass die Kommission zu unseren Gunsten entscheiden wird. Allein die Einleitung des Verfahrens zeigt schon, dass die Kommission von einem Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht ausgeht, anderenfalls hätte sie das Verfahren nicht eingeleitet. Die Realisierung der Nordwestbahn hieße Gefahren heraufzubeschwören, die gegenüber den Menschen in dieser Region nicht zu verantworten sind. Wir appellieren daher nochmals an die Landesregierung, in dieser Angelegenheit Besonnenheit walten zu lassen und zukunftsträchtige Alternativen ernsthaft zu prüfen. Es wird Zeit, dass in Hessen wieder Vernunft einkehrt sowie Recht und Gesetz gilt und nicht mit der "Enteignungs-Keule" gedroht wird."
Und abschließend: "Wir sind keine Flughafengegner! Aber die Grenze der Verträglichkeit zwischen dem Flughafen Frankfurt und der Bevölkerung in den Anrainerkommunen ist aus unserer Sicht erreicht."
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EU - Richtlinien Landebahn Nordwest Ticona Europäische Union Flughafen-Ausbau FRA
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