Standortauswahl für Flughafenausbau grob fehlerhaft
Enteignungsstrategie für Ticona verhindert Ausbau bis zum St. Nimmerleinstag
Droht Schließung des Flughafenbahnhofs?
Von: @RA Möller-Meinecke <2004-02-18>

Presseerklärung

Die Störfallkommission bewertet den geplanten Betrieb der Landebahn Nordwest für unvereinbar mit dem Betrieb des unter die Störfallverordnung fallenden benachbarten Chemiebetriebes Ticona des Celanese-Konzerns.

Für meine durch die Flughafen-Ausbauplanung zum Teil enteignend betroffene Mandantschaft bewerte ich das nach Auswertung aller Gutachten überzeugend begründete einstimmige Votum der Kommission als Vorwegnahme der Planfeststellungsentscheidung des Hessischen Verkehrsministers, die zukünftig nach Recht und Gesetz nur den Antrag der Fraport AG ablehnen kann.

Weitere Hindernisse kommen hinzu:

  1. Gegenüber der Europäischen Kommission habe ich für meine Mandanten aus dem Gewerbegebiet Kelsterbach-Süd die Nichtbeachtung der Störfallrisiken als Verstoß gegen die einschlägige Seveso-II-Richtlinie der EU gerügt. Jetzt ist die EU gehalten, deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
  2. Die Landesregierung will den Planungskonflikt nicht durch eine neue Standortauswahl für die Landebahn, sondern durch eine Enteignung eines modernen Chemiebetriebes mit 1.000 Mitarbeitern lösen. Die dadurch absehbaren Gerichtsverfahren werden den Ausbau des Flughafens trotz angekündigten Sofortvollzuges auf Jahre verzögern. Am Ende wird die Rechtsprechung die Enteignung deshalb als unzulässig bewerten, weil sie angesichts der Standortalternativen (z.B. Nordost-Bahn, Verlagerung nach Hahn oder Köln) gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.
  3. Daher wird es nicht mehr darauf ankommen, daß Fraport auch die Finanzmittel für eine Entschädigung im Milliardenbereich fehlen; in ihrer Finanznot werden weder die Stadt Frankfurt noch der Bundesverkehrsminister als Aktionäre Nachschüsse in dieser Größenordnung aufbringen wollen und auch auf dem Aktienmarkt läßt sich wohl kaum Kapital für eine zu schließende Chemiefirma aufnehmen.
  4. Im relevanten Anflugsektor einer Landebahn Nordwest liegt auch der Flughafenbahnhof der Deutschen Bahn AG. Es wird interessant zu erfahren sein, ob auch dieser enteignet und geschlossen werden soll.
  5. Gestern hat das Regierungspräsidium von der Fraport AG weitere Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren nachgefordert. Relevant ist dabei der Täuschungsversuch, daß die Fraport AG die mögliche Nutzung der Landebahn durch Großflugzeuge unterschlagen hatte. Für meine betroffene Mandantschaft fordere ich als Konsequenz, daß nicht abstrakt eine Landebahn, sondern ein präzises Betriebsprogramm u.a. mit einer Beschränkung der Flugbewegungen zum Inhalt der Planfeststellungsprüfung gemacht wird.

Im Ergebnis zeigt sich: Die Standortauswahl für den Flughafenausbau ist grob fehlerhaft.

Themen hierzuAssciated topics:

Ticona Absturz-Gefahr Landebahn Nordwest Risiko Sofortvollzug Unterlagen zum PFV-Antrag Juristisches zum FRA-Ausbau Gefahren durch Flughafenausbau FRA Verzögerung(en) EU - Richtlinien Wirtschaftsministerium, hessisches Fraport AG

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