Flughafenausbau: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein
Absturzrisiko auf Ticona bei der Planung nicht genügend berücksichtigt
Von: @cf <2004-03-30>
Die EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Umweltrechts ein. Die geplante Nordwestbahn verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die Seveso-II-Richtlinie.
Die EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Umweltrechts ein. Dies wurde in der heutigen Sitzung der Kommission beschlossen. Die geplante Nordwestbahn verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die Seveso-II-Richtlinie.

Eine Sprecherin der Kommission sagte, die Hessische Landesregierung habe ihre Pflicht zu einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung beim Raumordnungsverfahren nicht erfüllt. Das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf das Chemiewerk Ticona, das nur 700 Meter von der geplanten Landebahn entfernt wäre, sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Seveso-Richtlinie schreibt einen Mindestabstand von 4 Kilometern zwischen zwei Störfallbetrieben vor, um schwere Unfälle zu verhindern.

Die Kommission hat der Bundesregierung ein sog. Mahnschreiben übermittelt. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit zur Nachbesserung. Wird danach die Seveso-Richtlinie immer noch nicht korrekt angewendet, könnte die Kommission die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Die EU-Kommission hat mit ihrer Entscheidung auf eine Beschwerde der Fraktion der Flughafen-Ausbaugegner (FAG) im Frankfurt Stadtparlament reagiert, die diese vor einem halbem Jahr eingereicht hatten. Die FAG sprach von einem großen Sieg für die Bürgerinitiativen und Ausbaugegner.

Das Hessische Wirtschaftsministerium wies die Kritik der EU-Kommission wie schon früher als unbegründet zurück. Die Kommission kenne das deutsche Planungsrecht nicht und verkenne die deutsche Rechtslage, sagte ein Sprecher. Das Risiko durch die Ticona werde im Planfeststellungsverfahren und bei der Änderung des Landesentwicklungsplans berücksichtigt, im Raumordnungsverfahre sei das nicht notwendig.

Der Rechtsanwalt der FAG, Möller-Meinicke, sagte dagegen, die EU-Kommission hätte in voller Kenntnis der vom Land Hessen vorgetragenen "Spitzfindigkeiten" entschieden. Sowohl in der Landesplanerischen Beurteilung als auch im Planfeststellungsverfahren müsse die Seveso-Richtlinie beachtet werden.

Weder Ministerpräsident Koch noch die Fraport wollten sich heute zur Entscheidung der EU-Kommission äußern. Der BUND erklärte, die Landebahn Nordwest sei gescheiter, und forderte Landesregierung und Fraport AG auf, die Ausbaupläne für den Frankfurter Flughafen aufzugeben.

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