Raumordnungsverfahren
Information & Diskussion
<2001-06-08>
GEGENSTROM
eine Ausstellung über das Raumordnungsverfahren
zum beabsichtigten Flughafenausbau
in der Stadtbücherei Rüsselsheim, Am Treff
Eröffnung mit Informations- und Diskussionsveranstaltung
Dienstag, 12. Juni 2001 um 20.oo Uhr
„Gerade weil das Raumordnungsverfahren große praktische Bedeutung hat, müssen wir ihm im weiteren Verfahrensgang Aufmerksamkeit widmen. Es ist die erste Stufe, in der die Öffentlichkeit, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Gemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Es ist daher sehr wichtig, dass das Raumordnungsverfahren zur beabsichtigten Flughafenerweiterung nicht vernachlässigt wird.
Es wäre sehr zu wünschen, wenn das Raumordnungsverfahren zur beabsichtigten Flughafenerweiterung mehr Beachtung fände und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen und Verbände in großer Zahl bereits an dieser Stelle ihren Protest gegen den Ausbau zum Ausdruck bringen würden. ...
Es gibt viele schwerwiegende Gründe gegen den Ausbau. Es liegt nun an Ihnen, den Betroffenen, diese Argumente in die bevorstehenden Verfahren einzubringen und damit das Ergebnis dieser Verfahren in Ihrem Sinne zu beeinflussen.“ (Der für die Gemeinden Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg und Rüsselsheim tätige Rechtsanwalt Hansjörg Wurster auf der Informationsveranstaltung am 24. Februar 2ooo in der Walter-Köbel-Halle)
Aller Voraussicht nach wird die Auseinandersetzung um die beabsichtigte Flughafenerweiterung hier in der Region im kommenden Herbst in eine nächste sehr entscheidende Phase gehen. Die Flughafen(ausbau)betreiber werden dann ihre Planungsunterlagen so weit aufbereitet haben, dass das Raumordnungsverfahren (ROV) offiziell beginnen kann.
Das ROV ist die erste Verfahrensstufe, die das Bundesrecht für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrsflughäfen vorschreibt. Es soll die „Raumverträglichkeit“ eines Vorhabens geprüft werden. Dabei sind die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme mit den Zielen des Raumordnungsrechts unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Am Ende des Raumordnungsverfahrens steht eine raumordnerische Beurteilung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Raumordnungsverfahren ist vorgeschrieben. Die Chancen und Möglichkeiten, die dies beinhaltet, sollten in vollem Umfang von den durch einen Flughafenausbau betroffenen Menschen genutzt werden. An die vielen tausend Klageandrohungen gegen den beabsichtigten Ausbau und ersten bei Gerichten eingereichter Klagen von Fluglärm belasteter Gemeinden und einzelner Bürger auf Widerruf der bestehenden Betriebsgenehmigung schließt sich nun die Formulierung von Einwendungen an.
Mit der Ausstellung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammenhänge und Hintergründe des bevorstehenden Raumordnungsverfahrens informiert werden. Zugleich soll ein Rahmen an Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, in dem jede und jeder einzelne initiativ sein kann.
Es ist ein erster kleiner Schritt, sich dem komplexen Verfahren zu nähern und sich darin zurechtzufinden. Die Präsentation wird bis zum Abschluss des Verfahrens ständig aktualisiert werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den sich aus dem übermäßigen Betrieb des Flughafens und dem beabsichtigten Ausbau ergebenden Bedenken und Einwänden, die hier in Form von (Text-)Bausteinen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Außerdem soll eine Einschätzung des Stellenwertes eines Engagements der Bürgerinitiativen im bevorstehenden Raumordnungsverfahren für einen erfolgreichen Widerstand gegen den beabsichtigten Ausbau gewonnen werden.
Gegenstromprinzip: Auf allen Planungsebenen werden unterschiedlich konkrete Zielvorstellungen für die angestrebte räumliche Entwicklung formuliert. Die jeweils nachgeordnete Ebene soll die Vorgaben der übergeordneten Ebene beachten und bezogen auf die konkreten Verhältnisse vor Ort ausformen. Umgekehrt können die nachgeordneten Ebenen bei der Aufstellung von Plänen der übergeordneten Ebene ihre Vorstellungen einbringen. (aus dem Regionalplan Südhessen S. 59)
Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung –
für ein Nachtflugverbot / Rüsselsheim
Kontakt über: Freiwerk, Waldstraße 52, 65428 Rüsselsheim, Tel./FAX: 06142-81101
Internet: www.freenet.de/freiwerk
E-Mail: freiwerk@freenet.de
eine Ausstellung über das Raumordnungsverfahren
zum beabsichtigten Flughafenausbau
in der Stadtbücherei Rüsselsheim, Am Treff
Eröffnung mit Informations- und Diskussionsveranstaltung
Dienstag, 12. Juni 2001 um 20.oo Uhr
„Gerade weil das Raumordnungsverfahren große praktische Bedeutung hat, müssen wir ihm im weiteren Verfahrensgang Aufmerksamkeit widmen. Es ist die erste Stufe, in der die Öffentlichkeit, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Gemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Es ist daher sehr wichtig, dass das Raumordnungsverfahren zur beabsichtigten Flughafenerweiterung nicht vernachlässigt wird.
Es wäre sehr zu wünschen, wenn das Raumordnungsverfahren zur beabsichtigten Flughafenerweiterung mehr Beachtung fände und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen und Verbände in großer Zahl bereits an dieser Stelle ihren Protest gegen den Ausbau zum Ausdruck bringen würden. ...
Es gibt viele schwerwiegende Gründe gegen den Ausbau. Es liegt nun an Ihnen, den Betroffenen, diese Argumente in die bevorstehenden Verfahren einzubringen und damit das Ergebnis dieser Verfahren in Ihrem Sinne zu beeinflussen.“ (Der für die Gemeinden Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg und Rüsselsheim tätige Rechtsanwalt Hansjörg Wurster auf der Informationsveranstaltung am 24. Februar 2ooo in der Walter-Köbel-Halle)
Aller Voraussicht nach wird die Auseinandersetzung um die beabsichtigte Flughafenerweiterung hier in der Region im kommenden Herbst in eine nächste sehr entscheidende Phase gehen. Die Flughafen(ausbau)betreiber werden dann ihre Planungsunterlagen so weit aufbereitet haben, dass das Raumordnungsverfahren (ROV) offiziell beginnen kann.
Das ROV ist die erste Verfahrensstufe, die das Bundesrecht für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrsflughäfen vorschreibt. Es soll die „Raumverträglichkeit“ eines Vorhabens geprüft werden. Dabei sind die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme mit den Zielen des Raumordnungsrechts unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Am Ende des Raumordnungsverfahrens steht eine raumordnerische Beurteilung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Raumordnungsverfahren ist vorgeschrieben. Die Chancen und Möglichkeiten, die dies beinhaltet, sollten in vollem Umfang von den durch einen Flughafenausbau betroffenen Menschen genutzt werden. An die vielen tausend Klageandrohungen gegen den beabsichtigten Ausbau und ersten bei Gerichten eingereichter Klagen von Fluglärm belasteter Gemeinden und einzelner Bürger auf Widerruf der bestehenden Betriebsgenehmigung schließt sich nun die Formulierung von Einwendungen an.
Mit der Ausstellung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammenhänge und Hintergründe des bevorstehenden Raumordnungsverfahrens informiert werden. Zugleich soll ein Rahmen an Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, in dem jede und jeder einzelne initiativ sein kann.
Es ist ein erster kleiner Schritt, sich dem komplexen Verfahren zu nähern und sich darin zurechtzufinden. Die Präsentation wird bis zum Abschluss des Verfahrens ständig aktualisiert werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den sich aus dem übermäßigen Betrieb des Flughafens und dem beabsichtigten Ausbau ergebenden Bedenken und Einwänden, die hier in Form von (Text-)Bausteinen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Außerdem soll eine Einschätzung des Stellenwertes eines Engagements der Bürgerinitiativen im bevorstehenden Raumordnungsverfahren für einen erfolgreichen Widerstand gegen den beabsichtigten Ausbau gewonnen werden.
Gegenstromprinzip: Auf allen Planungsebenen werden unterschiedlich konkrete Zielvorstellungen für die angestrebte räumliche Entwicklung formuliert. Die jeweils nachgeordnete Ebene soll die Vorgaben der übergeordneten Ebene beachten und bezogen auf die konkreten Verhältnisse vor Ort ausformen. Umgekehrt können die nachgeordneten Ebenen bei der Aufstellung von Plänen der übergeordneten Ebene ihre Vorstellungen einbringen. (aus dem Regionalplan Südhessen S. 59)
Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung –
für ein Nachtflugverbot / Rüsselsheim
Kontakt über: Freiwerk, Waldstraße 52, 65428 Rüsselsheim, Tel./FAX: 06142-81101
Internet: www.freenet.de/freiwerk
E-Mail: freiwerk@freenet.de
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