BUND legt EU-Beschwerde wegen der CCT-Flugzeugwerft ein
Pressemitteilung vom 27. Juli 2004
<2004-07-27>
In seinem Widerstand gegen die Erweiterung des Frankfurter Flughafens hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gestern Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel erhoben. Folgt die Kommission den Argumenten des BUND, wird sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. "Die Fehlentscheidung der Landesregierung muss korrigiert werden", begründete Vorstandsmitglied Brigitte Martin die Entscheidung des Verbandes. Besondere Brisanz erhält der Vorgang durch die unmittelbare Nachbarschaft der CCT-Werft zur noch nicht genehmigten A380-Werft. Der BUND geht davon aus, dass eine optimierte Planung beider Werften die Rodung des ökologisch hochwertigen Bannwald weitgehend unnötig machen wird.
Angesichts der Größe der CCT-Werft von über 70.000 Quadratmetern, von denen immerhin 50.000 vollständig versiegelt werden, und der Nähe zu ökologisch hochwertigen Waldbeständen wirft der Verband der Landesregierung die grobe Missachtung verbindlicher Vorgaben der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) und einer EU-Naturschutzrichtlinie vor. Die CCT-Halle selbst soll etwa 40 Meter hoch werden und 14.000 Quadratmeter überspannen. Die Genehmigung erfolgte nach Meinung des BUND rechtswidrig, weil sie ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne förmliche Berücksichtigung der besonderen europarechtlichen Schutzerfordernisse für die benachbarten Waldflächen erfolgte. Der Wald wird u. a. für den Hirschkäfer und die Bechsteinfledermaus als Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) gemeldet. Außerdem handelt es sich um ein EU-Vogelschutzgebiet, in dem nach Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte immerhin 18 bedrohte Vogelarten, wie Mittelspechte, Baumfalke oder Neuntöter, leben. Die CCT-Werft zerstört darüber hinaus voraussichtlich ein großes Vorkommen der Zauneidechse, obwohl für diese Art in der EU und in Hessen besondere Schutzbestimmungen gelten. Trotz klarer Hinweise aus früheren Jahren wurde ohne Prüfung im Gelände unterstellt, dass das Vorkommen erloschen wäre bzw. die "potentielle Population" nicht beeinträchtigt würde.
Ziel der Beschwerde ist die generelle Durchsetzung des EU-Umweltrechtes in Hessen und nachträgliche Schadensminimierung im konkreten Fall. Letztere kann sich auch auf die A380-Werft erstrecken, da die EU-Vorschriften eine gemeinsame Prüfung gleichartiger Vorhaben vorschreiben. Hingegen prüfte und genehmigte die Landesregierung die CCT-Werft unabhängig von der A380-Werft. Für die Rechtsanwältin des BUND Ursula Philipp-Gerlach ein geradezu klassischer Fall der unzulässigen Salamitaktik.
Im CCT-Verfahren kann der BUND vor nationalen Gerichten nur Klage gegen die Verletzung des Beteiligungsrechtes erheben. Derzeit bereitet der BUND den Weg zum Bundesverwaltungsgericht vor, um die ablehnende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu korrigieren. Hat der Verband damit Erfolg, wird die Plangenehmigung aufgehoben auch dann, wenn die Werft bereits in Betrieb sein sollte. Wir rechnen fest damit, dass dann endlich die gebotene waldsparende Realisierung der neuen Flugzeugwerften beginnt, sagt Brigitte Martin vom BUND.
Angesichts der Größe der CCT-Werft von über 70.000 Quadratmetern, von denen immerhin 50.000 vollständig versiegelt werden, und der Nähe zu ökologisch hochwertigen Waldbeständen wirft der Verband der Landesregierung die grobe Missachtung verbindlicher Vorgaben der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) und einer EU-Naturschutzrichtlinie vor. Die CCT-Halle selbst soll etwa 40 Meter hoch werden und 14.000 Quadratmeter überspannen. Die Genehmigung erfolgte nach Meinung des BUND rechtswidrig, weil sie ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne förmliche Berücksichtigung der besonderen europarechtlichen Schutzerfordernisse für die benachbarten Waldflächen erfolgte. Der Wald wird u. a. für den Hirschkäfer und die Bechsteinfledermaus als Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet) gemeldet. Außerdem handelt es sich um ein EU-Vogelschutzgebiet, in dem nach Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte immerhin 18 bedrohte Vogelarten, wie Mittelspechte, Baumfalke oder Neuntöter, leben. Die CCT-Werft zerstört darüber hinaus voraussichtlich ein großes Vorkommen der Zauneidechse, obwohl für diese Art in der EU und in Hessen besondere Schutzbestimmungen gelten. Trotz klarer Hinweise aus früheren Jahren wurde ohne Prüfung im Gelände unterstellt, dass das Vorkommen erloschen wäre bzw. die "potentielle Population" nicht beeinträchtigt würde.
Ziel der Beschwerde ist die generelle Durchsetzung des EU-Umweltrechtes in Hessen und nachträgliche Schadensminimierung im konkreten Fall. Letztere kann sich auch auf die A380-Werft erstrecken, da die EU-Vorschriften eine gemeinsame Prüfung gleichartiger Vorhaben vorschreiben. Hingegen prüfte und genehmigte die Landesregierung die CCT-Werft unabhängig von der A380-Werft. Für die Rechtsanwältin des BUND Ursula Philipp-Gerlach ein geradezu klassischer Fall der unzulässigen Salamitaktik.
Im CCT-Verfahren kann der BUND vor nationalen Gerichten nur Klage gegen die Verletzung des Beteiligungsrechtes erheben. Derzeit bereitet der BUND den Weg zum Bundesverwaltungsgericht vor, um die ablehnende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu korrigieren. Hat der Verband damit Erfolg, wird die Plangenehmigung aufgehoben auch dann, wenn die Werft bereits in Betrieb sein sollte. Wir rechnen fest damit, dass dann endlich die gebotene waldsparende Realisierung der neuen Flugzeugwerften beginnt, sagt Brigitte Martin vom BUND.
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Naturschutzgebiet BUND Hessen Flughafen-Ausbau FRA Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) Vogelschutz-Gebiete (im Rhein-Main-Gebiet) CCT-Werft EU - Richtlinien
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