Pressemitteilung des BBI:
BBI: Untaugliche Änderungen des Luftverkehrsgesetzes
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2015-10-20>
Das deutsche Luftverkehrs­recht erfüllt nach Auffassung der EU-Kommission die Anforderungen von zwei EU-Richtlinien nicht ausreichend. Die Bundes­regierung weicht aus

Pressemitteilung Bündnis der Bürgerinitiativen vom 20.10.2015 (Thomas Scheffler)

Nach Auffassung der Europäischen Kommission bleibt das geltende deutsche Luftverkehrsrecht hinter den Anforderungen der Europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (2011/92/EU) und der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (92/43/EWG) zurück.

Bemängelt hatte die Europäische Kommission u.a., dass Flugverfahren an deutschen Flughäfen ohne die notwendigen Verträglichkeitsprüfungen für den Schutz von Mensch und Umwelt festgelegt werden.

Dieser klaren Forderung der EU-Kommission weicht die Bundesregierung aus. Für An- und Abflugrouten soll die Umweltverträglichkeit nicht im Verfahren der Flugroutenfestlegung, sondern im Planfeststellungsverfahren und auch nur im Einwirkungsbereich des jeweiligen Flughafens geprüft werden. Der Einwirkungsbereich endet dort, wo die extrem hohen Immissionsgrenzwerte des Fluglärmgesetzes unterschritten sind.

„Richtiger wäre es, den Einwirkungsbereich eines Flughafens über umwelt- und nachbarschützende Immissionsgrenzwerte zu definieren.“ so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen. „Aber solche Grenzwerte sucht man im ganzen Luftverkehrsrecht vergeblich.“

Die Bürgerinitiativen rufen die Bundesländer auf, im anstehenden Bundesratsverfahren die vorgeschlagene Gesetzesänderung abzulehnen. Die Verpflichtung, Flugrouten nur innerhalb von Lärmschutzzonen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen, ist sachlich unverständlich. Diese unzureichende Regelung wird das nächste Vertragsverletzungsverfahren auslösen. Vorsorgeorientierte Immissionsgrenzwerte oder Lärmminderungsziele sind besser geeignet, die Prüfbereiche abzugrenzen.


Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“,kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärmbetroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität.

Die gemeinsamen Ziele sind:

  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
  • Stilllegung der Landebahn Nordwest
Themen hierzuAssciated topics:

BBI-PMs BBI Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) EU-Kommission EU - Richtlinien

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