BBI: Justiz als Waffe gegen die Bürger?
Pressemitteilung vom 16.10.2003
<2003-10-17>
„Dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Klage der Stadt Neu-Isenburg und von vier betroffenen Bürgern abgewiesen hat, war nach den jüngsten Urteilen aus Kassel zu erwarten. Zeigte sich doch bei allen, dass die Gerichte in bedingungsloser Treue zum Dienstherren in Wiesbaden stehen, der die Richter nach Parteiproporz bestimmt - ob es um Autobahnen oder den Flughafen-ausbau geht."
Der Sprecher des Bündnisses der BIs weist auf die heftigen Reaktionen vieler Bürger und deren Unverständnis hin. Die unverhüllte Kaltschnäuzigkeit, mit der hier ihr Grundrecht auf Gesundheit beiseite gewischt wird, hat erschüttert und ruft Zorn hervor. Die Diktion spricht Bände, so der BI-Sprecher: Auch „schwersten Lärmeinwirkungen“ könne "mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen und erforderlichenfalls zusätzlich mit einer angemessenen Geldentschädigung für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereichen entgegengewirkt werden“, so der Senat.
Es stellt sich dem Gericht offenbar gar nicht erst die Frage, ob diese "schwersten Lärmeinwir-kungen" eventuell bei den Menschen schwerste Folgeerscheinungen zeigen, die nicht mit Lärmschutzfenstern und erst recht nicht mit Entschädigungen zu kurieren sind. "Sollen wir in der Käfighaltung hinter Dreifachverglasung verkümmern und uns im Garten die Geldscheine der Entschädigung in die Ohren stecken?“
Es hat mindestens den Anschein, dass sich die Richter in keiner Weise mit den aktuellen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung auseinander gesetzt haben.
Denn die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die ja längst auch in Kassel bekannt sind, hätten zwingend ein anderes Urteil erfordert. "Es drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass es eine unabhängige Justiz in Hessen nicht mehr gibt. Die Gerichte verstehen sich wohl eher darauf, die Interessen der Staatsmacht und ihrer Hintermänner in der Industríe zu schützen. Wie lange die Bürger diese Entwicklung, die ihre Gesundheit reinen Wirtschaftsinteressen unterordnet, noch einfach so hinnehmen werden, muß die Zukunft zeigen!“
Das Bündnis der Bürgerinitiativen sieht seine Bemühungen, den Protest gegen den Flughafenausbau ausschließlich mit den Mitteln des Rechtsstaates zu führen, durch Urteile wie dieses, unterlaufen. Sie ruft alle Bürger auf, sich nicht provozieren zu lassen und die Hoffnung auf eine gerechte mit legalen Mitteln erreichbare Lösung noch nicht aufzugeben.
Der Sprecher des Bündnisses der BIs weist auf die heftigen Reaktionen vieler Bürger und deren Unverständnis hin. Die unverhüllte Kaltschnäuzigkeit, mit der hier ihr Grundrecht auf Gesundheit beiseite gewischt wird, hat erschüttert und ruft Zorn hervor. Die Diktion spricht Bände, so der BI-Sprecher: Auch „schwersten Lärmeinwirkungen“ könne "mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen und erforderlichenfalls zusätzlich mit einer angemessenen Geldentschädigung für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereichen entgegengewirkt werden“, so der Senat.
Es stellt sich dem Gericht offenbar gar nicht erst die Frage, ob diese "schwersten Lärmeinwir-kungen" eventuell bei den Menschen schwerste Folgeerscheinungen zeigen, die nicht mit Lärmschutzfenstern und erst recht nicht mit Entschädigungen zu kurieren sind. "Sollen wir in der Käfighaltung hinter Dreifachverglasung verkümmern und uns im Garten die Geldscheine der Entschädigung in die Ohren stecken?“
Es hat mindestens den Anschein, dass sich die Richter in keiner Weise mit den aktuellen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung auseinander gesetzt haben.
Denn die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die ja längst auch in Kassel bekannt sind, hätten zwingend ein anderes Urteil erfordert. "Es drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass es eine unabhängige Justiz in Hessen nicht mehr gibt. Die Gerichte verstehen sich wohl eher darauf, die Interessen der Staatsmacht und ihrer Hintermänner in der Industríe zu schützen. Wie lange die Bürger diese Entwicklung, die ihre Gesundheit reinen Wirtschaftsinteressen unterordnet, noch einfach so hinnehmen werden, muß die Zukunft zeigen!“
Das Bündnis der Bürgerinitiativen sieht seine Bemühungen, den Protest gegen den Flughafenausbau ausschließlich mit den Mitteln des Rechtsstaates zu führen, durch Urteile wie dieses, unterlaufen. Sie ruft alle Bürger auf, sich nicht provozieren zu lassen und die Hoffnung auf eine gerechte mit legalen Mitteln erreichbare Lösung noch nicht aufzugeben.
Themen hierzuAssciated topics:
Juristische Auseinandersetzung Rechtsstreit bez. Flughafen FRA BBI-PMs Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage (vor Gericht) Gerichtsurteile
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