Die Belastungen des Frankfurter Flughafens trifft viele BürgerInnen im Rhein-Main-Gebiet. Ein Ausbau des Flughafens würde noch sehr viel mehr Leute und Unternehmen betreffen. Die Rechte der Betroffenen (z.B. Recht auf körperliche Unversehrtheit nach GG Art. 2 Abs. 2) sind oder werden durch den bestehenden Betrieb und erst recht durch einen weiteren Ausbau betroffen. Da die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen aber größere finanzielle Vorleistungen erfordert, haben sich BürgerInnen in Klagevereinigungen zusammengeschlossen. Z.B. unter dem Motto:
"Nicht jammern, sondern klagen."
Hier Beispiele für Vereinigungen im Rhein-Main-Gebiet:
- Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V.
- Der unabhängige Verein der über 60 Bürgerinitiativen.
- LAERM - Leben, Arbeiten und Erholen in Rhein-Main e.V.
- Rüsselsheim
- "Wir wollen hier weiter leben e. V."
- Neu-Isenburg
OVG Frankfurt/Oder erklärt Landesentwicklungsplan zu Flughafen Schönefeld für nichtig
Gericht sieht grobe Fehler bei der Standortabwägung - die Ausbau-Planer stört es wenig
Von: @cf <2005-02-11>
Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat gestern den "Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (Lep FS)" der Länder Berlin und Brandenburg für unwirksam erklärt. Die Richter bescheinigten den Planern "grobe Fehler bei der Standortauswahl und der Beurteilung der Wirkung des Lärms auf die Betroffenen". Mehr»
Bilanz der Anhörung im Planfeststellungsverfahren:
ZRM: "Wartungshalle im Bannwald kann und darf nicht gebaut werden !"
Pressemitteilung vom 04.03.2004
Von: @Zukunft Rhein-Main <2004-03-05>
"Der Erörterungstermin hat bestätigt, dass jede der über 40.000 Einwendungen gegen die geplante A380-Werft am Frankfurter Flughafen voll und ganz berechtigt war!" Diese Bilanz ziehen die Sprecher der Initiative "Zukunft Rhein-Main". Mehr»
BMU: Klagerechte von Umweltverbänden erweitert
Pressemitteilung vom 12.05.2011
Von: @Bundesumweltministerium <2011-05-12>
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem am 12. Mai 2011 verkündeten Urteil die Klagerechte von Umweltverbänden erweitert. Das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss jetzt angepasset werden. Mehr»
Rechtsschutz gegen Fluglärm
Zum aktuellen Stand der rechtlichen und medizinischen Debatte am Beispiel des Darmstädter Nordens
Von: @Daniel Lewien <2001-10-16>