BUND Antrag hat keine aufschiebende Wirkung für die CCT-Werft
Pressemitteilung von 25.03.2004
<2004-03-25>
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH-Kassel) hat einen Antrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), mit dem dieser eine aufschiebende Wirkung für die Plangenehmigung der CCT-Werft am Frankfurter Flughafen erreichen wollte, gestern abgelehnt. Der BUND wird die Rechtmäßigkeit der Genehmigung nun durch die Europäische Kommission prüfen lassen.
Der VGH teilte dem Verband seine Entscheidung per Telefax und ohne Begründung mit. Sollte der BUND in der Hauptsache Erfolg haben, müsste das Genehmigungsverfahren neu beginnen. Der nun mögliche Baubeginn der Wartungsanlage ist deshalb immer noch mit dem Risiko des späteren Rückbaus behaftet.
Bei der Klage handelte es sich wegen der unzureichenden und nur schwer verständlichen Ausgestaltung des Verbandsklagerechts nicht um eine eigentliche Verbandsklage. Gestritten wird vielmehr um die Frage, ob der BUND im Genehmigungsverfahren zu beteiligen gewesen wäre. Einen Beschluss über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung selbst - unabhängig von der Verfahrensart - können die Richter in dem weiter anhängigen Rechtstreit nicht treffen.
Der BUND leitet die Pflicht zu seiner Beteiligung aus der Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab, die zwangsläufig zur Verbandsbeteiligung geführt hätte. Der Verband wirft dem Hessischen Wirtschaftsminister vor, dass dieser mit der Plangenehmigung das falsche Verfahren gewählt und den BUND damit rechtswidrig vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen habe. Die UVP-Pflicht für das ca. 7 ha große Vorhaben leitet der BUND aus der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ihrer Umsetzung in das deutsche UVP-Gesetz ab. Danach ist ein Vorhaben UVPpflichtig, wenn Beeinträchtigungen von FFH- oder Vogelschutzgebieten oder sonstige besondere Umweltbeeinträchtigungen auftreten können. Die Planung sieht vor, dass die CCT-Werft in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bannwald, der zugleich europäisches Schutzgebiet nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist, errichtet wird.
Der VGH teilte dem Verband seine Entscheidung per Telefax und ohne Begründung mit. Sollte der BUND in der Hauptsache Erfolg haben, müsste das Genehmigungsverfahren neu beginnen. Der nun mögliche Baubeginn der Wartungsanlage ist deshalb immer noch mit dem Risiko des späteren Rückbaus behaftet.
Bei der Klage handelte es sich wegen der unzureichenden und nur schwer verständlichen Ausgestaltung des Verbandsklagerechts nicht um eine eigentliche Verbandsklage. Gestritten wird vielmehr um die Frage, ob der BUND im Genehmigungsverfahren zu beteiligen gewesen wäre. Einen Beschluss über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung selbst - unabhängig von der Verfahrensart - können die Richter in dem weiter anhängigen Rechtstreit nicht treffen.
Der BUND leitet die Pflicht zu seiner Beteiligung aus der Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab, die zwangsläufig zur Verbandsbeteiligung geführt hätte. Der Verband wirft dem Hessischen Wirtschaftsminister vor, dass dieser mit der Plangenehmigung das falsche Verfahren gewählt und den BUND damit rechtswidrig vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen habe. Die UVP-Pflicht für das ca. 7 ha große Vorhaben leitet der BUND aus der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ihrer Umsetzung in das deutsche UVP-Gesetz ab. Danach ist ein Vorhaben UVPpflichtig, wenn Beeinträchtigungen von FFH- oder Vogelschutzgebieten oder sonstige besondere Umweltbeeinträchtigungen auftreten können. Die Planung sieht vor, dass die CCT-Werft in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bannwald, der zugleich europäisches Schutzgebiet nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist, errichtet wird.
Themen hierzuAssciated topics:
Flughafen-Ausbau FRA Klage (vor Gericht) Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) BUND Hessen Pressemitteilungen des BUND Hessen Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) CCT-Werft
Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
Ziele der Initiative "Zukunft-Rhein-Main"
Was wir wollen - Die fünf Forderungen der Initiative "Zukunft Rhein-Main"
Unser Standpunkt: Ja zur Wirtschaftsregion Rhein-Main - Nein zum Flughafenausbau !
Unser Standpunkt: Ja zur Wirtschaftsregion Rhein-Main - Nein zum Flughafenausbau !
Wichtiger Abwägungsfaktor bröckelt - Konsensus-Workshop zeigt: Arbeitsplatzprognosen weisen gravierende Mängel auf
Durch den Ausbau würde die regionalökonomisch "optimale Flughafengröße" überschritten
<2007-04-30>
Argumentesammlung zum A380 Planfeststellungsverfahren
Was sind die wichtigsten Einwände gegen die Pläne für eine Wartungshalle ?
<2003-05-29>
Flughafenausbau-Pläne
Was steht im "Generalausbauplan" drin und was wird darüber hinaus noch geplant?
<2003-03-27>
Waldvernichtung durch Flughafen-Expansion
Für jede der geplanten neuen (Start-)Landebahnen müssen erhebliche Waldflächen abgeholzt werden
<2004-03-01>
Störfall-Kommission der Bundesregierung prüft Ausbau-Varianten
Steht die Ticona der Nordwestbahn im Weg?
<2003-02-18>
Klagen der Stadt Offenbach gegen den Frankfurter Flughafenbetrieb abgewiesen
Presseinformation
<2003-04-02>
PFV Landebahn: Fraport will die Bürger durch Zeitdruck ausschalten
Pressemitteilung vom 02.09.2003
<2003-09-02>
Koch plant Rücktritt als Aufsichtsratsvorsitzender der Fraport
Bringt der Ministerpräsident sich rechtzeitig in Sicherheit?
<2003-09-04>
Fraport reicht Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Landebahn Nord ein
Bender verspricht 100000 neue Arbeitsplätze
<2003-09-10>
Noch eine riesige Flugzeugwerft: BUND erwägt Verbandsklage
Pressemitteilung vom 14.11.2003
<2003-11-14>
A380-Werft-Planungen
1. Ausbauabschnitt per Ausbau durch die Hintertür: Weitreichende Konsequenzen ergäben sich aus einem Flughafenausbau für das A380-Riesenflugzeug ?
<2002-08-21>
Der "Drohbrief" der Fraport zum Votum der Störfall-Kommission
Original-Text des umstrittenen Schreibens
<2004-02-15>
Flughafenausbau verzögert sich um mindestens 3 Jahre
Wirtschaftsministerium gibt seinen Zeitplan zum Ausbauverfahren bekannt
<2004-05-28>