BUND: Landesregierung verzögert weiterhin das Gerichtsverfahren zur CCT-Werft
Pressemitteilung vom 05.07.2005
Von: @BUND <2005-07-05>

Die hessische Landesregierung verzögert auch weiterhin das Gerichtsverfahren zur Flugzeugwerft der Condor Cargo Technik (CCT) am Frankfurter Flughafen. Die Fristsetzung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren endete vor knapp drei Monaten. Doch bis heute hat das Land in dem Verfahren keine Stellungnahme abgegeben.

Damit setzt das Land seine Verschleppungstaktik konsequent fort, lautet der Vorwurf des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen). "Offenbar fürchtet Wirtschaftsminister Rhiel eine Gerichtsentscheidung zu Gunsten des BUND wegen der Konsequenzen", kritisiert Brigitte Martin vom Vorstand des BUND. Die Verzögerungstaktik des Wirtschaftsministers widerspricht eklatant den eigenen politischen Forderungen der Landesregierung nach zügigen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren. Sie belastet außerdem unnötig das Bundesverwaltungsgericht.

Das Land hatte bereits die Zulassung der Revision durch verspätete Stellungnahmen verzögert, indem es die vom BVerwG gesetzte Frist (18.10.04) und die Fristverlängerung bis zum 18.11.04 verstreichen ließ. Zusammen mit der neuerlichen Verzögerung hat das Land nicht nur eine Verfahrensverzögerung von einem halben Jahr zu verantworten, es provoziert auch eine immer schwierigere Gemengelage der Genehmigungssituation. Denn wenn die Zulassung der CCT-Werft - wie vom BUND erwartet - durch das BVerwG aufgehoben oder ausgesetzt wird, ergeben sich Verwerfungen zur übrigen Ausbauplanung des Flughafens.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte dem Revisionsantrag des BUND gegen die Klagerückweisung im Januar 2005 stattgegeben. Vorausgegangen war Abweisung der BUND-Klage durch den Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH-Kassel) am 01.06.04 gegen die Plangenehmigung der CCT-Werft, die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung in einem nicht öffentlichen Verfahren ohne Verbandsbeteiligung am 14.11.03 erteilt worden war. Mit der Annahme der Revision ist die Entscheidung in der Rechtssache wieder offen. Folgt das BVerwG den Argumenten des BUND, ist nicht einmal der Abriss der fast fertiggestellten Halle auszuschließen.

Die CCT-Flugzeugwerft wird unmittelbar neben dem genehmigten Standort der A380-Werft errichtet. Auch ihre Ausmaße sind mit 175 Metern Länge, 79,5 Metern Breite und 40,5 Metern Höhe gewaltig. Nach der Plangenehmigung hätte die CCT-Werft damit ausreichend Platz zur Wartung des A380 geboten, doch wird die Halle niedriger als zulässig realisiert, so dass der neue Riesenflieger nicht mehr durch die Hallentore passt.

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