"Nachtflugverbot" am Frankfurter Flughafen ?
"Nachtflugverbot" bleibt ein Versprechen ohne Wert
Von: @(BUND Hessen) <2002-08-19>

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bestätigt das aktuelle Gutachten des Regionalen Dialogforums zum "Nachtflugverbot", dass die Landesregierung die Bedingung "Ausbau nur bei 'Nachtflugverbot' " nicht garantieren kann. "Die Zusage zum 'Nachtflugverbot' bleibt ein Versprechen ohne Wert", kritisierte BUNDvorstandsprecher Walter Raiss. Kritik übt der BUNDsprecher auch an der Öffentlichkeitsarbeit der Führungsriege des Regionalen Dialogforums: "Es ist bemerkenswert, wie die Politik der Landesregierung ohne neue Fakten und einen formellen Beschluss durch die Mitglieder des RDF unterstützt wird."

Für den BUND bleibt der bekannte Konflikt bestehen. Die Lufthansa wird das "Nachtflugverbot" beklagen, dort voraussichtlich mindestens teilweise Recht bekommen und dann wird ausgebaut und nachts geflogen.

Der im RDF-Gutachten aufgezeigte Abwägungskonflikt zwischen den Rechten der Fluggesellschaften und dem grundgesetzlichen Anspruch der Anwohner auf Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm ist längst bekannt. Ohne Neuigkeitswert ist für Fachleute auch die Tatsache, dass einem "Nachtflugverbot" keine internationalen Regeln oder Gesetze entgegenstehen. "Das Problem liegt in Deutschland und in der Hartleibigkeit der Politik, die die Rechte der Luftfahrt stärker gewichtet als den Schutz der Bürgerinnen und Bürger", bemängelt der BUNDvorstandssprecher.

Eindeutig gegen die Einführung des "Nachtflugverbots" gerichtet ist für den BUND das Verhalten der Landesregierung und der Fraport. Denn während das RDF-Gutachten betont, dass die rechtliche Durchsetzung des "Nachtflugverbots" größer wird, wenn der Flughafenbetreiber es selbst beantragt, hat Fraport dies bis heute konsequent und ohne Angabe von Gründen verweigert. "Warum sitzt der Ministerpräsident im Fraport-Aufsichtsrat, wenn er dort nicht die von ihm versprochene Politik konsequent vertritt", fragt der BUNDvorstandssprecher. Gegen die rechtliche Durchsetzung wird sich auch die wohl schlimmste Streichung auswirken, die Wirtschaftsminister Dieter Posch dem Regierungspräsidium in Darmstadt im Raumordnungsverfahren abverlangte. Statt der rechtlich wirksamen Bedingung "Hierzu ist es erforderlich, die Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr – wie von der Vorhabensträgerin vorgesehen – von planmäßigen Flugbewegungen freizuhalten" enthält die Schlussbeurteilung zum Raumordnungsverfahren nun nur noch einen unverbindlichen Hinweis.

Der Hinweis der Nachtfluggutachter, dass ein Flughafensystem "Frankfurt/M. – Hahn" eine "wichtige Erleichterung" bei der Durchsetzung des "Nachtflugverbotes" sei, wirft neue Fragen auf. "Bedeutet die Formulierung der Gutachter im Klartext, dass sie die Durchsetzung des 'Nachtflugverbots' ohne das Flughafensystem 'Frankfurt/M. – Hahn' für sehr schwierig halten?" fragt sich der BUND.

"Man erkennt unschwer die Methode: Je unverbindlicher im Rechtsverfahren formuliert wird, desto wirksamer muss die Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden," lautet der Vorwurf von Walter Raiß. Für den Umweltverband ist es bemerkenswert, dass Prof. Wörner für das Regionale Dialogforum Pressemitteilungen abgibt und Pressekonferenzen abhält, bevor die Mitglieder des RDF sich inhaltlich mit dem Gutachten auseinandersetzen können. Hierzu passt auch, dass Prof. Wörner nicht von einer Nachtflugbeschränkung zwischen 23.00 und 5.00 Uhr, sondern fälschlich von einem "Nachtflugverbot" spricht. Ein solches Verbot müsste nach den deutschen und europarechtlichen Definitionen aber die Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr umfassen.

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