Express- und Kurierdienste lehnen Nachtflugverbot ab
BIEK hat entsprechende Einwendung erhoben
Von: @cf <2005-03-04>

Nicht nur die Fluggesellschaften, sondern auch der der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) lehnt das im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Flughafenausbau des Frankfurter Flughafens beantragte Nachtflugverbot ab. Wie der Verband mitteilte, hat er daher Einwendungen beim Regierungspräsidium Darmstadt erhoben. Nach Ansicht des BIEK ist "beantragte Nachtflugverbot ist mit Funktion und Bedeutung des internationalen Verkehrsflughafens Frankfurt/Main unvereinbar und daher rechtswidrig".

Die Unternehmen der Kurier-, Express- und Paket(KEP)-Branche seien auf den nächtlichen Flugverkehr angewiesen, um die Anforderungen ihrer Kunden nach schneller Anbindung an die Weltmärkte erfüllen zu können. Ein qualitativ hochwertiges Verkehrssystem, inklusive Nachtflugmöglichkeiten, sei ein bedeutenden Standortfaktor.

In einer rechtlichen Stellungnahme kommmt der BIEK zu dem Schluss, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss, mit dem ein Nachtflugverbot für den gesamten Flughafen angeordnet werde, seien positiv. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Verband nicht nur eine Einwendung eingereicht hat, sondern auch eine Klage folgen lassen wird, wenn das Nachtflugverbot tatsächlich im Planfeststellungsbeschluss stehen sollte. Wie der BIEK in seiner Einwendung schreibt, hat Fraport die Notwendigkeit eines Nachtflugverbotes nicht hinreichend begründet; aus dem lärmmedizinischen Gutachten ließe sich eine Notwendigkeit jedenfalls nicht ableiten. Womit der Verband ausnahmsweise Recht hat.

Die Begründungen der Gegner von Nachtflugbeschränkunkungen sind durchaus interessant zu lesen. Das zugrunde liegende Rechtsgutachten von 2002 ist auch im Internet verfügbar, ebenso wie die Einwendung der BIEK, die den Standpunkt der Logistik-Wirtschaft gut zusammenfasst.

Alle lärmgeplagten Flughafenanwohner dürfte eine rechtliche Einschätzung erfreuen, die in der Stellungnahme enthalten ist: "Dagegen kommt die Festsetzung eines Nachtflugverbotes für die drei vorhandenen Start- und Landebahnen rechtlich nicht in Betracht, da zum einen die Verkehrsinteressen der Flughafennutzer Vorrang vor den Lärmschutzinteressen der Flughafenanwohner haben und zum anderen ein Widerruf der Zulassung nächtlichen Flugverkehrs nicht erforderlich ist, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen".

Mehr:

Außer der BIEK hatten auch die Fluggesellschaften Einwendungen gegen die geplanten Nachtflugbeschränkungen erhoben und Klagen angekündigt (Mehr...) .

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