Antrag auf Nachtflugverbot wird von Lufthansa nicht akzeptiert: Lufthansakonzern sieht Condor und Lufthansa Cargo in Existenz bei Nachtflugverbot gefährdet
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht sich in seinen Zweifeln am versprochenen Nachtflugverbot bestätigt. Vertreter des Lufthansakonzerns legten heute, am 07.03.06, beim Erörterungstermin in Offenbach dar, dass die Nachtflugbeschränkung von 23 bis 5 Uhr die Gesellschaften Condor und Lufthansa Cargo am Standort Frankfurt in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden würde. "Spätestens jetzt sollte von der Politik endlich das Planfeststellungsverfahren gestoppt werden", so BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin. "Die Landesregierung hatte sich genauso wie SPD und FDP darauf festgelegt, dass ein Ausbau nur mit einem Nachtflugverbot stattfinden würde. Ein weiteres Festhalten an den Ausbauplänen streut der Bevölkerung nur weiterhin Sand in die Augen."
In der sogenannten Mediation wurden von der Landesregierung und der Fraport AG zugesichert, dass ein Ausbau in Frankfurt nur gekoppelt mit ein sog. "Nachtflugverbot" von 23 bis 5 Uhr stattfinden würde. Fraport hatte die Nachtflugbeschränkung in den Planfeststellungsunterlagen beantragt. Ministerpräsident Roland Koch versprach mehrfach, dass er nur einem Ausbau mit Nachtflugverbot zustimmen würde. Der BUND hatte schon früh darauf verwiesen, dass erhebliche rechtliche Zweifel bestehen, dass vor Gericht bei einer Klage der betroffenen Luftverkehrsgesellschaften dieses "Nachtflugverbot" Bestand haben werde. "Erst wird ausgebaut, dann sagt uns die Landesregierung, wir hätten ja gerne ein Nachtflugverbot gewollt, durften aber nicht", befürchtet Brigitte Martin vom BUND. Nach Ansicht des BUND wäre dieses wohl von der CDU-Landesregierung beabsichtigte Vorgehen in Anbetracht der unverhohlenen Klageandrohung des größten Fraport-Kunden, dem Lufthansa-Konzern, eine unverantwortliche politische Haltung und ein Vertrauensbruch gegenüber der betroffenen Bevölkerung.
Lufthansa verwies im Erörterungstermin darauf, dass sie künftig 1,3 bis 1,5 Prozent aller Gesamtflugbewegungen in Frankfurt in der Zeit von 23 bis 5 Uhr abwickeln muss, um in ihrer wirtschaftlichen Existenz nicht gefährdet zu sein. Dass die Gerichte im Sinn der Lufthansa urteilen und das vor Gericht maßgebende "überwiegende öffentliche Interesse" am Nachtflugverbot überwiegen würde belegte Lufthansa mit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2005 (26.4.2005 und Eilverfahren Leipzig am 19.5.2005).
Auf die Frage der Anhörungsbehörde an die Fraport, ob denn die Luftfahrtgesellschaften vor der Beantragung des Nachtflugverbotes über die betrieblichen und wirtschaftlichen Konsequenzen gefragt worden seien, antwortete die Fraport mit "Nein". Eine Verlagerung der Flüge nach Hahn oder in die Tagesrandstunden sei schon machbar. "Unglaublich, wie vage und schlecht vorbereitet die Fraport hier dieses rechtlich sehr umstrittene "Nachtflugverbot" beantragt hat", kommentiert die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach. "Dies zeigt, dass Fraport ihren eigenen Antrag auf Nachtflugverbot selbst nicht ernstnimmt." Fraport und die Landesregierung stehen vor einem selbst verschuldeten Scherbenhaufen. "Praktisch in allen bisherigen Tagesordnungspunkten der Erörterung ob im Naturschutz, in der Prognose der Flugentwicklung und Kapazität, den Arbeitsplätzen und bei der Sicherheit und jetzt beim sogenannten Nachtflugverbot konnten die Einwender nachweisen, dass Aussagen von Fraport falsch, überholt oder nicht haltbar sind," so die Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach.
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