Staatsvertrag mit der Schweiz wahrscheinlich endgültig gescheitert
Kommt nun eine deutsche Rechtsverordnung?
<2003-02-19>
Was lange währt, wird nicht immer gut: nach endlosem Hin und Her ist der Staatsvertrag mit der Schweiz über Flugbeschränkungen für An- und abflüge zum Flughafen Zürich jetzt wohl endgültig gescheitert. Am Montag hatten sich die Verkehrsminister beider Länder, Moritz Leuenberger und Manfred Stolpe, noch einmal getroffen, um über Änderungswünsche der Schweizer zu verhandeln. Doch am Ende waren sich alle einig: eine Einigung ist nicht zu erzielen. Weitere Verhandlungen werden nicht stattfinden. Entweder ratifiziert die Schweiz den Vertrag so wie er ist, oder die deutsche Seite wird demnächst Bedingungen durch eine einseitige Rechtsverordnung festlegen.
Die entscheidenden Streitpunkte bei den Verhandlungen sind die Nachtflug-Beschränkungen an Wochenenden und Feiertagen. Der Vertrag sieht hier ein Verbot von Anflügen nach Zürich zwischen 20 und 9 Uhr vor. Die Schweiz möchte diesen Zeitraum zumindest auf 22 - 6 Uhr verkürzen. Doch da hat die baden-württembergische Landesregierung etwas dagegen.
Leuenberger will sich dennoch weiterhin für die Ratifizierung des Vertrags in der Schweiz einsetzen, weil er den Vertrag immer noch für besser hält als die dann drohende deutsche Rechtsverordnung. Doch er weiß auch: er hat damit kaum eine Chance. Der Nationalrat hatte den Staatsvertrag bereits im letzten Jahr abgelehnt. Der Ständerat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, wird im Frühjahr über das Vertragswerk abstimmen. Eine Ablehnung ist auch hier sehr wahrscheinlich. In Deutschland wurde das Ratifizierungsverfahren durch die Neuwahl des Bundestages unterbrochen und müsste nun wieder von neuem begonnen werden. Die Bundesregierung will aber erst wieder aktiv werden, wenn die Schweiz das Abkommen ratifiziert hat.
Auch in Deutschland hat der Staatsvertrag eigentlich keine Chance. Dem Land Baden-Württemberg gehen die im Vertrag festgelegten Flugbeschränkungen nämlich nicht weit genug. Auf Betreiben von Ministerpräsident Teufel war der Staatsvertrag im letzten Herbst im Bundesrat abgelehnt worden. Teufel ließ keinen Zweifel daran, dass er bei einem zweiten Versuch zur Ratifizierung wieder genau so handeln wird: "Die Bevölkerung Baden-Württembergs ist zufrieden, falls der Vertrag nicht zustande kommt", erklärte er, "eine einseitige deutsche Verordnung wäre zum Vorteil Süddeutschlands."
Und die fluglärmgeplagten Bewohner der Rhein-Main-Region staunen weiterhin, wie energisch sich deutsche Politiker - alt gediente und neu gewählte - für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm einsetzen. Vorausgesetzt, es betrifft nicht die eigenen Flughäfen und die eigene Wirtschaft.
Die entscheidenden Streitpunkte bei den Verhandlungen sind die Nachtflug-Beschränkungen an Wochenenden und Feiertagen. Der Vertrag sieht hier ein Verbot von Anflügen nach Zürich zwischen 20 und 9 Uhr vor. Die Schweiz möchte diesen Zeitraum zumindest auf 22 - 6 Uhr verkürzen. Doch da hat die baden-württembergische Landesregierung etwas dagegen.
Leuenberger will sich dennoch weiterhin für die Ratifizierung des Vertrags in der Schweiz einsetzen, weil er den Vertrag immer noch für besser hält als die dann drohende deutsche Rechtsverordnung. Doch er weiß auch: er hat damit kaum eine Chance. Der Nationalrat hatte den Staatsvertrag bereits im letzten Jahr abgelehnt. Der Ständerat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, wird im Frühjahr über das Vertragswerk abstimmen. Eine Ablehnung ist auch hier sehr wahrscheinlich. In Deutschland wurde das Ratifizierungsverfahren durch die Neuwahl des Bundestages unterbrochen und müsste nun wieder von neuem begonnen werden. Die Bundesregierung will aber erst wieder aktiv werden, wenn die Schweiz das Abkommen ratifiziert hat.
Auch in Deutschland hat der Staatsvertrag eigentlich keine Chance. Dem Land Baden-Württemberg gehen die im Vertrag festgelegten Flugbeschränkungen nämlich nicht weit genug. Auf Betreiben von Ministerpräsident Teufel war der Staatsvertrag im letzten Herbst im Bundesrat abgelehnt worden. Teufel ließ keinen Zweifel daran, dass er bei einem zweiten Versuch zur Ratifizierung wieder genau so handeln wird: "Die Bevölkerung Baden-Württembergs ist zufrieden, falls der Vertrag nicht zustande kommt", erklärte er, "eine einseitige deutsche Verordnung wäre zum Vorteil Süddeutschlands."
Und die fluglärmgeplagten Bewohner der Rhein-Main-Region staunen weiterhin, wie energisch sich deutsche Politiker - alt gediente und neu gewählte - für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm einsetzen. Vorausgesetzt, es betrifft nicht die eigenen Flughäfen und die eigene Wirtschaft.
Themen hierzuAssciated topics:
Wochenend-Flugverbote Zürich Baden-Württemberg Staatsvertrag, Staatsverträge Nachtflug-Beschränkungen
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