Fluglärmstreit: die Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz
Pressemitteilung BMVBW vom: 26. Juni 2003
Von: @(BMVBW) <2003-06-27>
Treffen zwischen Bundesrat Moritz Leuenberger und Bundesminister Dr. Manfred Stolpe in Bonn

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 26. Juni 2003, Nr.: 232/03

Bundesrat Moritz Leuenberger und Bundesminister Dr. Manfred Stolpe haben sich am Donnerstag zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich auf folgende Punkte verständigt:

Die Schweizerische Eidgenossenschaft stellt sicher, dass auf dem Flughafen Zürich mit Wirkung vom 30. Oktober 2003 Landungen von Süden auf der Piste 34 möglich sind.

Die Schweizer Seite stellt sicher, dass folgende technische Einrichtungen für den Anflug zur Verfügung stehen:

- ab 30. Oktober 2003 UKW-Drehfunkfeuer (VOR/DME)
- ab 30. April 2004 Landekurssender (LLZ/DME)
- ab 31. Oktober 2004 Instrumentenlandesystem Kat. I (ILS)

Die Bundesrepublik Deutschland wird an der 1. Änderungsverordnung zur 213. DVO zur LuftVO vom 4.4.2003 festhalten, wird aber die mit Wirkung vom 10. Juli 2003 verfügten verschärften Ausnahmeregelungen bis zum 30. Oktober 2003 aussetzen.

Die Deutsche Seite wird die darin genannten Wetterbedingungen für die Piste 34, unter denen zu den Zeiten mit Flugbeschränkungen für den süddeutschen Luftraum dennoch Landungen auf den Pisten 14 und 16 zulässig sind, zu den unter Ziff. 1 genannten Terminen entsprechend anpassen.

Die Bundesrepublik Deutschland wird die über Süddeutschland gelegenen Warteverfahren EKRIT und SAFFA aufheben. Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird bis spätestens Februar 2005 entsprechende Warteverfahren einführen.

Darüber hinaus werden die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Eidgenossenschaft ein abgestimmtes Konzept für die Organisation der Flugsicherung im Grenzbereich mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen entwickeln und umsetzen, das die Sicherheit im Flugverkehr garantiert, einen technisch einwandfreien Verkehrsfluss ermöglicht und die europäischen Entwicklungen einbezieht. Unabhängig von dem noch zu entwickelnden Konzept wird eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland bei Entscheidungs- und Verfahrensabläufen sichergestellt.
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Pressemitteilungen Bundesregierung (Deutschland) Staatsvertrag, Staatsverträge Baden-Württemberg Zürich

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