Stellungnahme zum Gutachten über `Voraussetzungen und die Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtflugverbotes´
Presseerklärung des Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V.
Von: @(HWa) <2001-03-11>
Aus Anlaß der Vorstellung des Gutachtens zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Nachflugverbots am Frankfurter Flughafen durch den Herrn Hess. Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gibt das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. folgende Presseerklärung heraus:

Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., dessen Aufgabe u.a. die Entwicklung rechtlicher Möglichkeiten zur Einführung eines Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen ist, hält grundsätzlich die Anordnung eines "Mini-Nachtflugverbotes" lediglich in der Zeit von 23 bis 5 Uhr für nicht ausreichend. Wie zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Zeit bewiesen haben, ist ein ungestörter Nachtschlaf während mindestens 8 Stunden eine unabdingbare Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlergehen eines wesentlichen Teils der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, und nicht ohne Grund ist in sämtlichen Gesetzen auf nationaler und europäischer Ebene die Nachtzeit eben diese 8 Stunden lang.
Selbst die von der Mediation erfundene "Mini-Nacht", die als ein untrennbarer und unverzichtbarer Bestandteil der Ausbauempfehlung bezeichnet wurde, soll nun aber nicht zum Tragen kommen - von dem eingeschränkten Flugbetrieb in den sog. Tagesrandzeiten ist erst recht keine Rede mehr.

Der Hess. Minister für Wirtschaft und Verkehr war in Gestalt des Leiters der dortigen Verkehrsabteilung, Herrn Güttler, einem Juristen, Teilnehmer des rund eineinhalb Jahre währenden, auf Kosten des Steuerzahlers für viele Millionen DM durchgeführten Mediationsverfahrens und hat somit auch das dortige Nachtflugverbot mit beschlossen. Es ist völlig unverständlich, ja sogar unfaßbar, daß er erst jetzt - über ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens - plötzlich feststellt, daß das Nachtflugverbot unzulässig sei. Das kann nur als Unfähigkeit bezeichnet werden - die Prüfung, ob eine Maßnahme rechtlich durchsetzbar ist, gehört doch wohl an den Anfang jeglicher Überlegungen.

Von den ebenfalls im Mediationsverfahren geforderten und von der Fraport AG in deren 10-Punkte-Programm auch zugesagten "vertrauensbildenden Maßnahmen" ist ebenfalls keine Rede mehr. Im Gegenteil: im Sommerflugplan wurde die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen um 12 %, im kommenden Winterflugplan nochmals um 28 % erhöht. Im Dialogforum wird von seitens des Flughafens, der Fluggesellschaften und anderen Ausbauinteressierten immer betont, das Nachtflugverbot könne nur unter Berücksichtigung deren Interessen, also noch weiter verwässert, in Frage kommen. Die "Garantie" des Herrn Hess. Ministerpräsidenten wird so zum Muster ohne Wert. Er wird in einigen Monaten sagen: "Ich hätte ja so gerne gewollt, aber ich habe aus rechtlichen Gründen leider nicht gedurft". Und seitens der Fraport AG, deren Aufsichtsratsvorsitzender Herr Koch ebenfalls ist, wird gar nicht daran gedacht, das Nachtflugverbot in das Genehmigungsverfahren einzuführen.

Nimmt man das Mediationsergebnis indessen ernst, so muß das laufende Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens sofort abgebrochen werden: nach dem von Herrn Minister Posch vorgelegten Gutachten steht ja fest, daß das auch vom Aufsichtsrat der Fraport AG und dem Hess. Parlament als unabdingbare Voraussetzung für einen Ausbau einzuführende Nachtflugverbot nicht wirksam zu erlassen ist. Angeblich angestrebte freiwillige Selbstbeschränkungen der Flugunternehmen sind von diesen strikt abgelehnt worden, und besitzen im übrigen nicht die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie ein von der Genehmigungsbehörde erlassenes Nachtflugverbot.

Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. hegt indessen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des von Herrn Posch eingeholten Gutachtens. Städte und Gemeinden rund um den Frankfurter Flughafen, aber auch das Institut selbst, beschäftigen inzwischen zusammen ein Dutzend renommierter Anwaltskanzleien, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Verkehrsrechts tätig sind. Keiner der dort beschäftigten Juristen stimmt dem Gutachter des Herrn Posch zu - alle sind von der Einführbarkeit eines Nachtflugverbots überzeugt, und die erste entsprechende Klage ist auch bereits eingereicht.

Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. wird satzungsgemäß den Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einfordern und deshalb auf die Einstellung des nächtlichen Flugbetriebs in der Zeit von 22 bis 6 Uhr pochen, Hilfestellung leisten. Diese Forderung besitzt im übrigen auch eine große wirtschaftliche Bedeutung - nur gesunde und ausgeschlafene Menschen stehen als Arbeitnehmer zur Verfügung, und somit ist die Forderung nach zumindest nächtlicher Ruhe auch ein wesentlicher Beitrag zur oft als Ausbauargument angeführten wirtschaftlichen Prosperität der Region.

Das Institut besitzt inzwischen über 600 Mitglieder aus allen Schichten der Bevölkerung. Es finanziert sich nur durch Beiträge und Spenden, ist politisch völlig unabhängig, als gemeinnützig anerkannt und im und für das ganze Rhein-Main-Gebiet tätig; die Vorstandstätigkeit wird nur ehrenamtlich ausgeübt. Seinen Sitz hat es in 63075 Offenbach, Edith-Stein-Str. 11, FAX 069/86781315.
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Gesund­heits­ge­fah­ren durch Schall Juristisches zum FRA-Ausbau Nachtflugverbot Rechtsstreit bez. Flughafen FRA

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