BI Mörfelden-Walldorf: Nicht nur auf die Gerichte verlassen
Pressemitteilung vom 17.10.2003
<2003-10-17>
Die Abweisung der Klage der Stadt Neu-Isenburg und mehrerer Privatkläger gegen den bestehenden Flughafenbetrieb hat deutlich gezeigt, daß der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel alleine die Profitinteressen von Fraport vertritt. Die Belastungen der Bevölkerung durch den Flughafen spielen für den Senat keine Rolle. Aberwitzig ist die Argumentation, das alles sei durch einen 32 Jahre alten Planfeststellungsbeschluß gedeckt. In dem Urteil ist keine Rede von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm, wie sie die Lärmwirkungsforschung der letzen Jahre aufgezeigt hat.
Statt dessen wird auf die völlig unzureichende Ausweisung eines Nachtschutzgebietes durch die hessische Landesregierung verwiesen und der Bodenlärm durch Triebwerksprobeläufe ignoriert. Offensichtlich ist der Senat der Auffasssung, mit Geld ließe sich alles kaufen. Geldentschädigung für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereichen durch Lärm soll das Recht auf Gesundheit und Lebensqualität ersetzen.
Verwundern kann das Urteil nur jemanden, der glaubt, es reiche alleine die Kraft der Argumente aus, um den permanent von Fraport betriebenen Flughafenausbau zu stoppen. Das Urteil sollte auch dem letzten Gutwilligen klar machen, daß man sich im Kampf gegen die Flughafenerweiterung nicht alleine auf die juristische Schiene verlassen darf. Wer das tut, darf sich hinterher nicht wundern, wenn der Flughafen vor seiner schallisolierten Haustür endet.
Die Debatte um die geplante Flughafenerweiterung ist eine politische und keine juristische Auseinandersetzung. Im Kampf gegen den Flughafenausbau manifestiert sich der Protest der lokalen Bevölkerung gegen die Zerstörung der Region und der kompletten Unterordnung aller Lebensbereiche unter die Interessen eines Unternehmens und ihrer neoliberalen Kofferträger in der Politik.
Die Auseinandersetzung wird darüber entschieden werden, ob es gelingt, die breite Bewegung gegen den Flughafenausbau noch zu verstärken und Protest und Widerstand nicht nur in die Gerichtssäle, sondern auch auf die Straße, auf den Flughafen, in den Wald und zu den politisch Verantwortlichen zu tragen.
Noch eine Bemerkung am Rande: Im Planfeststellungsbeschluß von 1971 steht ausdrücklich der Satz "Die Befürchtungen, daß später eine weitere Start- oder Landebahn.. errichtet werden könnte, entbehren jeder Grundlage. Die Genehmigung einer solchen Maßnahme wird auf keinen Fall erteilt". Ob der VGH in Kassel diesen Satz in zukünftigen Urteilen berücksichtigen wird?
Statt dessen wird auf die völlig unzureichende Ausweisung eines Nachtschutzgebietes durch die hessische Landesregierung verwiesen und der Bodenlärm durch Triebwerksprobeläufe ignoriert. Offensichtlich ist der Senat der Auffasssung, mit Geld ließe sich alles kaufen. Geldentschädigung für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereichen durch Lärm soll das Recht auf Gesundheit und Lebensqualität ersetzen.
Verwundern kann das Urteil nur jemanden, der glaubt, es reiche alleine die Kraft der Argumente aus, um den permanent von Fraport betriebenen Flughafenausbau zu stoppen. Das Urteil sollte auch dem letzten Gutwilligen klar machen, daß man sich im Kampf gegen die Flughafenerweiterung nicht alleine auf die juristische Schiene verlassen darf. Wer das tut, darf sich hinterher nicht wundern, wenn der Flughafen vor seiner schallisolierten Haustür endet.
Die Debatte um die geplante Flughafenerweiterung ist eine politische und keine juristische Auseinandersetzung. Im Kampf gegen den Flughafenausbau manifestiert sich der Protest der lokalen Bevölkerung gegen die Zerstörung der Region und der kompletten Unterordnung aller Lebensbereiche unter die Interessen eines Unternehmens und ihrer neoliberalen Kofferträger in der Politik.
Die Auseinandersetzung wird darüber entschieden werden, ob es gelingt, die breite Bewegung gegen den Flughafenausbau noch zu verstärken und Protest und Widerstand nicht nur in die Gerichtssäle, sondern auch auf die Straße, auf den Flughafen, in den Wald und zu den politisch Verantwortlichen zu tragen.
Noch eine Bemerkung am Rande: Im Planfeststellungsbeschluß von 1971 steht ausdrücklich der Satz "Die Befürchtungen, daß später eine weitere Start- oder Landebahn.. errichtet werden könnte, entbehren jeder Grundlage. Die Genehmigung einer solchen Maßnahme wird auf keinen Fall erteilt". Ob der VGH in Kassel diesen Satz in zukünftigen Urteilen berücksichtigen wird?
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Klagen gegen Ist-Zustand FRA Gerichtsurteile Pressemitteilungen Mörfelden-Walldorf Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)
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