Staatsvertrag mit der Schweiz jetzt endgültig gescheitert
Deutsches Verkehrsministerium kündigt weitere Verschärfung der Flugbeschränkungen an
<2003-03-21>
Der Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz ist jetzt endgültig gescheitert: wie schon erwartet worden war, lehnte der Schweizer Ständerat das 2001 ausgehandelte Abkommen mit 30 zu 13 Stimmen ab. Der Schweizer Nationalrat, die erste Kammer des Schweizer Parlaments, hatte den Vertrag schon früher abgelehnt. Der Schweizer Bundesrat will die Entscheidung am 26. März bestätigen und danach Deutschland offiziell informieren.
Damit droht der Schweiz jetzt eine einseitige deutsche Verfügung zur Regelung des Luftverkehrs. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums kündigte bereits konkrete Maßnahmen an, die bis Mitte April in Kraft treten sollen. So sollen die Nachtflugbeschränkungen verschärft werden: statt von 22 bis 6 Uhr sollen sie dann von 21 - 7 Uhr gelten. Dazu kommt eine Reduzierung der Zahl der jährlichen Überflüge auf unter 110 000. Weiterhin sollen die minimalen Überflughöhen angehoben werden. Ein Jahr später soll in einer zweiten Stufe die Zahl der Überflüge dann auf 80000 beschränkt werden. Das Wochenend-Überflugverbot zwischen 20 und 9 Uhr bleibt erhalten.
Unklar ist noch die ebenfalls angedrohte Übernahme der Flugüberwachung über Süddeutschland, die jetzt von der Schweizer "Skyguide" durchgeführt wird. Hier müsse laut Bundesverkehrsministerium verhandelt werden.
Auf den Flughafen Zürich, die Fluggesellschaften und auch die Gemeinden um den Flughafen Zürich herum kommen jetzt unsichere Planungsbedingungen zu. Wahrscheinlich wird die Schweiz gegen die neuen Regelungen vor Gericht ziehen. Wie das aber konkret gehen soll, weiß noch niemand so genau.
Damit droht der Schweiz jetzt eine einseitige deutsche Verfügung zur Regelung des Luftverkehrs. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums kündigte bereits konkrete Maßnahmen an, die bis Mitte April in Kraft treten sollen. So sollen die Nachtflugbeschränkungen verschärft werden: statt von 22 bis 6 Uhr sollen sie dann von 21 - 7 Uhr gelten. Dazu kommt eine Reduzierung der Zahl der jährlichen Überflüge auf unter 110 000. Weiterhin sollen die minimalen Überflughöhen angehoben werden. Ein Jahr später soll in einer zweiten Stufe die Zahl der Überflüge dann auf 80000 beschränkt werden. Das Wochenend-Überflugverbot zwischen 20 und 9 Uhr bleibt erhalten.
Unklar ist noch die ebenfalls angedrohte Übernahme der Flugüberwachung über Süddeutschland, die jetzt von der Schweizer "Skyguide" durchgeführt wird. Hier müsse laut Bundesverkehrsministerium verhandelt werden.
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Staatsvertrag, Staatsverträge Nachtflug-Beschränkungen Wochenend-Flugverbote Zürich
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