Fluglärm-Streit mit der Schweiz: Übergangslösung gefunden
Schweiz gibt klein bei - zufrieden ist keiner
<2003-06-27>
Nach dem Scheitern des Staatsvertrags zwischen Deutschland und der Schweiz über Anflüge auf den Flughafen Zürich wurde jetzt eine Kompromisslösung zwischen dem deutschen Verkehrsminister Stolpe und dem Schweizer Verkehrsminister Leuenberger ausgehandelt.
In der Vereinbarung verpflichtet sich die Schweiz, nach einer Übergangszeit zur Umstellung des Flugverkehrs ab dem 30. Oktober 2003 Anflüge auf den Flughafen Zürich von Süden her zu ermöglichen. Innerhalb des folgenden Jahres sollen dann die bisherigen Anflüge von Norden her, die über deutsches Gebiet führen, durch die Südanflüge über dem Schweizer Gebiet ersetzt werden. Bis 2005 sollen auch zwei der drei Warteräume von Süddeutschland auf das Schweizer Gebiet verlegt werden. Der vor Gericht umstrittene Warteraum RILAX bleibt erst einmal da wo er ist. Die Flugsicherung soll bei der Schweiz bleiben, aber Deutschland möchte sich maßgebliche Mitspracherechte beim Betrieb sichern.
Dafür wird die von Deutschland einseitig verfügte weitere Verschärfung der Anflugbeschränkungen, die zum 10. Juli in Kraft treten sollten, zunächst bis 30. Oktober ausgesetzt.
Damit hat die Schweiz dem massiven Druck nachgeben müssen - von der ehemals geplanten Strategie der Gegenwehr gegen den Staatsvertrag ist nur der Katzenjammer übrig geblieben. Die geplanten weitgehenden Flug-Einschränkungen am Abend und an Wochenenden hätten für die Fluggesellschaft Swiss, die ohnehin in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, das Aus bedeuten können. Und so gehört die Swiss jetzt auch zu den wenigen, die über den Kompromiss froh sind.
Die Züricher Bevölkerung, die sich jetzt mit dem Fluglärm durch die Südanflüge abfinden soll, ist dagegen ziemlich böse - verständlich. Denn die kurze Zeit vorher getroffene Entscheidung des Kantons Zürich, nach langem Widerstand nun doch Südanflüge zuzulassen, war keineswegs ein freiwilliger Konsens. Der Druck der (wirtschaftlichen) Verhältnisse hat diese Lösung erzwungen. Minister Leuenberger beruhigte die Schweizer denn auch mit der Aussage, es handele sich bei der neuen Regelung um eine Übergangslösung. Die Beschwerde bei der EU wegen Diskriminierung des schweizerischen Flugverkehrs bleibe bestehen.
Die vom Fluglärm betroffenen süddeutschen Landkreise, die sich bereits auf die Ruhe durch die verschärften Flugbeschränkungen noch für die lauen Sommerabende gefreut hatten, sind dagegen wütend auf Minister Stolpe und die Schweiz. Sie meinen, "die Schweiz hätte wieder einmal gewonnen". Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis, der vom (verbleibenden) Warteraum Rilax betroffen ist, ist man verärgert. Blockieren will man die Vereinbarung aber nicht.
An eine Wiederbelebung des Staatsvertrags glaubt kaum noch jemand. An einen Erfolg der Schweiz vor den Gerichten ebenfalls nicht. Der interne Streit um die Flugrouten am Flughafen Zürich wird dagegen noch eine längere Geschichte werden. Denn mit dem friedlichen Miteinander am "Runden Tisch" bei der Festlegung der Flugrouten - bei uns manchmal als Vorbild dargestellt - dürfte es vorbei sein, wenn es erst einmal viele Verlierer gibt.
In der Vereinbarung verpflichtet sich die Schweiz, nach einer Übergangszeit zur Umstellung des Flugverkehrs ab dem 30. Oktober 2003 Anflüge auf den Flughafen Zürich von Süden her zu ermöglichen. Innerhalb des folgenden Jahres sollen dann die bisherigen Anflüge von Norden her, die über deutsches Gebiet führen, durch die Südanflüge über dem Schweizer Gebiet ersetzt werden. Bis 2005 sollen auch zwei der drei Warteräume von Süddeutschland auf das Schweizer Gebiet verlegt werden. Der vor Gericht umstrittene Warteraum RILAX bleibt erst einmal da wo er ist. Die Flugsicherung soll bei der Schweiz bleiben, aber Deutschland möchte sich maßgebliche Mitspracherechte beim Betrieb sichern.
Dafür wird die von Deutschland einseitig verfügte weitere Verschärfung der Anflugbeschränkungen, die zum 10. Juli in Kraft treten sollten, zunächst bis 30. Oktober ausgesetzt.
Damit hat die Schweiz dem massiven Druck nachgeben müssen - von der ehemals geplanten Strategie der Gegenwehr gegen den Staatsvertrag ist nur der Katzenjammer übrig geblieben. Die geplanten weitgehenden Flug-Einschränkungen am Abend und an Wochenenden hätten für die Fluggesellschaft Swiss, die ohnehin in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, das Aus bedeuten können. Und so gehört die Swiss jetzt auch zu den wenigen, die über den Kompromiss froh sind.
Die Züricher Bevölkerung, die sich jetzt mit dem Fluglärm durch die Südanflüge abfinden soll, ist dagegen ziemlich böse - verständlich. Denn die kurze Zeit vorher getroffene Entscheidung des Kantons Zürich, nach langem Widerstand nun doch Südanflüge zuzulassen, war keineswegs ein freiwilliger Konsens. Der Druck der (wirtschaftlichen) Verhältnisse hat diese Lösung erzwungen. Minister Leuenberger beruhigte die Schweizer denn auch mit der Aussage, es handele sich bei der neuen Regelung um eine Übergangslösung. Die Beschwerde bei der EU wegen Diskriminierung des schweizerischen Flugverkehrs bleibe bestehen.
Die vom Fluglärm betroffenen süddeutschen Landkreise, die sich bereits auf die Ruhe durch die verschärften Flugbeschränkungen noch für die lauen Sommerabende gefreut hatten, sind dagegen wütend auf Minister Stolpe und die Schweiz. Sie meinen, "die Schweiz hätte wieder einmal gewonnen". Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis, der vom (verbleibenden) Warteraum Rilax betroffen ist, ist man verärgert. Blockieren will man die Vereinbarung aber nicht.
An eine Wiederbelebung des Staatsvertrags glaubt kaum noch jemand. An einen Erfolg der Schweiz vor den Gerichten ebenfalls nicht. Der interne Streit um die Flugrouten am Flughafen Zürich wird dagegen noch eine längere Geschichte werden. Denn mit dem friedlichen Miteinander am "Runden Tisch" bei der Festlegung der Flugrouten - bei uns manchmal als Vorbild dargestellt - dürfte es vorbei sein, wenn es erst einmal viele Verlierer gibt.
Themen hierzuAssciated topics:
Baden-Württemberg Zürich Staatsvertrag, Staatsverträge Nachtflug-Beschränkungen Wochenend-Flugverbote Anflugroute(n)
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