Regierung genehmigt 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen
Pressemitteilung Nr. 506 vom 26.07.2011
Von: @Regierung von Oberbayern <2011-07-26>
Die Regierung von Oberbayern hat den Bau der 3. Bahn am Münchner Flughafens genehmigt. Auf der neuen Bahn soll es keinen Nachtflug (22-6 Uhr) geben, die bestehende Nachtflugregelung bleibt erhalten.

Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern Nr. 506 vom 26.07.2011

Der heute von der Regierung von Oberbayern bekannt gegebene Planfeststellungsbeschluss für die 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München ist die rechtliche Grundlage für eine der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Oberbayern in den kommenden Jahren. Insbesondere kann hierdurch die Drehkreuzfunktion des Verkehrsflughafens München langfristig gewährleistet werden. Der Beschluss umfasst 2837 Seiten in 3 Textordnern sowie 17 Planordner und ist im Internet der Regierung von Oberbayern abrufbar.

Zentrale Fragestellungen der schwierigen und komplexen Entscheidung waren der künftige Verkehrsbedarf, die Bahnlänge, die Vereinbarkeit des Ausbaus mit den Belastungen der Anwohner und Naturschutzbelangen besonders beim Vogelschutz. Die Weltwirtschaftskrise und der damit verbundene globale Rückgang des Luftverkehrsaufkommens hatten die Regierung veranlasst, die ursprünglichen Verkehrsprognosen durch ergänzende Gutachten auf den Prüfstand zu stellen, die aber den Ausbaubedarf bestätigten. Die Regierung hat ihren Bescheid mit zahlreichen Nebenbestimmungen verbunden. So ist der Flugbetrieb auf der 3. Bahn – von Notfällen oder der Sperrung einer Bahn abgesehen – nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zulässig. Die bestehende Nachtflugregelung bleibt erhalten.

In der besonders betroffenen Ortslage Attaching wird ein sogenanntes Entschädigungsgebiet festgesetzt. Grundstückseigentümer können dort statt Schallschutzmaßnahmen oder Entschädigungen auch verlangen, dass das Grundstück von der FMG zum Verkehrswert von 2007 übernommen wird. Die Regierung von Oberbayern geht bei der Festsetzung dieses speziellen Entschädigungsgebietes weit über die bisher von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze hinaus. Statt etwa 35 Anwesen können damit etwa 100 Anwesen vom Übernahmeanspruch Gebrauch machen. Über passiven Schallschutz im Übrigen war im Planfeststellungsbeschluss nicht zu entscheiden. Dies bleibt einem gesonderten Verfahren überlassen.

Mit der heutigen Entscheidung findet eines der größten deutschen Verwaltungsverfahren seinen Abschluss. Gegen den von der Flughafengesellschaft München -FMG- im Sommer 2007 beantragten Ausbau des Flughafens München wurden im Rahmen zweier Auslegungen von Planunterlagen 83.999 Einwendungen erhoben. Die förmliche Bekanntgabe des Bescheids gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und den Naturschutzvereinigungen verschiebt die Regierung auf September; erst nach Abschluss der öffentlichen Auslegung des Beschlusses in den Gemeinden Anfang Oktober läuft damit die Rechtsmittelfrist und steht der Klageweg für Kommunen, Verbände und Einwendungsführer offen. Die FMG hat ihrerseits gegenüber der Regierung von Oberbayern verbindlich erklärt, dass sie von der Genehmigung keinen Gebrauch machen wird, bevor nicht auch den anderen Beteiligten der Planfeststellungsbeschluss rechtsförmlich bekannt gegeben wurde.

Fragen und Antworten zu weiteren Informationen über den Planfeststellungsbeschluss sind ab morgen abrufbar.


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