Erörterungstermin - Bericht vom 23.03.2006
Ticona erhält Einsicht in CADEC-Datenbank; Beginn der "Nacherörterung"
Von: @cf <2006-03-23>

Am Donnerstag, den 23.03.2006, wurde die Verlängerung der Erörterung des Punktes 12.3 Brandschutz, und 12.4, Sonstiges zur Sicherheit, abgeschlossen. Danach begann die "Nacherörterung" der Punkte aus der Akteneinsicht. Der spannendste Punkt des Tages war der Beschluss des VGH Kassel, dass das RP der Ticona Einsicht in die CADEC-Einwendungsdatenbank gewähren muss. Die Nacherörterung brachte kaum etwas Neues - die Luft ist raus.

Der Bericht beruht heute auf einem kommunalen Protokoll.

VGH Kassel: Ticona erhält Einsicht in CADEC-Datenbank

Verhandlungsleiter Dr. Gaentzsch gab zu Beginn den Beschluss des VGH Kassel vom 16.03.2006 zur Akteneinsicht in die CADEC-Datenbank bekannt. Das Gericht hatte entschieden, dass das RP der Ticona Einsicht in die bisher unter Verschluss gehaltene Datenbank, die die wichtigsten Einwendungen und die Antworten der Fraport darauf enthält, gewähren muss. Gaentzsch sagte, die Behörde habe die Nachricht erst am Morgen per Fax erhalten und man müsse noch eingehend beraten, wie die Einsicht realisiert werden könne. So müssten diejenigen Daten ausgefiltert werden, die keine Umweltinformationen enthielten. Dies sei nicht kurzfristig möglich. Gaentzsch erklärte, er hege Zweifel an der Richtigkeit des Gerichtsbeschlusses und würde eine höchstrichterliche Entscheidung bevorzugen. Das RP werde wohl die Einsicht auch anderen Antragstellern gewähren, aber man wisse noch nicht wie.

Rechtsanwalt Sellner erinnerte das RP daran, dass die die Einwender schon zu Beginn zu Beginn des Erörterungstermins Einsicht in die CADEC-Datei beantragt hätten. Gerade da Fraport oft nur kurz oder gar nicht auf die Einwendungen reagiert habe, wäre die Kenntnis der Datenbank wichtig für eine substantielle Erörterung gewesen. Der Anhörungsbericht müsste die Stellungnahmen der Einwender zu den Äußerungen der Fraport in der Datenbank berücksichtigen. Am liebsten wolle er noch während der laufenden Erörterung Einsicht in die wichtigsten Punkte nehmen.

Eine von weiteren Anwälten gewünschte Debatte zur Akteneinsicht und zur Geschäftsordnung wurde vom Versammlungsleiter nicht zugelassen.

Brandschutzkonzept

Danach ging die Diskussion mit dem Thema Sicherheit, Brandschutzkonzept weiter. Rechtsanwalt Fislake bemängelte, dass Fraport für den zehnjährigen Zeitraum der Bauzeit kein Brandschutzkonzept erstellt habe. Ein solches müsse gemeinsam mit der Stadt Kelsterbach und dem Kreis Groß-Gerau vor dem Baubeginn erarbeitet werden. Fislake übte dann weitere Kritik am Brandschutzkonzept der Fraport. So seien die Waldwege ungeeignet als Rettungswege, deren Erschließung sei nicht gesichert. Es gebe kein Rettungskonzept im Bereich der Rollbrücken, dafür aber unzulässige Einschränkungen von planfestgestellten Rettungswegen der Deutschen Bahn. Die Crash-Tore seien nicht in Planunterlagen aufgeführt u.s.w. Fraport erklärte dazu, man sei nicht der Meinung, ein Brandschutzkonzept für die Bauzeit vorlegen zu müssen. Die notwendigen Eingreifzeiten könnten auch während der Bauzeit eingehalten werden. Das Brandschutzkonzept entspreche der DIN 14090. Die Rettungswege der Bahn würden nicht beschränkt.

Der Brandschutzdirektor des Kreises Groß-Gerau übte ebenfalls Kritik am Brandschutzkonzept der Fraport. Die Löschwasserrückhaltung für das Tanklager Raunheim sei in Gutachten G16.3 nicht berücksichtigt. Fraport habe nicht überprüft, was im Falle eines Flugzeugabsturzes auf die Rettungsanlagen passiere. Fraport antwortete, die Zuständigkeit für die Rettungsanlagen (z.B. Löschwasserbecken) liege auch im Fall eines Flugzeugabsturzes bei den örtlichen Feuerwehren. Das Tanklager Raunheim werde auch heute schon überflogen und die örtliche Feuerwehr müsste ein entsprechendes Rettungskonzept habn. Das RP erklärte, es müsse geprüft werden, was bei einer Zerstörung der Rettungsanlagen und bei einem Brand des Tanklagers passieren könne.

Nach der Pause erklärte Versammlungsleiter Gaentzsch, dass der zuvor gestellte Antrag auf Aussetzung der Erörterung (wegen der Akteneinsicht in die Cadec-Datenbank) von Herrn Faulenbach da Costa abgelehnt werde. Weder im Rahmen der planmäßigen Erörterung noch im Rahmen der Verlängerung finde eine Erörterung von den aus der CADEC-Datenbank gewonnenen Erkenntnisse statt. Es sei noch nicht entscheiden, wie diese Erkenntnisse noch in das Verfahren eingebracht werden sollten.

Sicherheit: Zusammenfassung der Ticona

Danach fassten Vertreter der Ticona die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt "Sicherheit" aus Sicht der Ticona zusammen. Wichtigste Punkte waren die Sicherheitsflächen, Hindernisse, das Absturzrisiko und Risiken für das Werk durch den normalen Flugbetrieb auf einer Nordwestbahn. Wegen dieser Punkte sah Ticona die Nordwestbahn als unvereinbar mit dem Betrieb der Ticona an.

Prof. Steinebach stellte dann seine Gesamtbetrachtung zum Punkt Sicherheit dar. Er forderte erneut, die Summe aller Sicherheitsrisiken und nicht nur die Einzelrisiken isoliert zu betrachten. Auch Steinebach betonte, nach seinen Überlegungen sei klar, dass Nordwestbahn und Ticona nicht vereinbar wären.

Rechtsanwalt Sellner beschwerte sich einmal mehr darüber, dass keine substanzielle Erörterung der Probleme mit Fraport stattgefunden habe. Fraport habe keine überzeugenden Antworten auf die Befürchtungen der Einwender geben können. Er erinnerte daran, dass Ticona bereits im Januar eine Auskunft darüber beantragt habe, welche Informationen und Unterlagen dem RP zum Thema Sicherheit bezüglich der Ticona vorliegen würden und welche davon im Verfahren berücksichtigt werden würden. Die Behörde habe immer noch nicht zufriedenstellend über diesen Antrag entschieden. Sellner beantragte erneut Auskunft darüber, ob die vom HMWVL in Auftrag gegebenen Sicherheitsgutachten (Schänzer, RW TÜV, TÜV Pfalz) im Verfahren berücksichtigt würden. Ticona müsse Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen. Er rügte, dass im Gutachten des TÜV Pfalz viele Anlagen enthalten seien, die von Fraport stammten.

Sellner bemängelte weiterhin, dass die beteiligten Behörden im Verfahren das Europarecht nicht richtig gewürdigt hätten. Er verwies hier insbesondere auf die Umweltinformationsrichtlinie und die Seveso-II-Richtlinie. So gebe es nach der Seveso-Richtlinie eine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Nachbarn, eine Pflicht zur Risikominimierung und eine Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Flugbetriebs auf Störfallanlagen. Die Vorschriften zur Konfliktbewältigung nach Luftverkehrsrecht seien hier untauglich. Bis jetzt habe sich keine einzige der von Ticona vorgebrachten Einwendungen erledigt, sagte Sellner zum Schluss und beschwerte sich darüber, dass in diesem Verfahren die Landesplanung und die Fachplanung vermischt und verwechselt würden. Fraport wollte zum Schlusswort der Ticona keinen Kommentar abgeben.

Weitere Kritik zu verschiedenen Punkten

Als nächster Redner sprach Rechtsanwalt Kupfer für Rüsselsheim. Kupfer ging auf die Verpflichtungen der Behörden ein, die aus dem Art. 12 der Seveso-Richtlinie (Gewährleistung eines angemessenen Abstandes zwischen Störfallbetrieben) resultieren. Das entscheidende Kriterium zur Bestimmung eines angemessenen Abstandes sei das Verhältnis von Absturzhäufigkeit und Schaden. Jeder Absturz auf die Ticona führe zum Totalverlust des Werks. Kupfer legte ein Diagramm mit Kriterien der Schweizer Störfallkommission zur Beurteilung von Risiken auf und unterstrich, dass das Vorhaben unter Sicherheitserwägungen rechtswidrig sei. Versammlungsleiter Gaentszch unterbrach ihn hier. Nur der Ticona als Hauptbetroffener sei es erlaubt gewesen, an dieser Stelle eine umfassende Schlussbetrachtung vorzutragen, andere Einwender dürften hier keine schon einmal diskutierten Punkte wiederholen. Kupfer beantragt dann ebenfalls Einsichtnahme in die Datenbank CADEC und eine Aussetzung der Erörterung. Es müsse eine Gelegenheit geben, die aus der Einsicht in die Datenbank gewonnenen Erkenntnisse nochmals zu erörtern.

Herr Faulenbach da Costa beschwerte sich darüber, dass die Behörde nicht alle Umweltinformationen, die Bestandteil der Verfahrensakte seien, den Einwendern zur Verfügung gestellt habe. Das RP bestritt dies. Die Unterlagen, deren Beiziehung Rechtsanwalt Sellner beantragt habe, seien nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Herr Gaentzsch regte sich sich heftig über die Rüge von Faulenbach da Costa auf. Es gebe zahlreiche Urteile darüber, was zum Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens zu machen sei. Oft würde sich erst in der Anhörung ergeben, welche Unterlagen noch als Abwägungsmaterial beizuziehen seien.

Faulenbach da Costa übte dann weitere Kritik an den Sicherheitsgutachten der Fraport, z.B. zum Unfallfolgengebiet. Er schloss sich den vorangegangenen Anträgen auf Einsicht in die CADEC-Datenbank an.

Ein Vertreter der Deutschen Bahn wies darauf hin, dass die Sicherheit des des Bahnbetriebs, der ICE-Strecke und der Fahrgäste am ICE-Flughafenbahnhof durch das Ausbauvorhaben gefährdet würden. Er schildert die betriebliche Betroffenheit der Bahn. Fraport verwies auf die Gutachten G16.1 und G16.4, daraus gehe hervor, dass das Ausbauvorhaben hier keine Probleme machen würden, die Vorschriften würden eingehalten. Der Lärm im Bereich der Kuppel des Bahnhofs (70 dB(A)) werde durch die geplante Überbauung des Bahnhofs zusätzlich gedämpft.

Rechtsanwalt Diederichsen beantrage eine mündliche Nacherörterung über die Erkenntnisse aus der Cadec-Datenbank. Herr Gaentzsch wies darauf hin, dass die Anträge auf Beiziehung verschiedener Gutachten von Rechtsanwalt Sellner lediglich als "Beweisanträge" zu werten seien. Die Anhörungsbehörde deute solche Anträge nicht so, dass die generell darauf gerichtet seien, die Erörterung neu zu eröffnen, um über die Inhalte dieser Gutachten zu diskutieren. Damit war die "Verlängerung" der Erörterung mit dem Punkt "Sicherheit" endgültig abgeschlossen.

Nacherörterung - im Galopp durch alle Punkte

Nach der Mittagspause begann die Nacherörterung der Punkte aus der Akteneinsicht Versammlungsleiter Hoepfner erläuterte die Durchführung. Es handele sich im Prinzip um eine Einzelerörterung, die öffentlich sei. Begonnen wurde mit dem Punkt 8, Naturschutz. Die Diskussion zu den Punkten 8 bis 14 fielen sehr kurz aus, weil die meisten Erkenntnisse aus der Akteneinsicht schon im Verlauf folgenden normalen Erörterung oder der Verlängerung diskutiert werden konnten, Wiederholungen wollte das RP nicht zulassen. So wurden alle diese Punkte im Laufe des Tages abgeschlossen.

Zum Punkt 8 (Naturschutz) hatten die Rechtsanwälte Schröder und Diederichsen Nacherörterungsbedarf unter anderem zu einem Schreiben in den Akten angemeldet, in dem die Erstellung eines Depositionsgutachtens gefordert wurde. Das RP sah für die beiden Rechtsanwälte zum Punkt 8 aber keinen Erörterungsbedarf mehr, da alles schon ausführlich diskutiert worden sei. Eine Zeitlang ging die Diskussion hin und her, eine vernünftige Erörterung fand nicht statt.

Rechtsanwalt Schmitz (für Mörfelden-Walldorf) befürchtete erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes Mark- und Gundwald durch Hubschrauberflüge. Die Vögel könnten durch den Hubschrauberverkehr verscheucht werden. Er beantragte verbindliche Festlegungen für den Hubschrauberverkehr und einen alternativen Landeplatz. Fraport sagte dazu, es würden täglich höchstens zwei Hubschrauberflüge stattfinden, die Effekte brauchten deshalb nicht berücksichtigt zu werden. Weiterhin meldete Schmitz Nacherörterungsbedarf im Hinblick auf die Alternativenprüfung im Südbereich an. Er beantragte die Unterbringungen des Parkhauses und der Radaranlage ASR 8 an anderen Standorten und wies darauf hin, dass beim A380-Verfahren noch gesagt worden sei, dass Parkhaus werde aufgegeben. Das Forstgesetz verlange die Prüfung aller Minimierungsmöglichkeiten bei der Inanspruchnahme von Bannwald. Fraport erklärte dazu, die Planung des Parkhauses sei immer noch Antragsgegenstand. Man schloss allerdings nicht aus, dass diese Pläne in Richtung des A380-Verfahrens modifiziert werden könnten. Die Radaranlage ASR 8 sei nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

Auch Ticona wollte noch etwas zu Punkt 8 erörtern, nämlich die Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete. Das RP meinte, hier sei schon alles ausführlich diskutiert worden. Rechtsanwalt Sellner beschwerte sich, dass Ticona die Nacherörterung zu diesem Punkt unzulässig abgeschnitten werde und wieso den Einwendern nicht im Vorfeld mitgeteilt worden sei, zu welchen Punkten der Nacherörterungsbedarf anerkannt worden sei. (Diese Kritik wurde später von anderen Rechtsanwälten aufgegriffen). Das RP rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass den Einwendern Gelegenheit zur Diskussion für den Fall gegeben werden sollte, dass ihr Nacherörterungsbedarf abgelehnt worden sei [wie nett ...].

Zum TOP 9 (Kompensationsmaßnahmen) rügte Rechtsanwalt Schmitz, dass bestimmte Belange der Landwirtschaft sowie die Vernetzungswirkungen von Amphibien der Aufforstung im Bereich Rheinvorland entgegenstünden. Fraport erklärte dazu, dass die Belange der Landwirtschaft beim Naturschutz keine Rolle spielten. und dass die Wechselwirkungen der Amphibien unbedeutend seien. Zu TOP 13 sagte Rechtsanwalt Diederichsen, dass Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung nicht erfüllt worden seien, und bezog sich auf die Stellungnahme vom Dezernat 31/3 des RP Darmstadt. Trotz der Aufforderung in der landesplanerischen Beurteilung sei kein Gutachten zu den Wirkungen von Überflügen in niedrigen Höhen geliefert worden. Zum Punkt 14 gab es keinen Nacherörterungsbedarf.

Neue Luftverkehrsprognose bis 2020

Nach der Kaffeepause ging die Erörterung dann mit Punkt 1.3, Luftverkehrsprognose, weiter. Das RP sagte dazu, bezüglich des Schreibens der Behörde vom 21.11.2005 (Hinweis darauf, dass die Prognose unzureichend ist und nachgearbeitet werden muss) sehe man keinen Nacherörterungsbedarf mehr. Insbesondere sei das Schreiben ja ein Ergebnis der Erörterung gewesen.

Rechtsanwalt Sellner fasste das Schreiben noch einmal kurz zusammen und wollte wissen, ob es eine Reaktion des Ministeriums darauf gebe, wann mit einem neuen Gutachten zu rechnen sei und wie die Anhörungsbehörde damit umgehen wolle. Er unterstrich die Notwendigkeit die Einwender einzubeziehen, da die Ergebnisse einer neuen/ergänzten Luftverkehrsprognose auch Einfluss auf die Bereiche der Einwender, z.B. der Ticona, haben würde. Das RP sagte dazu, von einer Reaktion des Ministeriums wisse man auch nur aus der Presse. Das RP habe bisher keine Rückmeldung vom MInisterium bekommen. Fraport antwortete, man werde es wohl kaum vermeiden können, das Jahr 2020 in den Blick zu nehmen. Wann ein solches Gutachten fertig sein werde, könne Fraport noch nicht sagen, insbesondere da auch die Auswirkungsprognose überarbeitet werden müsse.

Rechtsanwältin Fridrich sagte zum Tagesordnungspunkt 2, dass die Konfliktpotentiale des Straßenverkehrs nicht ausgeräumt worden seien (Blendwirkungen der Flugzeuge, die über Rollbrücken rollen, auf den Straßenverkehr) . Die Auswirkungen müssten gutachterlich geprüft werden und dürften nicht der Ausführungsplanung überlassen bleiben.

Gegen 17:20 Uhr schloss die Anhörungsbehörde die Erörterung an diesem Tag vorzeitig. Man hoffte beim RP, am folgenden Tag die Nacherörterung zu den Punkten 3 (Straßen- und Schienenverkehr) bis einschließlich TOP 6 (Luftschadstoffe) abschließen zu können. TOP 7 (Wasser und Boden) und Folgende werden ab Montag, dem 27.03.2006 erörtert.



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