Fraport gibt Argumente gegen Einwendungen immer noch nicht heraus
Revision gegen Entscheidung des VGH Kassel eingelegt
Von: @cf <2007-10-17>
Fraport hat gegen die Entscheidung des VGH Kassel, die sie verpflichtet, Einwendern Einsicht in die CADEC-Datenbank zu geben, Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt

Fraport will auch weiterhin Einwendern keine Einsicht in die "CADEC-Datenbank" geben, in der die Argumente der Fraport gegen die Einwendungen gespeichert sind, obwohl der Hessiche Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) im Frühjahr diesen Jahres entschieden hat, das Fraport die Daten herausgeben muss. Wie heute bekannt wurde, hat Fraport beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Entscheidung des VGH Kassel Revision eingelegt.

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im hessischen Landtag, Frank Kaufmann, hatte einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Kaufmann fragt sich nun, was Fraport eigentlich zu verbergen habe: "Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass sich ein Unternehmen bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht mit seinem größten Eigentümer, dem Land Hessen, vor Gericht darum streitet, dass die vom ihm selbst formulierten Argumente, die für das eigene Ausbauvorhaben ins Feld geführt werden, möglichst verborgen bleiben".

Während des Erörterungstermins in Offenbach hatten die Anwälte des Chemiewerks Ticona - gestützt auf das Umweltinformationsgesetz - Einblick in die CADEC-Datenbank verlangt und nach der Ablehnung ihres Antrags geklagt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte daraufhin in seiner Entscheidung vom 16. März 2006 das Regierungspräsidium verpflichtet, die Einsicht zumindest in die Teile der Datenbank zu gewähren, die Argumente zu den Einwendungen der Ticona enthalten.

Kurze Zeit danach beantragten auch weitere Einwender - Kommunen, Initiativen und auch Privatpersonen - entsprechende Einsicht in die Datenbank und bezogen sich auf das Urteil des VGH Kassel. Im Juli 2006 genehmigte das Regierungspräsdium auch diese Anträge auf Akteneinsicht (jeweils in die Argumente zu den eigenen Einwendungen des betreffenden Antragstellers).

Fraport lehnte jedoch in allen Fällen die Herausgabe der Daten ab und erhob im August Klage beim VGH Kassel gegen die Anordnung des Regierungspräsidiums zur Herausgabe der Daten. Am 20. März 2007 lehnte das Gericht die Klage der Fraport ab, ließ aber Revision zu.

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