Mainz: Mustereinwendung zum "Lärmaktionsplan"
Pressemitteilung vom 09.10.2012
Von: @Stadt Mainz <2012-10-10>
Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan sind noch bis spätestens 19. Oktober 2012 möglich. Die Stadt Mainz stellt eine Mustereinwendung im Internet zur Verfügung
Am Montag, 3.September 2012 hatte das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt den „Lärmaktionsplan“ für den Flughafen Frankfurt vorgelegt. Dieser sollte dazu dienen, die Lärmsituation zu bewerten und Maßnahmen, Konzepte und Strategien zu entwickeln, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken. Seit diesem Tage war der Plan in den hessischen Verwaltungen von Kreisen, Städten und Gemeinden ausgelegt.
Die Stadt Mainz hatte auf Anregung von Oberbürgermeister Michael Ebling sowie der für Fluglärm zuständigen Umweltdezernentin Katrin Eder beschlossen, den vom Fluglärm geplagten Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls Gelegenheit zu geben, die Unterlagen des Lärmaktionsplan im Umweltinformationszentrum (Dominikanerstraße 2) in gleichem Maße einzusehen. Die Auslegungsfrist endete am 5.Oktober 2012.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger - dazu zählen dezidiert auch Mainzerinnen und Mainzer - haben weiterhin noch die Möglichkeit, eine Stellungnahme oder Anregungen an das federführende Regierungspräsidium Darmstadt zu richten. Dies muss bis spätestens 14 Tage nach Ende der Auslage (also spätestens mit Posteingang in Darmstadt am Freitag, 19.Oktober 2012) erfolgen.
„Wir wollen auf diesem Wege den Mainzer Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, ihre persönliche Betroffenheit in das Verfahren einzubringen und den Behörden klar zu attestieren, dass die Lärmbelastung bereits heute weit über das erträgliche Maß hinausgeht und die bislang getroffenen Maßnahmen in Sachen Lärmschutz nicht annähernd ausreichen“, rufen Ebling und Eder die Mainzer Bevölkerung dazu auf, dieses Instrument zu nutzen.
Aus diesem Grunde bietet die Stadt Mainz unter www.mainz.de unter dem Button „Stille Nacht! Mainz wehrt sich“ den Service eines Musterentwurfs als Download an.
Einwendungen sind bis spätestes 19.10.2012 (POSTEINGANG) an die folgende Adresse zu richten:
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Die Mustereinwendung finden Sie auch HIER zum Download.
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